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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Hallo Leute, ich habe folgende Situation und ich weiss langsam nicht mehr weiter. Ich bin 27. Harz 4 Empfänger. Vater eines 3 Jährigen Sohnes (mit Sorgerecht) wohnt bei Mutter. Die Arge zahlt mir aber eine entsprechend große Wohnung damit der kleine ein Zimmer hat bei besuch. So nun bin ich mitten in einer Eingliederungsmaßname (entsprechende Verträge Zwangsweise unterschrieben) und die Gesellschaft Maatwerke betreuen mich. Ich könnte zum Mitte August eine schulische Ausbildung zum Familienpfleger anfangen. 2 Jahre Schule 1 Anerkennungsjahr (in dem ich ja genug verdiene um von Harz 4 wegzukommen) Jetzt ist es so, dass die Arge eine solche Ausbildung nicht finanzieren will. Eigentlich würde ich Bafög erhalten, doch die wollen nicht mehr zahlen weil in meinem speziellen Fall schon 2 Jahre (4 Semester) Studium finanziert wurden. Dieses musste ich aus persönlichen Gründen abbrechen. (Keine Faulheit) Somit kann ich diese Ausbildung weder mit Harz 4 noch mit Bafög finanzieren. Die Agentur für Arbeit fördert ausschliesslich betriebliche Ausbildungen. Das paradoxe ist, dass die Arge einige andere berufsziele zeilweise auch soziale Berufe fördert. (2 Jahre) Aber ich wäre ja so am Rande erwähnt nach 2 Jahren ebenso aus der Bedürftigkeit raus... Ich habe keinerlei Berufsabschluss (allerdings Fachabitur) und kaum Chancen dauerhaft auf dem Arbeitsmarkt Fuss zu fassen. Was kann ich nun tun? Ich könnte statt ewige Versuche zu unternehmen eine qualitativ hochwertige Ausbildung absolvieren. Mit sehr guten Chancen danach auf dem Arbeitsmarkt Fuss zu fassen. Alle Probleme aus der Vergangenheit sind beseitigt und ich könnte die Ausbildung ohne Hindernise durchziehen. Gibt es irgendein Gesetz das in meinem Fall greift? Kann die Arge einfach so ablehnen? Mache ich mich strafbar wenn ich trotzdem die schulische Ausbildung antrette? Trotz Harz 4 Bezug? Ich bin verzeifelt. Ich kümmere mich seid Monaten um weiter zu kommen. Habe DIE CHANCE für die Zukunft mit meinem zugegebenermaßen unvorteilhaften Lebenslauf. Und jetzt macht gerade die ARGE mir einen Strich durch die Rechnung. Was könnt Ihr mir empfehlen? Lieben gruß Kai P.S: Die angebotenen Ausbildungsziele von der Arge sind lediglich Helfer Ausbildungen oder handwerkliche Ausbildungen wo ich absolut kein Händchen für besitze.... |
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#2
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| Die ARGE kann einfach so ablehnen, weil es das Gesetz vorschreibt. Deine gewünschte Ausbildung ist "dem Grunde nach" bafögfähig, ergo wärest du gem. § 7 Abs. 5 SGB II vom ALG 2 Bezug ausgeschlossen. Und es wird sicherlich kein Sachbearbeiter bei der ARGE dir rechtswidrigerweise ALG 2 gewähren und damit seinen Job riskieren. Du kannst bei deinem Vermittler nachfragen, ob die Möglichkeit besteht, dass du für einen Berufsabschluss einen Bildungsgutschein bekommst... Oder du suchst dir halt eine betriebliche Ausbildung, bei der du Azubilohn und BAB bekommst. Turtle |
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#3
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| Hi Turtle, danke für Deine Antwort. Die Themen hab ich ja alle schon durch. Bafög erhalte ich ja nicht und eine betriebliche Ausbildung erhalte ich nicht mehr mit fast 27. Das wird schwer. Bildungsgutschein bekomme ich für meinen Fall nicht. Die sagen, dass diese Ausbildung nicht gefördert wird. Ich kann das nicht wirklich verstehen, weil z.B. Krankenpflegehelfer würden die fianzieren. Aber hallo? Helfer Ausbildung ist ja nicht wirklich viel Wert. Das weiss ich aus Insiderkreisen. Man kann als Helfer egal welchen Berufszweig nie (nach den Bestimmungen) alleine eine Gruppe oder Dienst vollrichten. Weil man keine "Fachkraft" ist. Somit wird man uninteresant. Was mich ein wenig wurmt ist, dass es soviele Betrüger und Schmarotzer gibt, die immer weiter Geld erhalten. Doch die die wirklich was tun um aus der Bedürftigkeit zu kommen, werden Steine in den Weg gelegt.... Kai |
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#4
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| Hallo Kai, bin in einer ähnlichen Situation -----> 32 Jahre..Alleinerziehend + Schulische Ausbildung? Kannst hier die Antworten lesen, wenn du Lust und Laune hast |
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#5
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| Eine andere Antwort wird es aber nicht geben. Turtle |
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#6
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| Hi ich hab Deine Antworten gelesen. Ich glaub das sieht für uns wirklich übel aus. Traurig das man so keine Unterstützung mehr erhält. Denn irgendwo nen Arbeitgeber zu finden, der einen 3 Monate ausbeutet und dann rausschmeist ist wirklich keine dauerhafte Lösung für mich. Kai |
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#7
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| Dem Grunde nach Anspruch auf BafÖg LOL Das ist ein Standartablehnungsbescheid, der vond er ARGE losgeschickt wird um den AssozialStaat weiter auszubauen. Begründet meist mit § 7 SGBII Absatz 5 Aber bitte liebe ARGE-Mitarbeiter lernt das weiterlesen ( schulische Fortbildung wäre klasse) denn in Absatz 6 steht: (6) Absatz 5 findet keine Anwendung auf Auszubildende, 2. deren Bedarf sich nach § 12 Abs. 1 Nr. 1 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes oder nach § 66 Abs. 1 Satz 1 des Dritten Buches bemisst. Also für schulische Erstausbildung. Man sollte die Mitarbeiter der Arge eh alle mal durch die Leute , welche sie unmmenschlich lange warten lassen ersetzen. Inkompetenter Haufen. Relativ einfach wenn man Gesetzestexte kennt denen einen Strich durch die Rechnung zu machen. |
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#8
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| O, du heiliges Blättle... Wenn du keine Ahnung hast, was § 12 Abs. 1 Nr. 1 BAföG usw. bedeutet (nämlich Bafög/BAB von 212 Euro, weil man noch zuhause bei den Eltern wohnt), dann halt doch deinen Babbel! Im Übrigen müsste sich das Bafög auch danach BEMESSEN, d. h. es müsste überhaupt erstmal wirklich Bafög GEBEN! Die Antwort wäre relativ unnötig gewesen, wenn man Ahnung hätte. Insbesondere von der Rechtsprechung. Ansonsten solltest du ganz schnell mal deine beleidigenden Äußerungen lassen. Oder dein Account ist schneller gesperrt, als du ihn freigeschaltet hattest. Turtle |
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#9
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| Bemessen bedeutet nicht, dass man auch wirklich etwas bekommt es ist jediglich der Berechnungsstandart! Und nach welchem Paragraphen es sich bemisst ist Entscheidung des BföG-Amtes und nicht der Arge. Die Arge hat sich dann nach der Bemessung in der BaföG-Ablehung zu richten. BEMESSEN nicht ERHALTEN juristisch ein ganz klar definiertes Wort |
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#10
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| Wenn man die aktuelle Rechtsprechung ignoriert, hilft auch keine Juristerei für Arme... Turtle |
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