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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| ich bin gesundheitlich am ende. ich komme gegen die bescheide, sperren u.s.w. der arge nicht mehr gegenan! ich bin 28 jahre alt, habe eine ausbildung zum verkäufer und eine ausbildung zum kaufmann im groß-und aussenhandel gemacht. beide ausbildungen wurden mit erfolg abgschlossen. kurzerzeit habe ich über eine zeitarbeitsfirma bei einer spedition arbeiten können. überall habe ich super zeugnisse etc bekommen. dies erwähne ich im vorfeld um zu verdeutlichen das ich arbeiten will und mich keineswegs auf kosten des staates bedienen möchte. leider finde ich seit 18 monaten keine stelle mehr, sodas ich nun seit einiger zeit auf hartz 4 angewiesen bin. seit einiger zeit macht mir die arge oldenburg aber das leben schwerer ales es eh schon momentan ist. es fing im oktober 2008 an. ich bekam eine einladung zu einem gespräch bei meiner "arbeitsvermittlerin" frau m.! diesen termin konnte ich aufgrund eines vorstellungstermins nicht wahrnehmen. ich schrieb ihr eine persönliche mail mit dem vermerk mir doch bitte einen folgetermin zu geben. wenn möglich sogar am selben tag, nur später. eine antwort bekam ich nicht. 3 tage später bekam ich aber eine sperre meiner leistungen von glaube ich 10 prozent. desweiteren fand ich dort einen weiteren termin. ich schrieb sofort einen widerspruch gegen die sperre und bat auch den anderen termin zu verschieben da auch dieser tag mit einem vorstelungstermin versehen war. dies mag vielleicht schon irritierenb, aber wenn man bedenkt das ich pro monat ca 50 bewerbungen schreibe, da kommt das eine oder andere gespräch schon zusammen. die nachweise hatte ich selbstverständlich eingereicht. dennoch bekam ich die nächste sperre. telefonisch war meine arbeitsvermittlerin nicht zu erreichen also schrieb ich diesmal eine mail und gab gleichzeitig ein schreiben bei der arge ab. zwischenzeitlich waren wir dann bei sperre drei und vier. mein geld wurde knapp, die ersten mahnungen kamen. ich bat des öfteren darum doch bitteschön meine widersprüche zu bearbeiten. auch hier kam nichts. mitte dezember 2008 sprach ich dann beim sozialgericht oldenburg vor. aber auch dort konnte man mir ohne widerspruchsbescheid nicht weiterhelfen. letzte woche kam dann ein schreiben von einem herrn f. von der widerspruchsabeilung. es lagen anscheinend keine widersprüche vor. ich rief noch am selben tag dort an. ein großer fehler. mir wurde jedes wort im mund umgedreht, es wurden tatsachen vertauscht u.s.w.! auch wurde weiterhin behauptet es wurden keine widersprüche engereicht. ich weiß nicht mehr weiter. ich bekomme von den 570 euro nur noch 80 euro, ich gehe gesundheitlich auf dem zahnfleisch. was kann ich tun? wer kann mir weiter helfen? bitte entschuldigt eventuelle schreibfehler, aber ich tippe gerade extrem schnell:-) |
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#2
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| SOFORT mit den Briefen der Firmen mit den Terminen für die Vorstellungsgespräche hingehen, damit man sieht, daß es glaubhaft ist. |
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#3
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| Und die gesendeten E-Mails auch nochmal ausdrucken, damit du auch nachweisen kannst, dass du vor den Terminen diese abgesagt hast.
__________________ Jette ------------------------ SGB II fachliche Hinweise SGB II Wissensdatenbank SGB II Formulare Alg2 |
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#4
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| Das hilft gar nichts mit den Mails. Da kann mir einer Hundert Mails schicken oder tausend Mal im SC anrufen und den Termin absagen: Das interessiert nur insoweit, als dass er einen hinreichend wichtigen Grund belegen kann. Soll heißen: ob mit oder ohne Absage des Termins: hat jemand einen Beleg für einen hinreichend wichtigen Grund, kann man nicht sanktionieren. Beispiel: Jemand sagt den Termin mit RFB über das SC ab, weil er krank sei. Bringt er zum Folgetermin keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mit bzw. reicht diese vorher ein, erfolgt eine Sanktion. Absage über SC hin oder her... Turtle |
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#5
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| Die Mails sollen ja auch nur zusätzlich zu den Nachweisen der Vorstellungsgespräche beigefügt werden und nicht einzig als Beweis/Nachweis vorgelegt werden.
__________________ Jette ------------------------ SGB II fachliche Hinweise SGB II Wissensdatenbank SGB II Formulare Alg2 |
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#6
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| Bringt m. E. n. nicht viel. Was mir fehlt, sind die Ausführungen zur 3. und 4. Sanktion. Immer genau zu den Einladungen Vorstellungsgespräche gehabt? Das klingt -sorry- selbst für mich unglaublich. Mich würde interessieren, ob der Fragesteller überhaupt schonmal seit der ersten versäumten Einladung wieder beim Vermittler war. Turtle |
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#7
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| gesetzt den Fall, es ist genau nachweisbar, daß an diesen Tagen die Vorstellungsgespräche stattgefunden haben, wie wird das gehandhabt? |
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#8
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| Dann werden die Sanktionen auch zurückgenommen. Aber jetzt stellt dir mal vor: Du wirst zum 5.1. um 9 Uhr eingeladen, dann zum 14.1. um 12 Uhr, dann zum 22.1. um 17 Uhr und noch zum 28.1. um 8 Uhr. Und genau an diesen Tagen und zu genau diesen Uhrzeiten hast du immer Vorstellungsgespräche? Das wären einfach ein paar Zufälle zuviel.. Aber geben kann es das und wenns belegbar ist, sollte es doch keine Probleme geben. Wenn aber auch die Widerspruchsstelle Probleme macht: dann ist wirklich was komisch. Turtle |
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#9
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Ich bin auch in einer ähnlichen Situation! Kann mir vllt. jemand weiterhelfen?Zum Thema: Ich bin 25 Jahre alt, und habe seitDezember 08.eine 3 Monatige sperre bekommen, weil ich wegen meiner dauerkrankheit nich zu einer aufgebrummten maßnahme gegangen bin...(habe es versucht,und war ein paar tage dabei) Habe auch erst für die erste zeit eine Krankenmeldung abgegeben, dann aber nichtmehr ( weil ich nichtmal mehr aus der eigenen Tür rausgehen konnte)! Und ja ratet doch mal was dann pasiert ist? Richtig Sperre 100% bis auf Miete! Jetzt muss ich mir ständig Lebensmittelgutscheine abholen, sowie heute! Aber heute kam ich wieder mal nach mehrfachen versuchen nicht weiter als zum Briefkasten... Angerufen vom Handy über eine Vorwahl wo der Empfänger zahlt, 3mal(da ich kein telefon habe ) um die bitte des rückrufes... keine Antwort dann E-Mail geschrieben und Problem geschildert. Dann kam sofort der Anruf ( welch Wunder) Habe meinem Sachberater gefragt ob es irgendwie möglich ist mir den vorbeizubringen oder zu schicken (Lebensmittel + Medikamentengutschein ) da ich nicht die möglichkeit habe jemanden vorbeizuschicken oder ähnliches. Wie schon erwartet nicht möglich laut aussage des Sachbearbeiters! Kühlschrank leer, Medikamente alle, mein gesundheitzustand - wird schlechter... Kurz die lassen mich hier verroten... kann mir einer weiterhelfgen??? wirklich dringend @ mom. thx für jede Antwort |
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#10
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| Was ist ein Medikamentengutschein?? Noch nie davon gehört. |
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