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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Hallo da bin ich nochmal! Ich habe ja schonmal geschrieben, dass ich für die zeit vom 1.3.08 bis 31.08.08 nun einen abschließenden Bescheid bekommen habe, in dem es heißt, ich müsse 20o0 Euro nachzahlen. Ich bin seit März selbständig, und hatte im Sommer gute Monate. Dass ich zurückzahlen muß, ist voll ok, wußte ich auch, aber nicht in dieser Höhe. Zusätzlich kam jetzt noch ein Bescheid vom Landratsamt (Ich bekomme die Miete, KdU vom Landratsamt, und das ALG2 vom Arbeitsamt, äh sorry "Agentur für Arbeit", also keine Arge wie bei vielen), dass ich an die auch noch 1500 Euro zurückzahlen soll. Sind gesamt 3500 Euro. Soll ich jetzt ne Bank überfallen, oder das Geld selbst drucken???? Laut meiner Berechnung müßte ich für die Zeit insgesammt ca. 1300 Euro nachzahlen! Ich hab keinen Plan wie die darauf kommen!!!!! Ich hab sie jetzt aufgefordert, mir die Berechnung zu schicken. Hat jemand ne Ahnung, wie die Berechnung läuft? Das Einkommen des Bewilligungszeitraums wird doch im Durchschnitt pro Monat gerechnet, minus Freibetrag, oder? Oder fliegt man dann den Monat, der hoch war, komplett raus, und muß auch noch die Sozialabgaben zahlen??? Kennt sich jemand aus????? Ich blicks echt nichtmehr!!!! Ich hab das Gefühl, die sind zu doof, Umsatz von Gewinn zu unterscheiden, sollten mal nen BWL-Grundkurs belegen! Wenn mein Umsatz gleich Gewinn wäre, würde ich sicher kein ALG 2 beziehen! Jedenfalls bin ich jetzt total am Ende!!!Ich hab das Geld nicht, weil ich nicht soviel eingommen habe!! Selbst wenn ich jetzt noch die Sozialabgaben zahlen muß, ich hab soviel nicht eingeommen!!!!Was soll ich tun??????? Bitte euch ganz dringend um Info's und Tip's!!!!! Vielen Dank schonmal!!!! |
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#2
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| Warte doch erstmal die Berechnungen ab, damit du erstmal ein wenig durchblicken kannst. Wir kennen deine Zahlen nicht und können auch nur raten. Und ja, wenn du für einen Monat komplett aus dem Bezug fällst, dann mußt du auch die KV, PV und RV zurückzahlen.
__________________ Jette ------------------------ SGB II fachliche Hinweise SGB II Wissensdatenbank SGB II Formulare Alg2 |
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#3
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| Zitat:
Nächste, ja durchaus berechtigte Frage, wie kann ARGE sich erlauben, eine Riesennachforderung geltend zu machen, ohne eine detaillierte, nachprüfbare Berechnung beizufügen??? |
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#4
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| Ich hör auch immer erst an und da sind auch noch keine Berechnungen dran. Die Berechnungen kommen erst, wenn ich die Änderungsbescheide erstelle und das mach ich erst nach der Anhörung.
__________________ Jette ------------------------ SGB II fachliche Hinweise SGB II Wissensdatenbank SGB II Formulare Alg2 |
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#5
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| Danke erstmal. Ich kann leider nicht warten, ich muß in den Widerspruch!!! Ich dachte, das Gesamteinkommen für den Bewilligungszeitraum wird durch sechs geteilt, also Durchschnitt, stimmt das nicht? Also zB 3000 Euro im BWZ sind 500 im Monat, abzüglich Freibetrag, dann bin ich immernoch im ALG2, bedürftig! Oder heißt es, ZB im Juli 1000 Euro, also im Juli raus, und im Juni 100 Euro??? Wie wird gerechnet??? Und wieviel kommt an Sozialversicherung pro Monat, weißt du das? Dann heißt es noch was von "Aufhebung" beim AA, beim LRA war ich aber jeden Monat bewilligt, nur anscheinend zu hoch. Aber die KDU bekommt man doch nur, wenn man beim AA mindestens einen Euro bekommt!? Ich glaub die blickens selber nicht!!Und wie soll ichs dann blicken???? Ich hoff ich find nen Anwalt, der da noch durchblickt... |
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#6
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| Ich kann immer noch hier rum raten, weil ich eben deine genauen Zahlen nicht kenne und auch nicht weiß, ob das Arbeitsamt den gleichen Gewinn nimmt wie du ihn ausgerechnet hast. Vielleicht sind in deinen Ausgaben Sachen, die das Arbeitsamt nicht anerkennt und schon erhöht sich der Gewinn. Das Arbeitsamt hebt die Leistungen auf, weil anscheinend das anrechenbare Einkommen über der Regelleistung liegt. Das LRA macht anscheinend nur eine teilweise Aufhebung der Leistungen, weil der Einkommensüberhang bei den BA-Leistungen nicht so hoch ist, dass damit auch die KdU abgedeckt sind. An KV und PV werden monatlich ca. 150 € gezahlt und RV müssten ca. 40 € sein.
__________________ Jette ------------------------ SGB II fachliche Hinweise SGB II Wissensdatenbank SGB II Formulare Alg2 |
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#7
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| Zitat:
Wer kann's erklären????? |
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#8
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| @jette: und wenn ich also aus dem AA rausfalle, muß ich die SV zahlen, selbst wenn ich noch KdU bekomme, oder wie?? Aber man bekommt doch nur KdU wenn man mindestens einen Euro vom AA bekommt, und dann ist man ja wieder versichert!? Zitat:
Oder nach Lust und Laune des Bearbeiters? Wie sieht es zB mit dem Auto aus? Reparaturen, neue Reifen, Kundendienst, Tankbelege, usw.nur als Beispiel. Wie beweist man, dass das Auto zu 80 % geschäftlich genutzt wird? Dann Büroartikel, Papier, Tinte... Anschaffungen zB Computer, Fax... Wie wird vorgegangen???? Du kannst bei mir von nen ca. Gewinn von 400 Euro im Monat ausgehen-im Durchschnitt- es waren zB im Juli 1000 Euro, im März 80 Euro (hab da erst angefangen) es schwankt eben. |
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#9
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| Zitat:
Widerspruch kannst Du auch zunächst mal ohne Begründung abgeben, um die Frist zu wahren. Beantrage aber sofort die Anordnung der aufschiebenden Wirkung und Aussetzung der Vollziehung nach § 86a Abs. 3 SGG. Für diesen Antrag setz eine kurze Frist, sollte die nicht eingehalten werden, stell diesen Antrag erneut beim Sozialgericht. Sonst läufst Du nämlich Gefahr, dass die Rückforderung in den Vollzug geht, da ist dann das Hauptzollamt zuständig und der rechtliche Aufwand das zu stoppen, steigt dramatisch an. |
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#10
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| Zitat:
Wenn der Wagen zu 80% geschäftlich genutzt wird, dann ist das auf jeden Fall ein Betriebsfahrzeug, d.h. alle Kosten zu 100% sind Betriebsausgaben. Für die Privatfahrten hast Du dann die Wahl, ob Du den darauf entfallenden Anteil der Gesamtkosten als Einkommen buchen willst, oder ob Du auf die Pauschale von € 0,10 pro privat gefahrenem Kilometer zurückgreifst. Letzteres ist einfacher und wohl in jedem vorstellbaren Fall günstiger. Für alle Zahlen Deiner Gewinnermittlung gilt aber leider, dass diese im einzelnen von der ARGE geprüft werden sollen, das ist der Kern des Dramas. Richtlinien gibt's nicht, außer unbestimmten Rechtsbegriffen wie angemessen, notwendig etc. - also die Lieblingsworte eines jeden Juristen, diese Worte füllen sein Leben mit Sinn. |
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