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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Hallo, ich möchte mich informieren, wie meine Chansen aussehen, Arbeitslosengelder oder Sozialhilfe zu erhalten, wenn ich mich von meinem Mann trenne. Im Ehevertrag habe ich auf den Rentenausgleich und die Unterhaltszahlung verzichtet, die Ehe bestand 4 Jahre. Ich bin 60, er 66 und selbständig. Vielen Dank und Grüße. |
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#2
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| Versuch macht klug. Ggf. wirst du darauf hingewiesen, den Ehevertrag auf seine Wirksamkeit prüfen zu lassen, denn ein Unterhaltsverzicht ist nur möglich, wenn der verzichtende Ehepartner keine Sozialleistungen in Anspruch nehmen muss wegen der Trennung. Inwieweit du einen Anspruch auf ALGI hast, kann dir das Arbeitsamt sagen. DU schreibst ja nicht ob und wenn ja seit wann du erwerbstätig bist.
__________________ Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank. |
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#3
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| Ich bin mir 56 nach Deutschland eingereist, bin eine Ausländering, aus Heimatland bekomme ich 70 EUR Rente, in Deutschland war zwar Erwährbstätigkeit erlaubt, ich konnte jedoch nicht arbeiten, da ich Arthrose 3. Grades habe. Was heisst es jetzt für mich, bekomme ich eher Harz IV oder eher wird mein Mann gerichtlich zur Zahlung gezwungen? Mein Mann wird selber in diesem/nähsten Jahr Sozialhilfeempfänger, das seht sicher. Er hat 70 EUR Rente verdient. |
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#4
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| Wahrscheinlicher ist "und" statt "oder".
__________________ Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank. |
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| Stichworte |
| harz 4, keine unterhaltszahlung, sozialhilfe |
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