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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 08.10.2009, 12:26
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Registriert seit: 07.09.2009
Beiträge: 9
Standard Hilfe !!! Eigentumswohnung !! brauche dringend euer Hilfe !!

Hallo zusammen,

ich hatte ne eigentumswohnung wo ich auch zeitlang lebte, vor einem jahr habe ich den antrag auf ALG II gemacht.. die damalige mitarbeiterin hat ne erklärung dafür verlangt was mit der wohnung passiert.
dieser wohnung habe ich mit schulden finanziert, dazu kommen noch andere schulden wofür der verkauf dieser wohnung notwenig ist.
insgesamt waren die schulden über 65000 euro, die wohnung ist 50000 wert.
WICHTIG: die schulden sind rein privat, kein kredit, finanzierung oder sonst was.. und die sind auch von meinen eltern.
naja.. damals habe ich das gesagt, die dame hat von mir eine bestätigung der eltern verlangt ( dass ich sie geld schulde und wieviel).
Antrag wurde bewilligt, mir hat sie ( sachbearbeiterin) mitgeteilt dass ich wenn die wohnung schon verkauft worden ist.. denen zeigen muss wieviel ich an die schulden bezahlt habe und wieviel bleibt dann übrig !!

ich bin seit 3 monate umgezogen und die wohnung wurde nun verkauft für 50000, mit der summe habe ich sofort die schulden bezahlt, aber jetzt heisst es auf einmal das dörfte ich nicht machen, ich sollte von dem geld leben, und der fall ist zur rechtsabteilung gegangen, was da raus kommen wird..weis ich nicht !!
ps, das hat einen anderen sachbearbeiter veranlasst, da ich von gauting nach freising umgezogen bin, ist der sachbearbeiter anderer meinung als die aus gauting !!!

was meint ihr ?! geld ist sowieso weg .... war das etwa falsch meine schulden zu begleichen, vor allem nachdem es nicht anders ausgemacht war !!
Ich meine sie hatten das von anfang an bewilligt, und sie habe auch den schuldenschein verlangt und gekriegt, keiner hat mir gesagt ich soll es nicht bezahlen.

hat jemand eine ahnung was jetzt auf mich zukommt ?!
sehr wichtig auch !! ich habe mich dort beschwert und ich denke alle dort sind gegen mich !! kann ich was unternehmen ?!


BITTE BITTE HILFT MIR !!!
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  #2  
Alt 08.10.2009, 18:58
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Beiträge: 3.120
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Ich könnte jetzt Einiges sagen, was man viel, viel früher hätte besser machen können - hilft aber nicht.

Würde es sich hier um Bankschulden handeln, wäre die Sache völlig eindeutig - Dir bliebe vom Verkaufserlös vermutlich nicht ein Cent übrig und Du bliebst weiter im ALG II Bezug.

Genauso sähe es sicher aus, wenn statt der Bank Herr X oder Frau Y Deine Gläubiger wären - und deren Kredit zweifelsfrei nachgewiesen werden könnte.

Für mich ist nicht erkennbar, wo ein rechtlich relevanter Unterschied liegen sollte, wenn es sich bei den Letzgenannten um Herrn und Frau Mido handelt. Rechtlich sehe ich also keinen Unterschied - aber im Tatsächlichen Bereich sehe ich schon die Notwendigkeit, wenn bei einem grundbuchlich und notariell nicht abgesicherten Elternkredit sehr, sehr genau hingeschaut wird, ob da tatsächlich die angegebenen Zahlungen geflossen sind. Da mach Dich also auf einigen Aufwand und einige Diskussionen gefasst. Wenn aber der Kredit einwandfrei nachgewiesen werden kann, dann sehe ich rechtlich kein Problem, den Verkaufserlös zur Schuldentilgung zu verwenden und gleichzeitig im ALG II Bezug zu bleiben. Es wäre dann eine reine Vermögensumwandlung.

Däumchen drücken dürfte nicht schaden.
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  #3  
Alt 08.10.2009, 21:50
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Beiträge: 2.744
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Ist denn der Elternkredit zur Anschaffung der Wohnung gegeben worden? Das ist ja auch noch wichtig. Man kann seine Wohnung ja auch als Sicherheit für einen anderen Kredit geben, das dürfte dann aber für die Arge uninteressant sein. Da ist es dann auch egal, ob bei einer Bank oder bei einem Privatmenschen.

Aber das müßte ja anhand des Kreditvertrages zu sehen sein.

Reine Vermögensumwandlung ist es nicht. Das selbstgenutzte Eigenheim wurde bei der Vermögensberechnung ja gar nicht berücksichtigt, also wird jetzt zumindest der Vermögensfreibetrag überschritten.
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  #4  
Alt 08.10.2009, 21:55
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Zitat:
Zitat von Vegas Beitrag anzeigen
Ist denn der Elternkredit zur Anschaffung der Wohnung gegeben worden? Das ist ja auch noch wichtig. Man kann seine Wohnung ja auch als Sicherheit für einen anderen Kredit geben, das dürfte dann aber für die Arge uninteressant sein. Da ist es dann auch egal, ob bei einer Bank oder bei einem Privatmenschen.

Aber das müßte ja anhand des Kreditvertrages zu sehen sein.

Reine Vermögensumwandlung ist es nicht. Das selbstgenutzte Eigenheim wurde bei der Vermögensberechnung ja gar nicht berücksichtigt, also wird jetzt zumindest der Vermögensfreibetrag überschritten.
Das wäre schon reine Vermögensumwandlung. Denn egal ob berücksichtigt oder nicht, es kommt doch auf den "Wert" an. Wenn die Bude mit 65000 belastet ist aber heute nur noch 50000 erzielt werden können, dann stellt sie eben keinen Wert dar. Dann hat er vor und nach dem Verkauf unverändert 15000 "Miese" an der Backe, es hat sich also nichts geändert an seinen Vermögensverhältnissen - also Vermögensumwandlung.
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  #5  
Alt 09.10.2009, 07:07
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Kommt eben drauf an, was das für ein Kredit war. Ich kann mir auch ein Auto kaufen und mein Haus als Sicherheit hinterlegen. Das wird die Arge nicht berücksichtigen, weil der Kredit ja dann nicht zur Abzahlung des Hauses war.
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  #6  
Alt 09.10.2009, 07:52
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Das sagte ich ja, bei einem solchen Verwandtenkredit wird man besonders sorgfältig gucken und das sicher auch zu Recht. Wenn das aber eindeutig belegbar ist, dass Kredit in die Wohnung geflossen ist, dann sollte der Verkauf als Vermögensumwandlung durchsetzbar sein.
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  #7  
Alt 09.10.2009, 20:58
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also ich wollte mich erstmal bei euch bedanken leute, ich finde es einfach klasse dass irgendwo noch menschen gibt die sich dafür interessieren anderen zu hilfen und das ohne jegliche gegenleistung.
findet mann selten und tut echt sehr gut ..ihr konnt es euch nicht vorstellen wie sehr das mir gerade jetzt gut getan hat.
nochmals vielen vielen dank.
mido
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  #8  
Alt 09.10.2009, 21:07
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Zitat:
Zitat von Vegas Beitrag anzeigen
Ist denn der Elternkredit zur Anschaffung der Wohnung gegeben worden? Das ist ja auch noch wichtig. Man kann seine Wohnung ja auch als Sicherheit für einen anderen Kredit geben, das dürfte dann aber für die Arge uninteressant sein. Da ist es dann auch egal, ob bei einer Bank oder bei einem Privatmenschen.
tatsächlich ist ein teil-aber nur ein teil- vom schulden zum anschaffung der wohnung gewesen.
da muss ich aber nochmal drauf hindeuten dass es kein kredit war sondern rein private schulden die nur per schuldenschein nachgewiesen worden sind.
ok, ich denke mehr gibts nicht zu vermuten denn es liegt jetzt im händen der rechtsabteilung und wie ich es verstanden habe sollte ich mich auf ne klage vorm gericht vorbereiten..was das bringen soll weis ich ehrlich gesagt nicht.
sie wollen mir ab jetzt die hilfe auf darlehen basis geben und sie wollen mich dafür bestrafen weil ich die schulden zurückbezahlt habe und nicht zum lebensunterhalt benutzt hatte.
aber woher soll ich dieses darlehen zurückbezahlen weis ich nicht !!!
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  #9  
Alt 09.10.2009, 21:15
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Zitat:
Zitat von Clownfisch Beitrag anzeigen
Das sagte ich ja, bei einem solchen Verwandtenkredit wird man besonders sorgfältig gucken und das sicher auch zu Recht. Wenn das aber eindeutig belegbar ist, dass Kredit in die Wohnung geflossen ist, dann sollte der Verkauf als Vermögensumwandlung durchsetzbar sein.
Das hast du schön formuliert.

Nur die TE hat ja gesagt es war nichts dergleichen. Ohne Bank, Konto und so ein Gedöns:

Zitat:
naja.. damals habe ich das gesagt, die dame hat von mir eine bestätigung der eltern verlangt ( dass ich sie geld schulde und wieviel).
Und dann bleibts eben dabei, sie hatte 50000 Euro Mittelzufluß.
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  #10  
Alt 09.10.2009, 21:20
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Zitat:
Zitat von Clownfisch Beitrag anzeigen

- aber im Tatsächlichen Bereich sehe ich schon die Notwendigkeit, wenn bei einem grundbuchlich und notariell nicht abgesicherten Elternkredit sehr, sehr genau hingeschaut wird, ob da tatsächlich die angegebenen Zahlungen geflossen sind. Da mach Dich also auf einigen Aufwand und einige Diskussionen gefasst.
das ist mir schon klar, und das ist auch was passiert ist..ich konnte aber letztendlich nicht mehr erklären oder sagen als was ich hier oben geschrieben habe, mehr gabs einfach nicht zu sagen.

die wichtigste frage hier ist... ich als empfänger/kunde weis und wusste damals nicht alles..ich tat einfach was sie von mir verlangt hatten, also sehe ich mich nicht schuldig an der sache, von mir worden diese schuldenscheine damals schon genommen und akzeptiert.. mir wurde auch damals gesagt-eindeutig- ich soll die wohnung verkaufen und die schulden bezahlen und alles dann vorlegen.
bester beweis dafür ist mein letztes bewilligungsbescheid, das war nicht auf darlehensbasis.
jetzt die frage.. neuer sachbearbeiter-neues gesetz ?! warum trage ich denn die schuld ?! und vor allem..was soll das denn bringen.. ich habe kein geld mehr ?! also was könnten die konsequenzen für mich sein falls das tatsächlich vors gericht geht ?!
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