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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 02.02.2012, 13:18
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Frage Hauptschulabschluss vom Jobcenter verweigert, was steht mir zu ? Wer hat Rat ?

Hallo,
eine Bekannte von mit ist 29 Jahre alt und hat weder einen Schulabschluss geschweigedenn eine Ausbildung abgeschlossen.
Sie ist in einer sehr schwierigen Familiensituation groß geworden und konnte ihrer schulischen und beruflichen Karriere nicht so nachgehen, wie es für einen Heranwachsenden ursprünglich sein sollte.
Nun, mit 29 Jahren hat sie zwei Kinder, das kleine davon ist im Januar zwei Jahre alt geworden.
Durch ein gutes Umfeld und einen liebevollen Freundeskreis hat sie seit zwei Jahren neue Kraft geschöpft und möchte ihr Leben in geregelte Verhältnisse bringen. Sie schon trotz der Betreuung Ihres Babys es geschafft einen Führerschein zu machen.
Jetzt möchte Sie auch Ihren Schulabschluss nachmachen, um anschließend mit oder ohne Ausbildung (je nach Not) in ein vernümpftiges Arbeitsverhältnis zu starten.
Da sie schon zwei Ausbildungen begonnen und aufgrund familiärer Probleme abbrechen musste, hat das Jobcenter keine gute Meinung von ihr.
Man bietet ihr lediglich die Vermittlung in Hilfsjobs an, sobald ihr kleines Baby in den Kindergarten geht.

Ist es richtig, dass man mit 29, alleinerziehend keinen Anspruch hat einen Schulabschluss oder eine Ausbildung zu absolvieren ?

Ist es schon alles mit 29 Jahren den Zenit überschritten zu haben und ohne Perspektive darzustehen in einer Zeit, in der man ggf. weit bis über 70jährig arbeiten muss ?

Wer hat Erfahrung oder weiss, bei welchem Institut man sich bezüglich seiner Rechte auf Bildung informieren kann ?

Es muss doch irgendwelche niedergeschriebene Paragraphen geben, mit denen man zum Jobcenter kann und die man vorlegen kann.

Wir haben das Gefühl, dass dort sehr nach eigenem Ermessen und zur Gunst vom Jobcenter entschieden wird und nicht objektiv zu gunsten des Leistungsbeziehers, der sich weiterentwickeln möchte.

Ohne Schulabschluss und Ausbildung hat man doch heutzutage überhaupt gar keine Chance in ein geregeltes Berufsleben einzusteigen.

Ich bitte um Hilfe und Rat !
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  #2  
Alt 02.02.2012, 13:27
Benutzerbild von edy
edy edy ist offline
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Hallo Michi1982,

Zitat:
Nun, mit 29 Jahren hat sie zwei Kinder, das kleine davon ist im Januar zwei Jahre alt geworden.
dann bekommt sie doch bestimmt Betreungunsunterhalt vom Kindesvater?

Sie könnte doch auch ihren Abschluss in einer "Abendschule" nachholen.


lg
edy
__________________
Ein freundliches " Hallo " setzt sich auch in Foren immer mehr durch.
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  #3  
Alt 02.02.2012, 13:38
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Hallo Edy,

leider bekommt Sie keinen Betreuungsunterhalt vom Kindesvater.
Ihr Vater ist Alkoholiker und ihre Mutter ist jung verstorben. Die Familienumstände sind wirklich denkbar schwierig für einen Endzwanziger.

LG Michi
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  #4  
Alt 02.02.2012, 13:41
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Der Vater des Kindes ist zum Unterhalt verpflichtet, nicht ihr Vater.
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  #5  
Alt 02.02.2012, 13:42
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Wurden denn die 2 vorherigen Ausbildungen auch vom Jobcenter unterstützt?
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  #6  
Alt 02.02.2012, 13:46
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Der Vater der Kinder zahlt keinen Unterhalt. Er ist ebenfalls ohne Qualifikationen. Somit gibt es nur den Unterhaltsvorschluss von 133 Euro monatlich.
Eine der beiden Ausbildungen war eine überbetriebliche Ausbildung über das Jobcenter, welche jedoch aufgrund fehlender Betreuungsmöglichkeiten des Kindes damals abgebrochen werden musste. Ihre Mutter ist verstorben und sonst hat sich auch niemand zuständig gefühlt die junge Frau zu unterstützen bzw. ihr einen Weg zu zeigen, welche Insitution hier und da jeweils der richtige Ansprechparter ist.
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  #7  
Alt 02.02.2012, 13:47
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Der durch § 16(1) SGB II auch für das SGB II gültige § 77 SGB III sagt:

"(3) Arbeitnehmer werden durch Übernahme der Weiterbildungskosten zum nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses oder eines gleichwertigen Schulabschlusses gefördert, wenn sie
1.die Voraussetzungen für die Förderung der beruflichen Weiterbildung nach Absatz 1 erfüllen und
2.eine erfolgreiche Teilnahme an der Maßnahme erwarten lassen."
__________________
"Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer)
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  #8  
Alt 02.02.2012, 13:49
pAp pAp ist offline
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Zitat:
Zitat von Michi1982 Beitrag anzeigen
Es muss doch irgendwelche niedergeschriebene Paragraphen geben, mit denen man zum Jobcenter kann und die man vorlegen kann.
Einen gesetzlich geregelten Anspruch könnte sie aus § 77 Abs. 3 SGB III haben. Allerdings muss das als erfolgreich erwartet werden:
http://dejure.org/gesetze/SGB_III/77.html
Und das wird wohl durch das Amt nicht so bewertet. Eine recht teure Förderung geht nur, wenn eine erfolgreiche Teilnahme an der Maßnahme erwartet werden kann. Und diese Einschätzung hat das Amt nicht, und so ganz von der Hand zu weisen ist das ja nicht. Klar, sie hatte "Pech" im Leben, aber wer sagt, dass das jetzt anders ist? Mit 29, nach zwei abgebrochenen Ausbildungen alleinerziehend mit einem unversorgten Kleinkind?
Diese Weiterbildung wäre dann übrigens nicht mal locker ein oder zwei Jahre, sondern knallhart innerhalb kurzer Zeit. Und bitte beachte: Man kann nur auf die Prüfung vorbereitet werden. Selbst eine liebe- und verständnisvolle Schule kann bei der abschließenden Prüfung nicht mehr helfen, da muss man knallhart die Leistung bringen.

Zitat:
Zitat von Michi1982 Beitrag anzeigen
Ohne Schulabschluss und Ausbildung hat man doch heutzutage überhaupt gar keine Chance in ein geregeltes Berufsleben einzusteigen.
Es gibt Hilfsarbeiterstellen.

Mal zur Perspektive:
Selbst wenn man ihr einen teuer geförderten Hauptschulabschluss besorgt, was dann? Dann ist sie 31 Jahre alt, hat "nur" Hauptschule und immer noch zwei abgebrochene Ausbildungen. Welcher Arbeitgeber stellt so jemanden als Azubi ein?
Und selbst wenn: Ausgelernt hat sie dann mit Mitte 30. Und ist dann ohne Berufserfahrung. Auch das wird schwierig.
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  #9  
Alt 02.02.2012, 13:52
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Zitat:
Zitat von Michi1982 Beitrag anzeigen
Der Vater der Kinder zahlt keinen Unterhalt. Er ist ebenfalls ohne Qualifikationen. Somit gibt es nur den Unterhaltsvorschluss von 133 Euro monatlich.
Eine der beiden Ausbildungen war eine überbetriebliche Ausbildung über das Jobcenter, welche jedoch aufgrund fehlender Betreuungsmöglichkeiten des Kindes damals abgebrochen werden musste. Ihre Mutter ist verstorben und sonst hat sich auch niemand zuständig gefühlt die junge Frau zu unterstützen bzw. ihr einen Weg zu zeigen, welche Insitution hier und da jeweils der richtige Ansprechparter ist.
Bitte mal eine ehrliche Antwort von Dir, wie selbstständig ist die Gute denn?

Ist sie denn selbstständig genug für einen Schulbesuch oder geht sie evtl. immer den Weg des geringsten Widerstandes, sprich wenn ein Problem kommt wartet sie auf Hilfe?
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  #10  
Alt 03.02.2012, 07:10
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@ Flöckchen:
Deiner Aussage nach entnehme ich, dass Du nicht als Mittzwanziger nach einer unglücklichen Kindheit ohne Eltern darstehst. Ich wünsche niemanden eine Solche Lage, aber ich denke wenn jemand das so in dieser Form nicht erlebt hat, wird es schwer nachzuvollziehen, in welch emotionaler Dysbalance sich ein Mensch befinden. Nicht umsonst spricht man auch davon "sich ohnmächtig zu fühlen".
Bei solchen Aussagen wäre etwas mehr Fingerspitzengefühl angebracht. Balale Dinge, die für den Otto-Normal-Karl ganz gewöhnlich sind, können unter bestimmten Aspekten zu unlösbaren Aufgaben werden.

@PaP:
Es gibt unheimlich viele Betriebe, die freie Ausbildungsstellen nicht besetzen oder sich gar sehr schnell von den Auszubildenden aufgrund "mangelnder Tugenden" trennen.
Ich weiss auch aus sehr guten Quellen, dass es heute für sehr viele Jugendliche schwer ist, mal eine Stunde den Fokus vom Handy und Facebook zu nehmen um sich auf andere Dinge zu konzentrieren.
Ich denke, dass eine Person trotz dieser Umstände, die dann immerhin aus eigener Kraft einen Führerschein und einen Schulabschluss erfolgreich nachgeholt hat durchaus diese "Tugenden" mitbringt, die ein Unternehmen erwartet.
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ausbildung, bildung, leistungen, schulabschluss, weiterbildung

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