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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 27.07.2010, 15:56
Jil Jil ist offline
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Registriert seit: 27.07.2010
Beiträge: 14
Standard Hilfe für Student in Abschlussphase möglich?

Hallo,

ich bin Student und schreibe meine Diplomarbeit. In 3 Monaten werde ich fertig sein und mich dann auf Job suche begeben.

Kann ich für die letzten Monate meines Studiums Hilfeleistungen beziehen?

Vielen Dank für eure Hilfe!
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  #2  
Alt 27.07.2010, 16:00
Benutzerbild von Turtle1972
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.988
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Was ist mit Studienkredit? Und was ist mit deinem Vermögen, das ja vorhanden zu sein scheint, sonst würdest du in einem anderen Thread doch nicht danach fragen? Hilfe in Form eines Darlehens nach § 7 Abs. 5 SGB II gibt es nur in absoluten Härtefällen!

Turtle
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  #3  
Alt 27.07.2010, 16:09
Benutzerbild von Mandy
Junior Admin
 
Registriert seit: 19.11.2008
Beiträge: 6.581
Standard

Falls Du nicht auf Dein Vermögen zurückgreifen kannst/ willst, dann schau mal bei der KfW. Diese verzinslichen Darlehen müssen andere Studenten auch in Anspruch nehmen, wenn sie über die Regelstudienzeit hinaus studieren.
__________________
Grüsse,

Mandy

Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)!
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  #4  
Alt 27.07.2010, 16:11
Jil Jil ist offline
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Registriert seit: 27.07.2010
Beiträge: 14
Standard

Z.Z. kläre ich, ob ich Anspruch auf den Bildungskredit habe, da ich deutlich über die Regelstudienzeit studiere. Gleichzeitig überprüfe ich, ob ich an den vor Jahren abgeschlossenen Bausparvertrag problemlos herankomme.

Falls das nicht klappen sollte, wollte ich mich hier schon über andere Unterstützung infomieren.

Was genau sagen absolute Härtefälle nach § 7 Abs. 5 SGB II aus?

Vielen Dank für die Hilfe!
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  #5  
Alt 27.07.2010, 16:22
Benutzerbild von Turtle1972
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.988
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Wenn der Abschluss tatsächlich bedroht wäre, was nicht der Fall ist, wenn Vermögen vorhanden ist.

Turtle
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  #6  
Alt 27.07.2010, 16:31
dms dms ist offline
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Registriert seit: 18.04.2009
Beiträge: 1.998
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Zitat:
Zitat von Jil Beitrag anzeigen
Z.Z. kläre ich, ob ich Anspruch auf den Bildungskredit habe, da ich deutlich über die Regelstudienzeit studiere. Gleichzeitig überprüfe ich, ob ich an den vor Jahren abgeschlossenen Bausparvertrag problemlos herankomme.

Falls das nicht klappen sollte, wollte ich mich hier schon über andere Unterstützung infomieren.

Was genau sagen absolute Härtefälle nach § 7 Abs. 5 SGB II aus?

Vielen Dank für die Hilfe!
Das du die Ablehnung des Kredites und die Ablehnung der vorzeitigen Verfügbarkeit vorlegen musst. Weiterhin musst Du den nachweis erbringen, dass auch andere Quellen nicht erschlossen werden können. Ebenfalls wäre zu klären, wieso die Regelstudienzeit überschritten wurde.
Also alles Dinge, die Dir hier bereits gesagt wurden.
Erst danach kann man (nicht muss man) über einen Härtefall nachdenken.

Ein Hochschulstudium ist grundsätzlich nach dem BAföG förderungsfähig. Der Student ist damit nach § 7 Abs. 5 SGB II von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes ausgeschlossen. Dies gilt grundsätzlich auch dann, wenn BAföG durch Überschreiten der Höchstförderdauer nicht mehr geleistet wird. Studenten können jedoch einen Anspruch auf Leistungen für Mehrbedarfe beim Lebensunterhalt begründen, soweit sie die Voraussetzungen des § 21 SGB II erfüllen.

Jedoch sollte in jedem Einzelfall das Vorliegen eines besonderen Härtefalles geprüft werden. Dabei sollten insbesondere Aspekte wie z.B. Gründe für das Überschreiten der Höchstförderungsdauer, das Vorhandensein anderer Einkommensquellen bzw. die zumutbare Realisierung von Ansprüchen berücksichtigt werden. Auch der Verweis auf einen zinsgünstigen Bildungskredit im Rahmen der Förderungsbestimmungen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung kann dabei eine vorrangig zu berücksichtigende Möglichkeit sein.

Der Student sollte auf die Möglichkeit der Antragstellung von Wohngeld (§ 41 Abs. 3 WoGG) bei der jeweiligen Kommune hingewiesen werden.

Ups, da war Turtle schneller, aber ich lass das mal einfach stehen
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  #7  
Alt 27.07.2010, 16:32
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.988
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Hier wurde ja anscheinend nie Bafög bezogen (siehe anderer Thread). Die Frage wäre daher: Warum nicht? Was ist mit Bafög? Warum gab es nie Bafög?


Turtle
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  #8  
Alt 27.07.2010, 16:47
Jil Jil ist offline
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Registriert seit: 27.07.2010
Beiträge: 14
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Vielen Dank für eure Hilfen.

Zitat:
Zitat von dms Beitrag anzeigen
Der Student sollte auf die Möglichkeit der Antragstellung von Wohngeld (§ 41 Abs. 3 WoGG) bei der jeweiligen Kommune hingewiesen werden.
Angenommen, ich würde EUR 200,- Bildungskredit erhalten zzgl. meinem Nebenjobgehalt von EUR 190,- , könnte ich dann Wohngeld (gibt es einen Unterschied zum Begriff "Mietzuschuss") beantragen, wenn die Miete des WG-Zimmers EUR 250,- beträgt?
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  #9  
Alt 27.07.2010, 16:52
Benutzerbild von Turtle1972
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.988
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Eher nicht aufgrund der Plausibilitätsprüfung. Danach müsstest du 359 Euro + 250 Euro = 609 Euro und dann m. W. n. mind 80% davon, also 487 Euro monatlich als Einkommen haben.

Turtle
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  #10  
Alt 27.07.2010, 17:28
Jil Jil ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 27.07.2010
Beiträge: 14
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Danke,

ich habe mal unterstützend diesen Wohngeldrechner für Hamburg hinzugezogen, aber dort kommt heraus, dass ich ca. EUR 200,- Wohngeld erhalte mit einem Jahreseinkommen von 12 x 190,- = 2280,- EUR.

Mache ich was falsch?

Facts:
  • Ich bewohne als Untermieter ein WG-Zimmer
  • 1 weiterer Mitbewohner (erhält keinerlei Leistung, hat einen Job mit genug Gehalt, nicht verwandt, und wir tragen auch gegenseitig keine Verantwortung für einander (Klickt auf die Fragezeichen) )
  • 60 m^2 Wohnung
  • Gesamtmiete 500,- mit allem (warm, NK, Internet, Müll usw..)
  • Mein Anteil für alles drum und dran: 250,-
  • Jahreseinkommen 2280,-
  • Davon werden Kranken- und Pflegeversicherung bezahlt
  • sonst nix. Ganz normale WG.

Eine Idee?
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abschluss, alg 2, diplomarbeit, student

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