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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Hallöchen! Mein Mann und ich sind Anfang Februar diesen Jahres nach einem zweijährigem Aufenthalt in den USA nach Deutschland zurückgekehrt. Mein Mann ist Amerikaner und hat die Aufenthaltsgenehmigung hier und Arbeitsgenehmigung. Im Moment beziehe ich noch Arbeitslosengeld I und mein Mann hat einen 400 € Job. Wir würden uns gerne eine eigene Wohnung suchen da wir im Moment noch bei meinen Eltern wohnen, aber leider reicht uns dafür das Geld nicht. Also habe ich mich gewundert ob er vielleicht Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Hartz IV hat. Ich hoffe ihr könnt mir helfen. Vielen Dank schon im Voraus :-) |
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#2
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| Wahrscheinlich ist, dass Ihr beide Anspruch auf Alg 2 habt. Nach welcher Rechtsgrundlage hat dein Mann seinen Aufenthaltsstatus (steht auf dem Titel im Pass)? |
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#3
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| Weil er mit mir verheiratet ist. Durch Ehegatte oder so steht da drauf. |
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#4
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| Müsste auch ein Paragraph genannt sein. Aber wenn es nach einem der § 28, 30-34 AufenthG ist, ist die Beantragung von Hartz IV (=Arbeitslosengeld II) kein Problem. |
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#5
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| Also, mein Mann hat die Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung nach § 28. Dürfte dann doch kein Problem sein, oder? Ich war schon zweimal bei der ARGE und die haben mir dort jedes Mal gesagt dass mein Mann keinen Anspruch hat. Würden wir dann rückwirkend das Geld bezahlt bekommen? Und dann noch eine Frage. Mein Mann hat im Moment einen 400 € Job, es wird ihm aber zu viel mit Schule und dann nachts bis um 3 zu arbeiten. Würde da irgendein Anspruch erlischen wenn er diesen Job kündigt? Danke im Voraus für die Hilfe |
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#6
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| Was macht er denn für eine Schule? Ist er vielleicht vom Alg2 ausgeschlossen, weil die Schulausbildung grundsätzlich über Bafög gefördert werden könnte?
__________________ Jette ------------------------ SGB II fachliche Hinweise SGB II Wissensdatenbank SGB II Formulare Alg2 |
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#7
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| Ne, er macht diesen Integrationskurs den die ARGE sowieso bezahlt. Weil er ja noch kein Deutsch kann und so. Dadurch bin ich ja erst drauf gekommen dass er vielleicht doch Anspruch auf was hat da die ARGE die Kosten für den Kurs und die Buskosten übernimmt. |
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#8
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| Ist es sicher, dass die ARGE den Kurs bezahlt? Ich kenne es nur so, dass Integrationskurse vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bezahlt werden. Fahrtkosten werden auch von denen ausgezahlt - bei uns hat die ARGE damit überhaupt nichts zu tun... Würde mich auch wundern, wenn die ARGE für jemandem, bei dem sie davon ausgehen, dass er keinen Anspruch hat, irgendwelche Kurse übernehmen. LG, Siebenstern |
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#9
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| Das kann auch sein. Hatte nur von der ARGE einen Brief bekommen als diese Schule den Papierkram weggeschickt hatte dass sie den ALG I Bescheid von mir noch einmal brauchen. Deswegen hatte ich gedacht des bezahlt die ARGE. Kann aber auch falsch liegen. Bin gerade erst aus Amerika zurück und habe keine Ahnung wie das alles hier abläuft. Wir tun uns im Moment nur total schwer mit allem und haben gehofft zumindest für den Anfang die Hilfe in Anspruch zu nehmen bis mein Mann deutsch kann und so. Ist nicht so toll nach drei Jahren wieder bei den Eltern zu wohnen |
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#10
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| Dass es dich wundert daß dein Mann der kein deutsch kann nun vom Arbeitsamt bezahlt wird damit er deutsch lernt wundert mich wiederum. Hätte es denn für dich die Möglichkeit in Amerika gegeben zum Amte dort zu rennen damit die dir einen Englisch-Kurs bezahlen? |
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