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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Hallo, ich bin Student und schreibe meine Diplomarbeit. In 3 Monaten werde ich fertig sein und mich dann auf Job suche begeben. Kann ich für die letzten Monate meines Studiums Hilfeleistungen beziehen? Vielen Dank für eure Hilfe! |
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#2
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| Was ist mit Studienkredit? Und was ist mit deinem Vermögen, das ja vorhanden zu sein scheint, sonst würdest du in einem anderen Thread doch nicht danach fragen? Hilfe in Form eines Darlehens nach § 7 Abs. 5 SGB II gibt es nur in absoluten Härtefällen! Turtle |
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#3
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| Falls Du nicht auf Dein Vermögen zurückgreifen kannst/ willst, dann schau mal bei der KfW. Diese verzinslichen Darlehen müssen andere Studenten auch in Anspruch nehmen, wenn sie über die Regelstudienzeit hinaus studieren.
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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#4
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| Z.Z. kläre ich, ob ich Anspruch auf den Bildungskredit habe, da ich deutlich über die Regelstudienzeit studiere. Gleichzeitig überprüfe ich, ob ich an den vor Jahren abgeschlossenen Bausparvertrag problemlos herankomme. Falls das nicht klappen sollte, wollte ich mich hier schon über andere Unterstützung infomieren. Was genau sagen absolute Härtefälle nach § 7 Abs. 5 SGB II aus? Vielen Dank für die Hilfe! |
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#5
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| Wenn der Abschluss tatsächlich bedroht wäre, was nicht der Fall ist, wenn Vermögen vorhanden ist. Turtle |
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#6
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| Zitat:
Also alles Dinge, die Dir hier bereits gesagt wurden. Erst danach kann man (nicht muss man) über einen Härtefall nachdenken. Ein Hochschulstudium ist grundsätzlich nach dem BAföG förderungsfähig. Der Student ist damit nach § 7 Abs. 5 SGB II von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes ausgeschlossen. Dies gilt grundsätzlich auch dann, wenn BAföG durch Überschreiten der Höchstförderdauer nicht mehr geleistet wird. Studenten können jedoch einen Anspruch auf Leistungen für Mehrbedarfe beim Lebensunterhalt begründen, soweit sie die Voraussetzungen des § 21 SGB II erfüllen. Jedoch sollte in jedem Einzelfall das Vorliegen eines besonderen Härtefalles geprüft werden. Dabei sollten insbesondere Aspekte wie z.B. Gründe für das Überschreiten der Höchstförderungsdauer, das Vorhandensein anderer Einkommensquellen bzw. die zumutbare Realisierung von Ansprüchen berücksichtigt werden. Auch der Verweis auf einen zinsgünstigen Bildungskredit im Rahmen der Förderungsbestimmungen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung kann dabei eine vorrangig zu berücksichtigende Möglichkeit sein. Der Student sollte auf die Möglichkeit der Antragstellung von Wohngeld (§ 41 Abs. 3 WoGG) bei der jeweiligen Kommune hingewiesen werden. Ups, da war Turtle schneller, aber ich lass das mal einfach stehen |
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#7
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| Hier wurde ja anscheinend nie Bafög bezogen (siehe anderer Thread). Die Frage wäre daher: Warum nicht? Was ist mit Bafög? Warum gab es nie Bafög? Turtle |
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#8
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| Vielen Dank für eure Hilfen. Angenommen, ich würde EUR 200,- Bildungskredit erhalten zzgl. meinem Nebenjobgehalt von EUR 190,- , könnte ich dann Wohngeld (gibt es einen Unterschied zum Begriff "Mietzuschuss") beantragen, wenn die Miete des WG-Zimmers EUR 250,- beträgt? |
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#9
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| Eher nicht aufgrund der Plausibilitätsprüfung. Danach müsstest du 359 Euro + 250 Euro = 609 Euro und dann m. W. n. mind 80% davon, also 487 Euro monatlich als Einkommen haben. Turtle |
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#10
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| Danke, ich habe mal unterstützend diesen Wohngeldrechner für Hamburg hinzugezogen, aber dort kommt heraus, dass ich ca. EUR 200,- Wohngeld erhalte mit einem Jahreseinkommen von 12 x 190,- = 2280,- EUR. Mache ich was falsch? Facts:
Eine Idee? |
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| Stichworte |
| abschluss, alg 2, diplomarbeit, student |
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