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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 12.07.2010, 12:14
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 15.04.2010
Beiträge: 6
Standard hartz4 und rentenantrag

hallo zusammen
wir meine frau und ich sind leider hartz4 empänger. jetzt ist es, so dass ich männlich (50), einen rentenantrag aus gesundheitlichen gründen vor 6 tagen gestellt habe. meine frage??
muß ich jetzt sofort zur arge und denen das mitteilen obwohl dem antrag noch nicht stattgegeben ist oder erst dann wenn ich weiß wann ich meine erste rentenzahlung erhalte und wieviel genau ich bekomme??
wäre dankbar wenn mir jemand sgen könnte wie ich mich verhalten soll.
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  #2  
Alt 12.07.2010, 12:17
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 17.935
Standard

Ja, musst du. Die ARGE muss ja Erstattung beim Rententräger anmelden können, da sie im Prinzip ab jetzt auf die Rente vorleisten.

Turtle
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  #3  
Alt 12.07.2010, 22:18
Benutzerbild von Geli09
Benutzer
 
Registriert seit: 07.04.2010
Ort: Rheinfelden
Beiträge: 58
Standard

Stimmt dem kann ich nur Beipflichten.
Möglich ist das für 6 Monate nur die Teilweise Erwerbsminderung bewilligt wird dann jedoch die Volle Erwerbsminderung diese Renten sind befristet auf 3 Jahre
kann immer um weitere 3 Jahre verlängert werden8wenn das Ärztliche Gutachten dem entspricht)
Nach Bescheid der Rentenversicherung bekommt man ein Schreiben was einem während dieser Zeit zugestanden hätte das Arbeitsamt zieht dann ihre Vorrauszahlung ab Rest wird auf das Konto überwiesen.
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hartz 4, rentenantrag

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