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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 27.04.2009, 17:34
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Beiträge: 1
Standard Hartz iV während Praktikum nach Studium

Hallo,

ich schreibe gerade an meiner BA-Arbeit und bin noch bis voraussichtlich Oktober Studentin. Ich habe nach dem Studium 2 Praktika sicher für insgesamt 8 Monate. Die Praktika dienen für mich dazu, Erfahrung zu sammeln und eventuell dann in dem Unternehmen einzusteigen. Leider sind beide Praktika unbezahlt. Meine Frage lautet nun, ob ich mich arbeitslos melden muss und irgendeinen Anspruch auf finanzielle Unterstützung habe, sei es Hartz IV oder ähnliches? Ich bin noch unter 25 und wohne nicht mehr bei meinen Eltern (für die Praktika werde ich auch in eine andere Stadt umziehen müssen) und habe auch noch nie irgendwo was eingezahlt (da ich bis jetzt nur Aushilfsjobs während des Studiums hatte). Kennt sich jemand aus und kann mir weiterhelfen?

Danke und viele Grüße,
Carina
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  #2  
Alt 27.04.2009, 18:34
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Ort: Dortmund
Beiträge: 979
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Grundsätzlich würde dir ALG II zustehen. Allerdings müsstest du dich trotz Praktikum weiterhin um bezahlte Arbeit bemühen und es ggf. abbrechen, denn ALG II dient nicht zur Unterstützung während eines unbezahlten Praktikums. Ziel ist es, dich möglichst schnell aus dem Bezug zu bekommen.

Andi
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  #3  
Alt 27.04.2009, 20:08
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Beiträge: 10
Standard Praktikum nach Studium

Hartz IV steht dir zu, aber ein Praktikum darfst du dann nur einen Monat machen, auch wenn es bezahlt wäre. So wurde es mir erklärt.
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  #4  
Alt 07.05.2009, 13:30
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Beiträge: 7
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Offizielle Töne sind:
Praktikum darf offiziell nur 6 Wochen gemacht werden. Wenn du ein Praktikum (unvergütet) machst, stehst du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung und bekommt daher auch kein Geld vom Amt. Außerdem könnten Sie dir irgendeine Maßnahme aufdrücken.
Bei mir war der Trick, das Praktikum als Teilzeitjob (400 Euro Job) zu "tarnen", der Arbeitgeber hat mitgespielt. Und ich wurde in der Zeit des Praktikums nicht vom AA belästigt. Ein Nachteil war jedoch, dass mir jetzt anscheinend kein Vermittlungsgutschein mehr gewährt wird - obwohl ich durch mein Praktikum wieder mehr Einladungen zu Jobinterviews, leider vorrangig bei Personalvermittlungsagenturen, bekomme. Darüber hat mich vorher keiner informiert.
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  #5  
Alt 07.05.2009, 13:35
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Zitat:
Zitat von kleikat Beitrag anzeigen
Wenn du ein Praktikum (unvergütet) machst, stehst du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung und bekommt daher auch kein Geld vom Amt.
Das ist Unsinn. Bei Alg II ist die Verfügbarkeit keine Anspruchsvoraussetzung. Du kannst Praktikum machen, so lange du willst, musst aber weiter selbst nach Arbeit suchen und ggf. verordnete Maßnahmen mitmachen. Erst wenn du das ablehnst, gibt es Sanktionen.
__________________
"Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer)
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  #6  
Alt 08.05.2009, 08:25
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Unsinn? Real Life! Meine Bekannte hat das genau so in Berlin erleben müssen. Vor Beginn einer Anstellung in einer Zahnarztpraxis sollte sie ein Praktikum machen, ich glaube es waren 2 Monate. Offiziell durfte sie keine 2 Monate ein vergütetes Praktikum machen - inoffiziell ging es nicht wegen irgendwelcher Versicherungspflichten in der Praxis. Ihr wurde vom Jobcenter Berlin Kreuzberg mitgeteilt, sie bekäme dann kein Geld mehr.
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  #7  
Alt 08.05.2009, 08:35
Benutzerbild von Musiker
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Beiträge: 5.840
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Zitat:
Zitat von kleikat Beitrag anzeigen
. Ihr wurde vom Jobcenter Berlin Kreuzberg mitgeteilt, sie bekäme dann kein Geld mehr.
Dann hätte sie mal nach der Rechtsgrundlage fragen sollen. Dafür gibt es nämlich keine.
__________________
"Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer)
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  #8  
Alt 08.05.2009, 17:58
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Beiträge: 10
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Kleikat hat Recht. Mir wurde es bei meiner Arge auch so erzählt. Real life eben... Bei mir wurde es sogar nicht bewilligt, obwohl im Vertrag stand "Option auf Übernahme"!
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  #9  
Alt 08.05.2009, 18:13
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Es geht nicht um die Bewilligung des Praktikums durch den Vermittler. Es geht um die Leistung ALG 2 generell. Die kann nicht eingestellt werden, nur weil keine "Verfügbarkeit" gegeben ist. Das gilt nur fürs ALG 1. Man kann im ALG 2 nur über Maßnahme- oder Arbeitsangebote reagieren, wenn man das Praktikum für unnütz ansieht und dann entsprechend sanktionieren, wenn der Kunde das Praktikum dann nicht abbricht um die Maßnahme oder Arbeit anzutreten.

Es gibt nur eine einzige Möglichkeit der völligen Versagung von ALG 2 bei Praktikum: Wenn das Praktikum weiter weg statt findet (außerhab des Tagespendelbereichs) und die ARGE der dann notwendigen Ortsabwesenheit nicht zustimmen. Dann besteht gem. § 7 Abs. 4a SGB II für die Dauer der OAW (und damit eben des Praktikums) kein ALG 2 Anspruch.

Turtle
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  #10  
Alt 08.05.2009, 18:38
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@Turtel:

Verstehe ich das gerade richtig: Man kann durchaus ein Praktikum (was auch im Berufsfeld des ALG II - Empfängers liegt) machen und ALG 2 beziehen - wenn man nicht umziehen muss (was ich nicht musste)?
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praktikum, studium, unter 25

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