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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 30.08.2009, 22:19
mbm mbm ist offline
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Registriert seit: 30.08.2009
Beiträge: 1
Standard Hartz4,Schwanger,Selbständig

Hallo,ich bekomme hartz 4 und ehrlich gesagt hatte ich bis jetzt keine lust mehr,auf der tasche von der stadt zu leben.
Um das zu ändern haben mir meine eltern viele kurse richtung nail-design finanziert.Was nicht billig war.
Ich wollte mein hobby zum beruf machen.
Ich habe vor zwei wochen erfahren dass ich schwanger bin,und will das kind behalten.
Deswegen auch habe ich mich letzte woche auf dem weg zu meinen berater im job-center gemacht,und meine situation geschildert.
Darauf hin ,hat er mir ,weil ich jetzt schwanger bin 1 euro job angeboten.
Mit der begründung (Ich kann bis zu meiner entbindung etwas dazu verdienen).
Er hat mir von meinen plänen als mobilierte nail-designerin abgeraten.Ich war echt geschockt.
Meine frage ist ja darf ich trotzdemm ein gewerbe anmelden bis zu meiner entbindung,muss ich den 1 euro job annehmen,wieviel darf ich dazuverdinen.
Bitte um rat.
Danke.
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  #2  
Alt 31.08.2009, 05:19
Benutzerbild von Grubenpony
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Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 8.216
Standard

Zitat:
Zitat von mbm Beitrag anzeigen
Meine frage ist ja darf ich trotzdemm ein gewerbe anmelden bis zu meiner entbindung,muss ich den 1 euro job annehmen,wieviel darf ich dazuverdinen.
Ja, ja, soviel du kannst.
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  #3  
Alt 31.08.2009, 07:57
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Registriert seit: 01.01.2009
Beiträge: 549
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Der §2 SGB II verpflichtet dich deine Arbeitskraft bzw dein Vermögen (so vorhanden) zur Sicherung deines Lebensunterhalts einzusetzen, von daher kannst/sollst/musst du jede (legale) Möglichkeit wahrnehmen, um aus dem Leistungsbezug zu kommen.

Dein SB meinte es mit Sicherheit gut mit dir, weißt du wieviel pleite gegangene Nageldomptösen es gibt?

Trotzdem ist der Weg dir über einen EEJ etwas Einkommen zuzuschanzen nicht der richtige. Laut Gesetz und Rechtsprechung sind EEJ Arbeitsmarktinstrumente, die dazu dienen sollen den eHE in den ersten Arbeitsmarkt zu vermitteln.
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  #4  
Alt 31.08.2009, 08:09
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 01.01.2009
Beiträge: 549
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Woran du vielleicht auch denken solltest, dieser ganze Chemiecocktail, den du den Frauen auf die zarten Fingerchen kippst ist nicht wirklich gut für den Fötus.
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hartz-4, schwangerschaft, selbständigkeit

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