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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Hallo an Alle, kurz zu mir ich bin alleinerziehend und erhalte seid mitte 2010 ALG II für meine Tochter und mich. Nun habe ich gelesen das ich auch auslandsvermögen angeben muss das wusste ich nicht dachte ich müsse nur Vermögen was hier in Deutschland ist beim Antrag angeben. Ich habe das Haus was ich im Ausland habe 10.000€ Kaufpreis zusammen mit meinem damaligen Ehemann gekauft es gehört immer noch uns beiden. Dieses habe ich aber nicht beim Antrag angegeben da ich dachte es handele sich nur um das Vermögen in Deutschland. Nun habe ich aber in einem Bericht im internet gelesen das es um das Vermögen Weltweit geht. Was kann ich nun tun? Ich möchte mit dem Amt keine Probleme bekommen. Was soll ich nun machen? Vielleicht hatte jemand so ein Problem schon mal und kann mir hier weiterhelfen. Bin für jede Hilfe Dankbar. Danke an alle die sich die Zeit nehmen. |
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#2
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| 10.000,--EUR für ein ganzes Haus? Wo gibt es denn so was? Bin dankbar für nen Tipp, vielleicht kann man so etwas ja mal als Ferienwohnung erwerben? Glaube aber, es handelt sich nicht um touristische Gegenden, wo es Häuser zu diesem Preis gibt. Zum Thema: Also, wenn Dir die Hälfte gehört, dann würde ich mit dem Kaufvertrag zum Amt gehen (wohl das Jobcenter) und "beichten". Wenn der Wert wirklich so niedrig ist, das geht dann ja aus dem Kaufvertrag hervor, wird die Hälfte, also ca. 5.000,--EUR (je nach heutigem Wert) auf Deinen Vermögensfreibetrag angerechnet. Wird dieser mit dem Wert des Hausanteiles nicht überschritten, dann passiert gar nichts, es handelt sich dann um sogenanntes geschütztes Vermögen. Sollte weiteres Vermögen vorhanden sein, wird alles zusammengerechnet und Du musst den Teil für den Lebensunterhalt einsetzen, der über der Vermögensgrenze liegt. |
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#3
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| Auch wenn der Vermögensfreibetrag nicht überschritten werden sollte, musst du ggfs. mit einem Ordnungswidrigkeitsverfahren rechnen. In den Anträgen wird nicht nach "Vermögen in Deutschland" gefragt, sondern nach "Vermögen". |
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#4
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| Wäre ja schön, wenn man ALG II kriegen könnte, trotz Vermögen ins Ausland. Dann lasse ich meine Sparguthaben und mein Gehalt in die Schweiz transfirieren und kriege dann ALg II? |
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#5
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| Es steht im Antrag sogar explizit drin, dass es keine Rolle spielt, ob sich das Vermögen im In-oder Ausland befindet. [....] Vermögensverhältnisse der Antragstellerin/des Antragstellers und der in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen Vermögen ist die Gesamtheit der in Geld messbaren Güter einer Person, bewertet zum Zeitpunkt der Antragstellung, soweit das Vermögen nicht später erworben wurde. Zum Vermögen zählen alle für den Lebensunterhalt verwertbaren Vermögensgegenstände - unabhängig davon, ob es im In- oder Ausland vorhanden ist - der in den Abschnitten 1 und 2f des Hauptantrages genannten Personen, wie z. B. • Bank- und Sparguthaben, Bargeld, Wertpapiere, Aktien, Aktienfonds, • Kraftfahrzeuge (Auto und Motorrad), • Kapitallebensversicherungen, private Rentenversicherungen, Bausparverträge, • bebaute oder unbebaute Grundstücke, Hausbesitz (z. B. ein Ein- oder Mehrfamilienhaus), Eigentumswohnungen, sonstige Immobilien, • sonstige Vermögensgegenstände (z. B. Wertsachen, Gemälde, Schmuck). Die einzelnen Vermögenswerte sind zu addieren (Beispiel: Wert des Autos + Bankguthaben = Gesamtvermögen). Alle Angaben über vorhandenes Vermögen und Belastungen sind grundsätzlich durch geeignete Nachweise zu belegen. Fügen Sie bitte ggf. auch eine Bescheinigung Ihres Kreditinstitutes über Gebühren und Beleihungszinsen bei.[....] http://www.arbeitsagentur.de/zentral...-Vermoegen.pdf
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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#6
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| Das mag für die Anträge gelten, welche die Jobcenter (gemeinsame Einrichtung) austeilen. Bei anderen Trägern ("Optionskommunen") gibt es abweichend gestaltete Anträge. Mitunter fehlt da die deutliche Herausstellung "In- und Ausland". Ohne den Antrag gesehen zu haben, ist es also nicht so ganz einfach hier final entscheiden zu können (hat gewusst, hätte wissen müssen, usw. usw.). Ich denke, die Fragestellerin hat hier nach einer Antwort gesucht (und diese auch bekommen ("beichten") gehen). Ohne gezielt wie so manch anderer nach vermeintlichen "Tips" zu fragen. Insoweit wäre vielleicht auch etwas mehr Zurückhaltung bei ein, zwei anderen Kommentaren angebracht gewesen (Stichwort Schweiz). Ordentliche, vernünftige Frage - korrekte Antwort. |
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#7
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| Man hat jegliches Vermögen anzugeben. Das wird wohl überall stehen, ohne dass man da nochmal explizit darauf hinweisen muss, dass sich das dann auch auf das Ausland bezieht. Das sollte nämlich logisch sein, wenn man Sozialleistungen haben möchte, sprich hilfebedürftig ist. Sie muss es also gewusst haben. Abgesehen davon, wenn ich mir unsicher bin, ob vielleicht das Haus im Ausland dazuzählt, dann frage ich, bevor ich den Antrag unterschrieben abgebe. Damit bestätige ich nämlich, dass ich alles (verstanden und) wahrheitsgemäss angegeben habe. So, da das Kind aber nunmal in den Brunnen gefallen ist, bleibt Ihr nur noch, wie bereits oben geschrieben wurde, es dem Amt im nachhinein zu beichten. Besser, als wenn es das Amt dann irgendwann selber rausfindet.
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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