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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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Alt 09.12.2009, 15:32
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Beiträge: 1
Standard Harz 4 / ALG 2 bei Trennung mit Kindern und Haus

Hallo ich habe eine Frage !
Also meine reundin möchte sich gerne von ihren Mann trennen lassen, beide beziehen derzeit ALG 2. Zudem haben sie 3 Kinder und ein Haus was 2005 neu gebaut wurde und noch etwas abgezahlt werden muss.
Im Frühjahr 2009 hat sie endlich den Schritt gemacht und zog aus, nahm sich eine Wohnung mit den Kindern und war ein glücklicher Mensch. Eines Tages kam Post vom Amt und darin stand, das sie, sowohl auch er. keinen Anspruch mehr haben und sie das ALG 2 nur noch als darlehen beziehen werden. Es sei den sie leben wieder wie gewohnt in ihrem Haus zusammen. Es wurde eine frist gesetzt, in der sie bedenktzeit bekamen.
Wieso haben nun beide keinen vollen Anspruch mehr auf ALG 2? Nur weil sie getrennt jetzt leben? Es macht doch keinen Unterschied ob sie zusammen leben oder nicht? Oder liegt es daran das sie keinen Unterhalt von ihrem Mann wollte bzw. sie ein Haus haben?
Zudem kam das sie nicht mehr Krankenversichert war. Sie waren vorher Familienversichert,Mann, Frau und Kinder, auch das war aufeinmal nicht mehr. Sie bekam das nur durch Zufall mit das kein Versicherungsschutz mehr vorhanden war.
Sie zog schliesslich auf Grund des finaziellen Belastung wieder ein. Innerhalb von 4 Monaten kam eine Summe von ca. 8000€ insgesamt für beide zusammen die zurückgezahlt werden sollte. Mit dem Einzug zurück ins Haus wurde alles zurückgenommen und das Geld genauso geweht wie bei jedem anderen der Anspruch hat.
Wieso ist das so, welchen Sinn macht das? Es muss doch einen Weg geben wie man auch solche Dinge lösen kann ohne das man die Frau mit den Kindern in ihr famielies altest Leben zurückdrängt, was alles andere als gut ist? Sie leidet darunter und macht sich Gedanken wie sie aus dieser Spirale wieder rauskommen kann. Wird Trennung und Scheidung eigentlich auch unterschieden bei ALG 2?
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  #2  
Alt 09.12.2009, 15:46
Benutzerbild von Turtle1972
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.988
Standard

Hintergrund wird sein, dass a) ihr Vermögensanteil am Haus nicht mehr geschützt war, weil sie es nicht mehr selbst bewohnte, denn beim ALG 2 ist ein Haus nur geschützt, wenn man selbst drin wohnt und b) bei ihm nicht mehr, weil das Haus für ihn allein zu groß ist und deshalb nicht mehr angemessen. Denn ein selbst bewohntes Haus ist auch nur dann geschützt, wenn es von angemessener Größe ist.

Turtle
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Stichworte
alg 2, harz 4, haus, kinder, trennung

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