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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 02.11.2009, 15:46
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Beiträge: 18
Standard Hilfe für Lebensunterhalt auch für Selbsständige?

Hallo!!

Bin seit Mai 2008 selbständig als Kleinunternehmer im Friseurbereich.
Habe in unserem Haus einen Raum eingerichtet wo ich die Kunden bedienen kann.
Bis August diesen Jahres bekam ich Existensförderung(mit Verlängerung).

Mein Mann ist Arbeitnehmer und hat ein Einkommen von ca.1700 Euro netto. und 1x Kindergeld 164 Euro.

Es sind noch zwei Kinder da 7 u. 17.

Da wir seit 7 Jahren ein Eigenheim haben gehen die Festkosten von dem Gehalt meines Mannes ab .(Festkosten ca. 1600Euro)
Ich bin für den Lebensunterhalt und sonstiges zuständig.
Da es leider auch schwache Monate gibt haben ich manchmal schon Probleme über den Monat zu kommen,da ich von dem Geld meine Festkosten und auch Ware kaufen muß.

Ich habe den Rechner von dieser Seite auch schon getestet und nach dem hätte ich Anspruch auf ca.800 Euro.(Wäre ja ein Traum,glaub ich aber nicht)

Jetzt meine Frage ,
habe ich auch die Möglichkeit "Hilfe zu Lebensunterhalt" zu beantragen oder
gibt es Bemessungsgrenzen (z.B. Gehalt vom Mann usw.)

Habe mich auch schon seit Tagen auf dieser Seite versucht schlau zu lesen.
Könnt ihr mir helfen?????

Liebe Grüße
kiki
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  #2  
Alt 02.11.2009, 15:51
Benutzerbild von Grubenpony
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Zitat:
Zitat von kiki1971 Beitrag anzeigen
Ich habe den Rechner von dieser Seite auch schon getestet und nach dem hätte ich Anspruch auf ca.800 Euro.(Wäre ja ein Traum,glaub ich aber nicht)
Kann auch nicht sein. ALGII muss die ganze Familie beantragen, nicht nur du. Also werden auch alle Einkommen zusammengerechnet und den Bedarfssätzen gegenübergestellt.
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  #3  
Alt 02.11.2009, 15:55
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Beiträge: 18
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Bei dem Rechner habe ich ja alle mitangegeben und meine Kinder haben ja auch noch kein eigenes Einkommen gehen ja beide noch zur Schule.

Oder habe ich da irgentetwas falsch gemacht???????
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  #4  
Alt 02.11.2009, 15:58
Benutzerbild von Grubenpony
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Zitat:
Zitat von kiki1971 Beitrag anzeigen
Bei dem Rechner habe ich ja alle mitangegeben und meine Kinder haben ja auch noch kein eigenes Einkommen gehen ja beide noch zur Schule.

Oder habe ich da irgentetwas falsch gemacht???????
Du hast auch deinen Mann mit seinen €1700 netto angegeben und das Kindergeld (wieso überhaupt nur einmal Kindergeld, wenn 2 Kinder im Haushalt sind?)?

Außerdem darfst du bei den Wohnkosten nicht die Tilgung miteinrechnen, die wird von der Arge nicht übernommen, nur die Darlehenszinsen und die Betriebskosten (soweit angemessen). Ich frage mich ohnehin wie man mit 4 Personen auf €1600 Fixkosten kommen kann.
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  #5  
Alt 02.11.2009, 16:08
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Also......wir haben natürlich zweimal Kindergeld ,einmal bekomme ich und das andere mein Mann.

Die Eingaben habe ich so gemacht wie der Rechner fordert.(als Bruttoeinnahmen)

Momentant zahlen wir auch nur Zinsen für das Haus und die Tilgung geht erst in zwei Jahren los,darum habe ich das so angegeben.(Falsch?????)

Für mich habe ich die Gewinn und Verlustrechnung vom letzten Jahr genommen zum Rechnen???

Ganz schön kompliziert alles
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  #6  
Alt 02.11.2009, 17:29
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Wenn Du das alles ordentlich in den Rechner eingegeben hast und da kommt so ein großer Zuschuss raus, dann würde ich einen Antrag stellen.

Wenn ich mal ganz grob im Kopf überschlage:

€ 650,00 fürs Ehepaar
€ 500,00 für die Kinder (Kindergeld wird angerechnet, die € 500 sind also inkl. KG)

€ 1150,00 Bedarf

€ 1700,00 Nettoeinkommen dagegen gesetzt ergibt eine Überdeckung von (wenn man mal noch ein paar Freibeträge einbezieht) von ca. € 200,00. Damit bekommst Du die Kosten des Hauses sicher nicht gedeckt, ein Anspruch scheint mir also nicht unwahrscheinlich.
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  #7  
Alt 02.11.2009, 17:46
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Beiträge: 18
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Das habe ich heute versucht......habe mir über das Internet alle Anträge ausgedruckt die für uns wichtig sind und bin mit ausgefüllten Antrag und Belegen totesmutig zum Job Center!
Die nette Dame hat sich nicht mal alles angeschaut,sondern hat zu mir gesagt das mein Mann sein Nettogehalt zu hoch ist....es gibt eine Grenze die bei 1200,- endet.
Und ich müsste erst Wohngeld beantragen,weil das über dem Job Center steht.
Aber wenn das Gehalt zu hoch gewesen wäre, dann hätte doch Rechner gleich null ausgeworfen ,oder?????
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  #8  
Alt 02.11.2009, 17:53
Benutzerbild von Mandy
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Registriert seit: 19.11.2008
Beiträge: 6.581
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Nicht zwingend 0, evtl. eben einen höheren Wohngeldanspruch bzw. in Deinem Falle Lastenzuschuss. Geh mit den Unterlagen zur Wohngeldstelle und lass dort überrechnen. Das geht ruckzuck.
__________________
Grüsse,

Mandy

Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)!
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  #9  
Alt 02.11.2009, 17:58
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Ja,da bin ich jetzt dabei......mal schauen was dabei herraus kommt.

Stimmt es denn das ich grundsätzlich immer erst Wohngeld beantragen muss bevor ich Hilfe zum Lebensunterhalt beantrage?
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  #10  
Alt 02.11.2009, 18:00
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Falsch - die SB an der Rezeption hat absolut kein Recht, Deinen Antrag nicht anzunehmen. Morgen hin und sehr massiv werden, wenn sie sich wieder weigert. Parallel, kannst Du dann gerne auch noch Wohngeld und Kinderzuschlag prüfen lassen, nur Ruck-Zuck und Wohngeld, das hör ich nicht allzu oft.
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