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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Hallo, zur Zeit beziehe ich noch ALG1. Ich werde wohl ab Januar Hartz4 beantragen müssen, wenn ich bis dahin keinen Job gefunden habe. Nun zerbreche ich mir den Kopf über folgendes Problem: ich selber wohne zur Miete. Ich habe aber noch 2 Eigentumswohnungen, beide vermietet (Altlasten aus gescheiterter Beziehung). Die Mieteinnahmen fliessen nahezu komplett an die Bank, da die Immobilie hoch belastet ist, d.h. von den Mieteinnahmen kann ich definitiv nicht leben. Ich habe bereits versucht, die Immobilie zu verkaufen, aber es gibt keine Interessenten. Sonst habe ich kein Vermögen, ausser Ersparnissen von ca. 2000 Euro. Gibt das Probleme mit der Arge? Vielen Dank für Euren Rat. LG Holly |
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#2
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| Die beiden Eigentumswohnungen sind zu verwerten. Sie sind weil nicht selbst genutzt nicht geschützt. |
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#3
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| Hallo Mpumpe, was heisst verwerten? verkaufen? das versuche ich ja schon, aber ohne erfolg, und wenn dann wahrscheinlich sowieso nur mit riesenverlust. davon hätte die arge (und ich sowieso) auch nichts. LG Holly |
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#4
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| Kann man aus der Ferne nichts zu sagen. Grundsätzlich ist es so daß alle Grundstücke bei potentiellen H4 Beziehern "problematisch" sind, bei einem ist die Oma drin, beim anderen ists nichts Wert oder es gehört der Bank. Wenn du auf Darlehnsbasis H4 bekommst hast du Schulden beim Amt. Mit Schulden ists so wie bei der Bank. Der Gläubiger will befriedigt werden. M.E. wäre dann eine Zwangsversteigerung auch möglich. |
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#5
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| Schon mal mit der Bank gesprochen?? Sofern Du kein aussichtsloser Fall bist wird das sicher was zu machen sein. Z.B. dass die Tilgung eine zeitlang ausgesetzt wird und Du nur Zinsen zahlst. Wenn Du glaubhaft machen kannst, dass Du Dich bemühst aus Deiner Situation herauskommst haben (je nach Höhe der Hypothek) die sicherlich kein Interesse daran das Risiko einer Zwangsversteigerung einzugehen und eventuell nicht voll befriedigt zu werden. Was heißt "versucht" zu verkaufen?? Unter Umständen kann es durchaus lohnenswert sein eine Immobilie mit Verlust abzustoßen. Da kann man ohne genaue Zahlen aber nicht viel zu sagen. Du solltest dringend einen Termin bei Bank und Schuldnerberatung machen. Sofern die Tilgung ausgesetzt wird, kannst Du von den Mieteinnahmen dann ja auch eventuell ein paar Monate leben. Also: Reden hilft! |
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#6
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| Hallo! "versucht" zu verkaufen heisst, dass ich die Immobilie inseriere, aber sich in 3 Monaten nur ein Interessent gemeldet hat, der dann doch nicht wollte. ich werde mal mit der bank sprechen, ob sie die Tilgung eine Weile aussetzen können. ich habe irgendwo gelesen, dass die Nettomieteinnahmen als Einnahme gerechnet werden, d.h. Kosten für Hypothek, Grundbesitzabgaben usw. werden vorher abgezogen, und was übrig bleibt wird als Einkommen gesehen. Das wäre ja fair. Viele Grüße! |
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#7
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| Jein, ich bin kein Fachmann auch dem Gebiet, aber die Frage ist halt ob die Immobilie verwertet werden könnte. Du schreibst diese sei hoch belastet. Liegt die Belastung über oder unter dem VKW? Tip zum Verkauf: frage mal bei ein paar Maklern an, das kostet Dich ja nichts und die sind vielleicht erfolgreicher. Überdies würde ich Dir aber wirklich dringend raten am besten SOFORT zu einer Schuldnerberatung zu gehen! Die haben reichlich Erfahrung in solchen Dingen, können Dir eventuell bei den Verhandlungen mit der Bank helfen und Dir vielleicht auch gute Kontakte zu Maklern vermitteln und darüberhinaus werden sie Dir auch relativ genau sagen können was Du eventuell beantragen kannst und was nicht. Es kostet ja noch nicht mal etwas und schaden tut es bestimmt nicht! Wenn die Banken merken dass da eine Schuldnerberatung hinter ist klappen auch die Verhandlungen meistens besser. |
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#8
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| Hier ist alles Wesentliche und einiges Unwesentliche von mpumpe gesagt.Wenn die Wohnungen hoch belastet sind und zudem noch vermietet, ist es durchaus vorstellbar, dass sie nicht verwertet werden können, wenn man einen "normalen" Maßstab anlegt. Nur der "normale" Maßstab kann sich hier ziemlich bald als schmerzhafter Rohrstock entpuppen. Mieteinnahmen sind Einkommen. Von diesem Einkommen sind die mit seiner Erzielung verbundenen Kosten in Abzug zu bringen. Kosten aber ist nicht der Tilgungsanteil der an die Bank zu zahlenden Rate, den hätte man schön brav aus dem Regelsatz zu zahlen. Üblicherweise werden nun diee Darlehen so "gestrickt", dass eine konstante Rate gezahlt werden muss. Das heißt dann aber auch, wenn die Wohnungen noch hoch belastet sind, dann ist der Tilgungsanteil noch sehr gering, könnte also vielleicht für einige Zeit vom Regelsatz abgezwackt werden. Aber der Tilgungsanteil steigt kontinuierlich an. Und dann wird's eben recht schmerzhaft. |
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