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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 16.03.2009, 08:40
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 16.03.2009
Beiträge: 5
Standard Hat jemand Erfahrung in dem Bereich bzw. wie ist der genaue Ablauf?

Hallo alle zusammen,

es geht um folgenden Sachverhalt.

Ich bin seit über 2 Jahren in einem festen Arbeitsverhältnis. Meine Freundin ist in der 36ten Woche schwanger. Der voraussichtliche Entbindungstermin ist der 15.04.2009. Wir wohnen seit Ende 2005 zusammen.

Meine Freundin ist derzeit in Ausbildung, welche Sie im Juli 2009 abschließen wird. Sie ist nun seit 2 Wochen im Mutterschutz.

Zur Zeit nehmen wir keine Sozialleistungen in Anspruch. Nach dem Ihre Ausbildung beendet ist werden wir ergänzendes ALG 2 beantragen.

Nun haben ich mit meinem Arbeitgeber gesprochen. Da ich keine Berufsausbildung in meinem ausgeübten Beruf haben möchte ich diese nun nachholen. Mein Arbeitgeber steht da auch voll hinter mir.

Für mich würde das Wegebauprojekt in Frage kommen. Laut Aussage der IHK kann man dieses nur machen, wenn man keine Sozialleistungen bekommt. Dies ist auch derzeit nicht der Fall.

Nun wollt eich nach der Geburt unseres Kindes 2 Wochen Urlaub nehmen. Im Anschluss des Urlaubes wollte ich einen Antrag auf 2 Monate Elternzeit stellen.

Nun fangen die Probleme an. Wenn ich Elternzeit bekomme, erhalte ich ja nur 67% meines Gehaltes. Dementsprechend müssten wir im Mai bereits ALG2 beantragen.

Dementsprechend würde ich an dem Wegebauprojekt nicht mehr teilnehmen können, da wir ja Sozialleistungen erhalten?

So wie ich das sehe muss ich mich entscheiden, entweder Ausbildung oder Elternzeit.

Wenn ich die Ausbildung jetzt beginne steige ich mitten im Schuljahr ein und müsste das erste halbe Jahr + die Zeit seit Anfang März selber nachholen. Was ich denke sehr schwer werden wird wegen unserem Baby.

Mein Plan war, dass ich nach der Geburt 2 Wochen Urlaub nehme, dann 2 Monate ELternzeit und im Anschluss 2 Wochen Urlaub. Da wäre ich zeitlich bei Mitte Juli und könnte im August normal die Asubildung beginnen.

Was für Möglichleiten gibt es nun? Kann ich die ELternzeit + ergänzendes ALG 2 nehmen undn im August die Ausbildung beginnen oder geht das dann nicht, da ich Sozialleistungen erhalte?

Wäre über hilfreiche Tips dankbar.

Klaus
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  #2  
Alt 16.03.2009, 09:28
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.988
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Wegebau ist doch keine Ausbildungsförderung, sondern eine vom Amt (mit)finanzierte Weiterbildung.

Auf den Seiten der Arbeitsagentur findet man folgendes:


Weiterbildung - www.arbeitsagentur.de

WeGebAU - Programmerweiterung im Rahmen des Konjunkturpakets II

Im Fokus dieses Programms stehen Beschäftigte, die gering qualifiziert sind oder aber das 45. Lebensjahr vollendet haben. Die Förderung soll eine Anschubfinanzierung für die Weiterbildung insbesondere in kleineren und mittleren Unternehmen darstellen.
Im Rahmen des Konjunkturpakets II hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, auch qualifizierte Mitarbeiter in die Weiterbildungsförderung mit einzubeziehen.
Hierfür müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
  • Der Erwerb Ihres (letzten) Berufsabschlusses und. die letzte öffentlich geförderte Weiterbildung liegen mindestens 4 Jahre zurück.
  • Sie werden für die Teilnahme an der Weiterbildung von der Arbeit freigestellt und haben weiterhin Anspruch auf Arbeitsentgelt.
  • Ihre Weiterbildung findet während betriebsüblicher Arbeitszeiten statt.
  • Sowohl der Bildungsträger als auch die Maßnahme sind durch eine fachkundige Stelle für die Weiterbildungsförderung zugelassen.
  • Die Weiterbildung erhöht Ihre Kompetenz für den allgemeinen Arbeitsmarkt.
Wichtig dürfte daher dieser Punkt sein:

Sie werden für die Teilnahme an der Weiterbildung von der Arbeit freigestellt und haben weiterhin Anspruch auf Arbeitsentgelt.

Weiß das dein Arbeitgeber, dass er dir weiter deinen Lohn zahlen muss? Meinst du nicht, es wäre billiger für ihn, dich ganz normal als Azubi zu beschäftigen?

Wieviel verdienst du denn? Bist du sicher, dass ihr trotz deines Verdienstes Anspruch auf ALG 2 habt? Würde nicht auch Wohngeld und Kindergeldzuschlag reichen?

Inwieweit diese Weiterbildung vom Arbeitsamt mit Bildungsgutschein gefördert wird: keine Ahnung. Könnte ich mir aber gut vorstellen, wenn die IHK sagt, dass man kein ALG 2 bekommen darf, wenn man das machen will. Denn dann darf das Arbeitsamt keinen Bildungsgutschein ausstellen.

Am Besten, du lässt dich mal direkt bei der Arbeitsagentur beraten.

Turtle
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  #3  
Alt 04.07.2009, 15:25
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Registriert seit: 04.07.2009
Beiträge: 4
Frage ergänzendes ALG2?

Hallöchen

Wir sind ne junge Familie, verheiratet, seit nem Monatzu dritt, und sind am rätseln ob beim Antrag auf ergänzendes ALG2 das Elterngeld mit einbezogen oder außen vor gelassen wird?
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  #4  
Alt 04.07.2009, 16:05
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Beiträge: 979
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Elterngeld ist bis 300 € (12 Monats-Variante) oder 150 € (24 Monats-Variante) beim ALG II anrechnungsfrei, der übersteigende Teil wird komplett angerechnet.

Andi
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  #5  
Alt 04.07.2009, 18:26
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Beiträge: 4
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Danke Andi.
Also sind das bei 883 Euronen für 12 Monate 583 die angerechnet werden.
So jetzt wissen wir schon mehr.
Ach ja, wie verhält sich das mit Alimente? Werden die mit eingerechnet?
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  #6  
Alt 04.07.2009, 18:27
Benutzerbild von Mandy
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Unterhalt und Kindergeld werden komplett angerechnet.
__________________
Grüsse,

Mandy

Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)!
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  #7  
Alt 04.07.2009, 18:37
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Den Unterhalt muss ich aber zahlen. Kann ich den dann bei Ausgaben dazurechnen?
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  #8  
Alt 04.07.2009, 18:45
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Ist er tituliert?
Bzw. wurde der Unterhalt evtl. schon abgeändert, da ein neuer Unterhaltsempfänger dazu gekommen ist?
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  #9  
Alt 04.07.2009, 20:25
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ja der Unterhalt den ich zahlen muss ist tituliert.
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  #10  
Alt 04.07.2009, 21:30
Benutzerbild von Mandy
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Dann kann er berücksichtigt werden, allerdings muss man den Titel ändern lassen, wenn ein weiteres unterhaltsberechtigtes Kind dazu gekommen ist.
__________________
Grüsse,

Mandy

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