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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Hallo Leute! Ich studiere im Augenblick noch (auf Lehramt) und habe voraussichtlich am 17.Dezember meine letzte Prüfung. Ende Januar bekomme ich dann aber erst das Zeugnis. Ich wollte zwischen Studium und Ref Harz 4 beantragen. Kann mir jemand sagen ab wann ich das beantragen kann, also schon im Dezember oder erst im Februar, nachdem ich das Zeugnis hab? Hab auch schon überlegt, ob ich mich event. noch selbst exmatrikulieren muss, oder ob ich mit dem Zeugnis automatisch exmatrikuliert werd. Wäre toll, wenn jemand nen bisl Ahnung hat und mir weiterhilf! MFG saphii |
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#2
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| Du musst auf jeden Fall exmatrikuliert sein, um ALG II-berechtigt zu sein.
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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#3
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| Zitat:
Turtle |
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#4
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Zitat:
Ich musste für die Exmatrikulation ins Studentensekretariat laufen und wurde dann mit einem Laufzettel durch die ganze Uni geschickt. Musste mir dann überall einen Stempel geben lassen, dass ich da keine weiteren Verpflichtungen oder Schulden hab (Wohnraumverwaltung, Mensa, Bibliothek). Anschließend wurde der Chip auf meinem Studentenausweis entwertet. Um das Semesterticket noch nutzen zu können, hab ich mich erst zum Semesterende exmatrikulieren lassen. Soll heißen: Entweder du beantragst selbst die Exmatrikulation im Studentensekretariat oder du wirst automatisch zum Semesterende exmatrikuliert, wenn du Dich nicht für das Folgesemester zurückmeldest. Von Deiner Abschlußprüfung ist die Exmatrikulation nicht abhängig. PS: Du solltest Dir dann langsam ein dickes Fell besorgen. Als HartzIV-ler ist man schon mal per default asozial, faul und arbeitsunwillig. Und wehe, du nimmst nicht den ersten Job (z.B. der Müllfahrer), der Dir angeboten wird, dann bist du gleich als Sozialschmarotzer abgestempelt. |
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#5
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__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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#6
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![]() Meine Güte...
__________________ ALG II – Grundsicherung für Arbeitsuchende. Nur so zur Erinnerung. ![]() |
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#7
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Sondern du bist dann ein Sozialschmarotzer. Denn du lebst dann von der Arbeitsleistung anderer obwohl du zumutbar dir deinen Lebensunterhalt selbst verdienen könntest. |
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#8
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#9
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| Nichts, aber in der Zeit zwischen Exmatrikulation und Arbeitsbeginn, d.h. dem Zeitraum mit Bewerbungen schreiben, abschicken, Bewerbungsgesprächen und Arbeitsbeginn muss man ja auch was essen und die Miete für die Brücke bezahlen, unter der man schläft. Nicht zu vergessen ist der Krankenkassenbeitrag, der mit über 100 Euro / Monat für "freiwillige" Pflichtversicherte beglichen werden will. |
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#10
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| Während dieser zeit kann man auch arbeiten oder wie meinst Du machen das andere Leute?! Kann man sich nur auf Stellen bewerben, wenn man arbeitslos ist? Meinst Du nicht, dass sich auch Berufstätige mitunter andere Jobs suchen und das auch irgendwie zeitlich schaffen? Man ist ja schließlich nicht den ganzen Tag mit Bewerbungen schreiben und Vorstellungsgesprächen beschäftigt!
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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