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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#11
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| Wie schon gesagt: Es gibt eine Plausibilitätsprüfung. Wenn man nicht genug Einkommen für den Lebensunterhalt und die Miete hat, gibt es kein Wohngeld, weil die Wohngeldstelle in so einem Fall davon ausgeht, dass man das Geld dann nicht für die Miete nimmt, sondern fürs Leben. Turtle |
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#12
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| Ist die Plausibilitätskontrolle in diesen Wohngeldrechnern nicht enthalten? Das war gerade mein Intention. |
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#13
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| Keine Ahnung. Wohngeld ist nicht mein Metier und wird von diesem Forum auch nicht umfasst. Turtle |
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#14
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| Warmmiete beinhaltet aber nicht Strom und Internet. Für Wohngeld brauchst du nach Abzug deines Mietanteils noch den Sozialhilferegelsatz von 359 € zum Leben, mindestens aber 80% davon = 287 €. In deinem Fall würde für die Plausibilität gerechnet: (200 €) Bildungskredit 190 € Erwerbseinkommen 210 € mutmaßliches Wohngeld ----------- 600 € zur Verfühung stehendes Geld -250 € Mietkosten - 65 € Krankenversicherung ----------- 285 € Geld für den Lebensunterhalt ========= Es ist also ganz, ganz knapp! Da fragt man schon weiter nach deinen Ausgaben - Studienkosten, Fahrtkosten, Handy, Bewerbungskosten... Wo schreibst du deine Diplomarbeit, in einem Betrieb mit Vergütung, an der Uni als HiWi, daheim im stillen Kämmerlein? Wie wieviele Hochschulsemester hast du bereits verbraten? Sind es mehr als 12, gibt es keinen Bildungskredit mehr. Bei einem Bausparvertrag gibt es keinen Rückkaufswert. Du kannst ihn aber jederzeit bei einer Bank beleihen, wenn du ihn nicht vorzeitig auflösen willst. |
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#15
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| Noch etwas: Bei einigen Studentenwerken kannst du ein Darlehen bekommen, das nichts mit BAföG, Bildungskredit oder der Hilfe zujm Studienabschluss zu tun hat. Einfach mal bei euch bei der Sozialberatung nachfragen. |
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| Stichworte |
| abschluss, alg 2, diplomarbeit, student |
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