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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Sehr geehrte Damen und Herren Sehr schön das es solche seiten gibt! Also ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen! Ich habe ca ein jahr kein Kindergeld gekriegt, obwohl ich berechtigt war. Ich hab natürlich antrag auf mein Kindergeld gestellt, in der zeit wo ich von meiner mutter in eine eigene wohnung in einer anderen bezirk umgezogen bin, zwischen den beiden bezirken gab es probleme, doch am ende habe ich alles wieder gekriegt was mir monatlich zugeschrieben war. das war am 1.1 ungefähr ich habe auch antrag auf hart 4 gestellt, musste wieder neu stellen, und mir fehlten die kontoauszüge, ich habe mehrmals mündlich gesagt das ich das Kindergeld auf mein konto bekomme, nach dem 3. monat (in der zeit wurde mir die miete gezahlt mir fehlte nur die auzuüge) habe ich entlich meine kontoauzuüge geschickt und somit den antrag fertig gestellt. als sie das bekommen haben, haben sie gesehen das eine große summe kindergeld stand, (die ich nachgezahlt bekommen habe weil sie jahr ein jahr nicht gezahlt haben!) nun habe ich ein brief bekommen da steht, das ich eigentlich diese große Summe in 6 monaten aufteilen sollte, für die Miete! das ganze geld ist weg und ich steh da mit schulden! ist das gerecht????? Miete haben sie mri auch nicht gezahlt, und ich habe bekomme seid ein monat nichts Das ist so als würde sie mein ersparnis einfach so wegnehmen, mein deutsch ist nicht so gut, wenn ihr also fragen habt vesuche ich das nochmals zu erklären MIt freundlichen grüßen |
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#2
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#3
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| Um eine Antwort geben zu können, braucht man möglichst genaue Daten:
und am 15. habe ich es bekommen am dezember 2009 hatte ich sie gestellt, habe aber nichts bekommen! da war ich noch bei meiner mutter angemeldet. ich bin in dem zeitraum umgezogen und musste wieder einen antrag stellen unzwar am 1.1, weil ich in eine anderen bezirk umgezogen bin. ich habe vorläufig bekommen doch musste noch kontoauzuüge nachweisen |
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