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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Hallo Leute, ich bin verwirrt. Kurze Vorgeschichte. Bin Arbeitslos seit Ende 2010 und habe mich zum 15.03 jetzt selbstständig gemacht. Hab ALG 1 und ALG 2 beantragt + Gründungszuschuss was jetzt auch durch ist. Mein Problem: Das Jobcenter! Die lassen sich jede Woche was neues einfallen. Erst soll ich was zurück zahlen , dann krieg ich dauernd Schreiben dass sie mir was zurückzahlen etc. etc., Brauchen hier noch Infos, das Formular passt denen nicht usw. Und jetzt kommt der Hammer. Nachdem jetzt endlich , dachte ich zumindest alles durch ist wollen die mich zwingen Wohngeld zu beantragen und mir Hartz 4 streichen. Mit der Begründung es sei gesetzlich vorgeschrieben. Nur wem bringt das was. 1. ich vermute dass die intern versuchen Geld bei der einen Stelle einzusparen und es auf eien andere legen wollen. 2. habe ich gelesen, dass wenn man hartz 4 kriegt keinen Anspruch auf Wohngeld hat. (siehe unten) Und nun die Frage stimmt das 2te?? Und wenn ja wie soll ich mich verhalten?? Ganz ehrlich ich hab einfach keine Lust mehr auf irgendeinen Papierkram, zumal das bei mir auch nicht so einfach ist zwecks WG. Ich würd mich gerne endlich mal auf meine Selbstständigkeit konzentrieren... Noch was, den folgenden Absatz habe ich auch im Netz gefunden, woraus ich verstehe, dass ich gar keinen Anspruch auf Wohngeld haben, wenn ich Hartz 4 bekomme: "Vom Wohngeld ausgeschlossene Haushaltsmitglieder Empfänger und Empfängerinnen von Trans-ferleistungen (Hartz IV) sowie die Mitglieder ihrer Bedarfsgemeinschaft sind vom Wohngeld aus-geschlossen. Deren angemessene Unterkunftskosten werden im Rahmen der jewei-ligen Transferleistung berücksichtigt, so dass sich der Ausschluss vom Wohngeld nicht nachteilig auswirkt. Damit werden verwaltungsaufwändige Erstattungsverfahren zwischen Wohngeld- und Transferleistungs-stelle vermieden." Sorry wegen dem lngen Text... Liebe Grüsse aus Stuttgart |
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#2
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| Wenn das Wohngeld höher ist als das ALG 2, dann ist Wohngeld nunmal vorrangig. Du kannst zur Wohngeldstelle gehen und dir dein Wohngeld erstmal fiktiv ausrechnen lassen. Sollte das wirklich höher sein als ALG 2, dann ist die Forderung des JCs korrekt. Ist es niedriger, dann müsstest du weiter ALG 2 erhalten. Turtle |
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#3
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| Hallo, Wohngeld hat sogar einige Vorteile: Das JC wird berechtigterweise versuchen, deine Selbständigkeit bzw. deren wirtschaftliche Basis tiefgehend zu hinterfragen. Die Mitwirkungspflicht für Selbständige ist der Hammer. Und wenn du das ganze nicht betriebswirtschaftlich darstellst und einen fähigen Sachbearbeiter hast wirst du in Maßnahmen gebracht und als unselbständiger Arbeitnehmer vermittelt. Sieh` das mit dem WG mal nicht so pessimistisch. |
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| Stichworte |
| hartz 4, jobcenter, wohngeld |
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