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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #21  
Alt 04.07.2009, 18:42
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Flatrate und dann horrende Rechnungen heißt: Madame haben Handys und Sondernummern gewählt. Und wenn Madame das Telefon nutzen möchte, muss sie auch den Vertrag übernehmen oder selbst einen machen, ansonsten Anschluss kündigen. Basta.

In 3 bis 5 Monaten hast du finanziell wieder etwas Luft, bist zumindest die anderen beiden Raten los. Strom und Gas muss Madame schon selber übernehmen, sie wohnt ja da. Mit den Kids.

Kann es sein, dass sie dir das mit der darlehensweisen Gewährung nur unterjubeln will?

Zu dem Familienzuschlag: wenn du für deine Kinder zahlst bekommst du doch auch den halben Kinderfreibetrag. Und der Familienzuschuss nach Tarif ÖD fällt dann komplett weg?

Ich hatte vor paar Jahren im Bekanntenkreis auch mal eine, die meinte: den Alten mach ich nackig. Und ihre Anwältin war auf dem gleichen Trip. Hat nicht geklappt
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  #22  
Alt 04.07.2009, 18:44
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Irrwisch das ist eine 0 Rechnung, zahlt er nicht Strom und Gas muss er mehr Trennungsunterhalt an sie zahlen, aber solange die Verträge auf ihn laufen, ist es wohl am sichersten er bezahlt sie bis die Kündigungen durch sind und zahlt dann mehr Unterhalt.
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  #23  
Alt 04.07.2009, 18:47
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Beim Gas würd ich mich streiten, schließlich sind das KdU, und die bekommt sie von der ARGE bezahlt. Wenn sie denn das "Darlehen" annehmen würde. Ebenso wie sie das Kindergeld ja nur beantragen müsste. Wenn sie das nicht macht, erhöht sie auch ihrem Mann gegenüber vorsätzlich ihre Bedürftigkeit.
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  #24  
Alt 04.07.2009, 18:50
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Ja Gas sind KDU.

ABER welche Leistung war dem ALG2 nochmal gleich vorrangig ? *überleg*

Achja genau Unterhalt

Und selbst bei Schulden geht nurnmal der Unterhalt vor und so können sich zumindest bei ihm keine weiteren Schulden aufbauen.
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  #25  
Alt 04.07.2009, 18:53
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Richtig, dann soll er doch lieber den Trennungsunterhalt zahlen, so viel ist das ja eh nicht, dann hat er wenigstens Ruhe. Denn wie die Dame es drauf anlegt dann telefoniert sie rund um die Uhr bei irgendwelchen Ratesendungen (gibts die eigentlich noch?) für teuer Geld, nur um den Alten auszubluten.

Und das Theater wird kein Ende nehmen, beim Sorgerecht wirds den nächsten Terz geben. Manche Frauen sind wohl so. Leider
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  #26  
Alt 04.07.2009, 18:57
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Problem bleibt aber das er Vertragslaufzeiten auf seinen Namen hat und für abgehende Gespräche wird doch demnächst gesperrt.
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  #27  
Alt 04.07.2009, 19:03
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Zitat:
Zitat von irrwisch Beitrag anzeigen
Flatrate und dann horrende Rechnungen heißt: Madame haben Handys und Sondernummern gewählt. Und wenn Madame das Telefon nutzen möchte, muss sie auch den Vertrag übernehmen oder selbst einen machen, ansonsten Anschluss kündigen. Basta.

In 3 bis 5 Monaten hast du finanziell wieder etwas Luft, bist zumindest die anderen beiden Raten los. Strom und Gas muss Madame schon selber übernehmen, sie wohnt ja da. Mit den Kids.

Kann es sein, dass sie dir das mit der darlehensweisen Gewährung nur unterjubeln will?

Zu dem Familienzuschlag: wenn du für deine Kinder zahlst bekommst du doch auch den halben Kinderfreibetrag. Und der Familienzuschuss nach Tarif ÖD fällt dann komplett weg?

Ich hatte vor paar Jahren im Bekanntenkreis auch mal eine, die meinte: den Alten mach ich nackig. Und ihre Anwältin war auf dem gleichen Trip. Hat nicht geklappt
Ja, sie hat hauptsächlich Handys angerufen, den Vertrag hab ich gekündigt weil sie ja den nicht übernehmen wollte.

Mit dem Gas ist das ja wie ich schon beschrieben hab nicht so einfach. Der Vertreter der Firma hat sie angerufen, zu dem hat sie gesagt das sie eh nur noch 2 Monate oder so da wohnen müchte und umziehen wird, und nicht den Vetrag übernehmen wird. Wenn ich jetzt wüsste ob sie nun ALG/2 bekommt oder nicht, falls ja würde sie dann ja Gas bezahlt bekommen.

Strom zahl ich keinen mehr, das ist geklärt.

unterjubeln - könnte sein, aber sie hat einer "Freundin" ne sms geschrieben in der das selbe steht wie sie mir gesagt hat.

Ja, der Kinderzuschlag fällt mit der Scheidung weg, das ist ja der Witz, komischerweise bekommt man aber immer noch Verheiratetenzuschlag, aber nur - wenn man nachweisen kann das man für die EX Unterhalt zahlt.
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  #28  
Alt 04.07.2009, 19:10
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Zitat:
Zitat von irrwisch Beitrag anzeigen
Beim Gas würd ich mich streiten, schließlich sind das KdU, und die bekommt sie von der ARGE bezahlt. Wenn sie denn das "Darlehen" annehmen würde. Ebenso wie sie das Kindergeld ja nur beantragen müsste. Wenn sie das nicht macht, erhöht sie auch ihrem Mann gegenüber vorsätzlich ihre Bedürftigkeit.
Das Kindergeld hat sie bereits beantragt, bekommt es aber erst ausgezahlt nachdem sie ein Formular von der alten Kindergeldstätte unterschrieben hat, in dem sie bestätigt, das ich ihr das letzte Kindergeld welches ich noch bekommen habe - ihr überwiesen habe. Das läuft so, das die neuen Kindergeldzahler die alten fragen ob alles okay ist, und wenn die alten dann grünes Licht geben, dann rollt erst der Rubel.
Aber wie ich schonmal gesagt habe, wenn sie es nicht unterschreibt bekomme ich es von meinem nächsten Gehalt abgezogen, und die überweisen es ihr dann. Dann ist auch grünes Licht. Aber darum kümmert sich jetzt mein Anwalt.
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  #29  
Alt 04.07.2009, 19:13
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Zitat:
Zitat von Floeckchen Beitrag anzeigen
Problem bleibt aber das er Vertragslaufzeiten auf seinen Namen hat und für abgehende Gespräche wird doch demnächst gesperrt.
Ja, zum Glück - laut Telekom Ende nächster Woche.
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