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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 29.10.2009, 14:18
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 29.10.2009
Beiträge: 4
Standard Harz 4 nach Studium - wann beantragen?

Hallo Leute!

Ich studiere im Augenblick noch (auf Lehramt) und habe voraussichtlich am 17.Dezember meine letzte Prüfung. Ende Januar bekomme ich dann aber erst das Zeugnis.

Ich wollte zwischen Studium und Ref Harz 4 beantragen. Kann mir jemand sagen ab wann ich das beantragen kann, also schon im Dezember oder erst im Februar, nachdem ich das Zeugnis hab?

Hab auch schon überlegt, ob ich mich event. noch selbst exmatrikulieren muss, oder ob ich mit dem Zeugnis automatisch exmatrikuliert werd.

Wäre toll, wenn jemand nen bisl Ahnung hat und mir weiterhilf!

MFG saphii
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  #2  
Alt 29.10.2009, 14:37
Benutzerbild von Mandy
Junior Admin
 
Registriert seit: 19.11.2008
Beiträge: 6.581
Standard

Du musst auf jeden Fall exmatrikuliert sein, um ALG II-berechtigt zu sein.
__________________
Grüsse,

Mandy

Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)!
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  #3  
Alt 29.10.2009, 16:31
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.988
Standard

Zitat:
Ich wollte zwischen Studium und Ref Harz 4 beantragen.
Wenn da stünde "Ich wollte zwischen Studium und Ref mir eine Arbeit suchen." wäre der Satz weniger ein Schlag ins Gesicht derer, die täglich arbeiten um die Steuermittel für ALG 2 aufzubringen.

Turtle
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  #4  
Alt 29.10.2009, 18:28
Gesperrt
 
Registriert seit: 08.10.2009
Beiträge: 34
Standard

Zitat:
Zitat von saphii Beitrag anzeigen
Ich studiere im Augenblick noch (auf Lehramt) und habe voraussichtlich am 17.Dezember meine letzte Prüfung. Ende Januar bekomme ich dann aber erst das Zeugnis.
Beim Diplom kannst du Dich sofort nach der Diplomprüfung exmatrikulieren lassen. Wie das bei Magister ist, weiß ich nicht. Ab wann gilt da das Studium als bestanden / beendet? Frag da am besten mal im Prüfungsamt nach. Die müssten Dir das erklären können. Ich hab die Diplomurkunde auch erst 2 Wochen nach meiner Exmatrikulation zugeschickt bekommen.

Zitat:
Zitat von saphii Beitrag anzeigen
Ich wollte zwischen Studium und Ref Harz 4 beantragen. Kann mir jemand sagen ab wann ich das beantragen kann
Du hast Anspruch auf HartzIV ab dem Folgetag Deiner Exmatrikulation.

Zitat:
Zitat von saphii Beitrag anzeigen
oder ob ich mit dem Zeugnis automatisch exmatrikuliert werd.
Ich musste für die Exmatrikulation ins Studentensekretariat laufen und wurde dann mit einem Laufzettel durch die ganze Uni geschickt. Musste mir dann überall einen Stempel geben lassen, dass ich da keine weiteren Verpflichtungen oder Schulden hab (Wohnraumverwaltung, Mensa, Bibliothek). Anschließend wurde der Chip auf meinem Studentenausweis entwertet. Um das Semesterticket noch nutzen zu können, hab ich mich erst zum Semesterende exmatrikulieren lassen. Soll heißen: Entweder du beantragst selbst die Exmatrikulation im Studentensekretariat oder du wirst automatisch zum Semesterende exmatrikuliert, wenn du Dich nicht für das Folgesemester zurückmeldest. Von Deiner Abschlußprüfung ist die Exmatrikulation nicht abhängig.

PS: Du solltest Dir dann langsam ein dickes Fell besorgen. Als HartzIV-ler ist man schon mal per default asozial, faul und arbeitsunwillig. Und wehe, du nimmst nicht den ersten Job (z.B. der Müllfahrer), der Dir angeboten wird, dann bist du gleich als Sozialschmarotzer abgestempelt.
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  #5  
Alt 29.10.2009, 18:42
Benutzerbild von Mandy
Junior Admin
 
Registriert seit: 19.11.2008
Beiträge: 6.581
Standard

Zitat:
Beim Diplom kannst du Dich sofort nach der Diplomprüfung exmatrikulieren lassen. Wie das bei Magister ist, weiß ich nicht. Ab wann gilt da das Studium als bestanden / beendet? Frag da am besten mal im Prüfungsamt nach. Die müssten Dir das erklären können. Ich hab die Diplomurkunde auch erst 2 Wochen nach meiner Exmatrikulation zugeschickt bekommen.
Es geht weder um Diplom, noch um Magister. Es geht um ein Lehramt-Studium.
__________________
Grüsse,

Mandy

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  #6  
Alt 30.10.2009, 06:45
Benutzerbild von Kanzikatze
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Registriert seit: 19.01.2009
Ort: Schleswig-Holstein
Beiträge: 176
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Zitat:
Zitat von musv Beitrag anzeigen
PS: Du solltest Dir dann langsam ein dickes Fell besorgen. Als HartzIV-ler ist man schon mal per default asozial, faul und arbeitsunwillig. Und wehe, du nimmst nicht den ersten Job (z.B. der Müllfahrer), der Dir angeboten wird, dann bist du gleich als Sozialschmarotzer abgestempelt.
Wie schön, dass in diesen paar Zeilen aber auch mal gar nicht pauschaliert wird.
Meine Güte...
__________________
ALG II – Grundsicherung für Arbeitsuchende. Nur so zur Erinnerung.
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  #7  
Alt 30.10.2009, 08:11
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 19.08.2009
Beiträge: 4.204
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Zitat:
Und wehe, du nimmst nicht den ersten Job (z.B. der Müllfahrer), der Dir angeboten wird, dann bist du gleich als Sozialschmarotzer abgestempelt.
Nicht abgestempelt.


Sondern du bist dann ein Sozialschmarotzer. Denn du lebst dann von der Arbeitsleistung anderer obwohl du zumutbar dir deinen Lebensunterhalt selbst verdienen könntest.
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  #8  
Alt 30.10.2009, 08:44
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 01.12.2008
Beiträge: 959
Standard Frage

Zitat:
Zitat von saphii Beitrag anzeigen
Hallo Leute!

Ich studiere im Augenblick noch (auf Lehramt) und habe voraussichtlich am 17.Dezember meine letzte Prüfung. Ende Januar bekomme ich dann aber erst das Zeugnis.

Ich wollte zwischen Studium und Ref Harz 4 beantragen. Kann mir jemand sagen ab wann ich das beantragen kann, also schon im Dezember oder erst im Februar, nachdem ich das Zeugnis hab?

Hab auch schon überlegt, ob ich mich event. noch selbst exmatrikulieren muss, oder ob ich mit dem Zeugnis automatisch exmatrikuliert werd.

Wäre toll, wenn jemand nen bisl Ahnung hat und mir weiterhilf!

MFG saphii
Was spricht dagegen, sich eine Arbeit zu suchen? Ich verstehe das nicht.
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  #9  
Alt 30.10.2009, 11:08
Gesperrt
 
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Beiträge: 34
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Zitat:
Zitat von mainzerin Beitrag anzeigen
Was spricht dagegen, sich eine Arbeit zu suchen?
Nichts, aber in der Zeit zwischen Exmatrikulation und Arbeitsbeginn, d.h. dem Zeitraum mit Bewerbungen schreiben, abschicken, Bewerbungsgesprächen und Arbeitsbeginn muss man ja auch was essen und die Miete für die Brücke bezahlen, unter der man schläft. Nicht zu vergessen ist der Krankenkassenbeitrag, der mit über 100 Euro / Monat für "freiwillige" Pflichtversicherte beglichen werden will.
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  #10  
Alt 30.10.2009, 11:16
Benutzerbild von Mandy
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Registriert seit: 19.11.2008
Beiträge: 6.581
Standard

Während dieser zeit kann man auch arbeiten oder wie meinst Du machen das andere Leute?! Kann man sich nur auf Stellen bewerben, wenn man arbeitslos ist? Meinst Du nicht, dass sich auch Berufstätige mitunter andere Jobs suchen und das auch irgendwie zeitlich schaffen? Man ist ja schließlich nicht den ganzen Tag mit Bewerbungen schreiben und Vorstellungsgesprächen beschäftigt!
__________________
Grüsse,

Mandy

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