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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Wer kann mir helfen? Ich bekomme eine kleine Erwerbsminderungsrente (seit sehr lange -Dauerrente steht auf dem Papier) -die bis auf 20 € beim Arbeitsamt bleiben. Das verstehe ichnicht. Ich bekomme ALG I und weil das nicht reicht weiterhin ALG II. Da man mir keinen Job vermitteln kann und ich unzählige Bewerbungen seit Jahren!!! geschrieben habe sehe ich keine Chance auf neuen Job -trotz Umzüge (ichdachte andernorts klappts) ... Nun will ich mich selbstständig machen aber dann will man mir meine Erwerbsminderungsrente nehmen -laut Infos darf ich nur 400 € dazuverdienen (ist nicht hoch aber immerhin -Medikamente muss ich eh selber zahlen) Da ich aber kaum Geld habe und die Selbstständigkeit meine einzige Chance ist -was kann ich da tun ... Wer weiß Rat ... ![]() ![]() |
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#2
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| Zur Arbeitsmarktrente liest du hier: http://www.arbeitsratgeber.com/erwer...ente-0280.html Das Problem ist, dass bei dir eine Erwerbsfähigkeit zwischen 3 und 6 Stunden/Tag festgestellt worden sein muss. Wenn du jetzt ein Vollzeitgewerbe anfängst, teilst du ja damit quasi mit, dass du eben Vollzeit arbeiten kannst. Warum versuchst du es nicht erstmal auf Nebengewerbebasis und schaust, wie es sich entwickelt? Turtle |
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#3
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| Danke für die Antwort. Das würde ich ja gerne aber das Aamt sagt das geht nicht, d.h. wenn dann bekomme ich die 9 Monate nicht mal den Mindestsatz den ich eh habe und den brauche ich unbedingt sonst kann ich nicht anfangen |
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#4
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| Wieso soll Nebengewerbe nicht gehen und welches Amt sagt das (Rentenstelle, Agentur für Arbeit, ARGE)? Turtle |
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#5
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| ARGE oder Agentur für Arbeit sie wissen selber nicht wer in welchem Fall für mich wohl zuständig ist. Bei einer bekomme ich eine Einladung und die schicken mich weg weil sie nicht wissen was sie von mir wollen .... wie soll ich da noch durchblicken |
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#6
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| Unter dem Link habe ich das gefunden. Ein Verdienst von mehr als 400 Euro monatlich trotz voller Erwerbsminderung führt zu einer Kürzung der Erwerbsminderungsrente. Hier werden die 3/4-, 1/2- oder 1/4-Teilrenten in Ansatz gebracht. Unter 400 Euro dürfen Sie hinzu verdienen. 2 Monate lang dürfen Sie bis zu 800 Euro verdienen, ohne dass dies bei der Rente berücksichtigt wird. Bei der teilweisen Erwerbsminderungsrente beträgt die Mindesthinzuverdienstgrenze 857,33 Euro (West) bzw. 753,55 Euro (Ost) Verstehe ich das richtig, das ich 857,33€ dazuverdienen darf weil ich doch nur 30 Prozent Erwerbsminderung habe ... Danke für die Hilfe |
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#7
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| Das musst du deine Rentenversicherung fragen, hier in dem Forum geht es um ALG 2 (und ggf. noch ALG 1). In Rentenfragen zu antworten: da bin ich im Speziellen doch überfragt. Zum anderen Problem: Du musst jetzt schonmal klären, welches Amt (Arbeitsamt oder ARGE) mit was ein Problem hat. Und wieso überhaupt, da du ein Nebengewerbe ja nicht gefördert bekommst, reicht es doch aus, wenn du monatlich deine Gewinn- und Verlustrechnung abgeben würdest, damit beide Ämter evtl. Einnahmen bei ihren Leistungen berücksichtigen könnte. Probleme gäbe es nur, wenn du ein hauptberufliches Gewerbe anfangen wolltest. Turtle |
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| algi, algii, erwerbsminderungsrente, hartziv, selbstständigkeit |
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