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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Hallo alle Zusammen, meine Eltern haben bis 30.09.08 Hartz IV bezogen. Gleichzeitig lief der Antrag auf Rente für meinen Vater, welcher zum 31.10.08 genehmigt werden sollte lt. Rentenversicherung. Aufgrund von falschen Zuständigkeiten ist der Antrag erst zum 31.01.09 genehmigt worden. Dann mussten Sie wieder zum Arbeitsamt um Hartz IV zu beantragen, welcher bis 31.12.08 genehmigt ist. Da die Rente erst am 31.01.09 gezahlt ist, stehen sie im Januar schlecht da. Lt. Arbeitsamt hätten sie etwas ansparen sollen, aber wovon? Eine Nachzahlung wird auch nicht ausgezahlt muss erst mit den Behörden geklärt werden. Zu allem Übel kommt im Januar auch noch eine Nachzahlung der Energiekosten auf sie zu. Steht den beiden irgendeine Unterstützung zu??? Die Rente beträgt ja noch weniger als Hartz IV! Vielen Dank für Eure Hilfe. |
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#2
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| Was ist es denn für eine Rente? Und was hat deine Mutter für Einkommen? Turtle |
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#3
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| Hallo, mein Vater ist mit 63 vorzeitig in Rente gegangen, welche er ab 31.01.09 bekommt. Er ist Jahrgang 1945. Meine Mutter hat kein Einkommen, sie ist seit Jahren arbeitslos, aufgrund eines Herzinfaktes. Zuletzt hat sie eben Hartz IV bekommen zudem was ihr noch Zustand, weil mein Vater ja ebenfalls Hartz IV bezogen hat. |
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#4
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| Dann ist - wenn die Rente unterhalb des jetzigen ALG 2 Betrages liegt - die ARGE weiterhin zuständig, da dein Vater mit 63 noch nicht zur Grundsicherung geschickt werden kann (das geht erst ab 65). Hat die ARGE die Leistungen schon eingestellt? Wenn ja: mit welcher Begründung? Bzw.: wenn nur bis 31.12.08 bewilligt war, müssen deine Eltern schlichtweg eine neuen Antrag ab 1.1.09 stellen. Wie hoch war das ALG 2 vorher ohne Einkommen und wie hoch ist die Rente? Wie hoch ist die Miete deiner Eltern? Und was für Einkommen hatte den Vater vor der Rente? Turtle |
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#5
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| Da er Rente wegen Alters bekommt, dann ist er vom Alg2-Bezug ausgeschlossen. So steht es zumindest im § 7 Abs. 4 SGB II. Wenn die Rente nicht ausreicht um seinen Bedarf zu decken, so kann er Leistungen nach dem 3. Kapitel SGB XII beantragen. Nachzulesen in den fachlichen Hinweisen zum § 7 SGB II, Randziffer 7.48.
__________________ Jette ------------------------ SGB II fachliche Hinweise SGB II Wissensdatenbank SGB II Formulare Alg2 |
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#6
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| Mein Vater hat vor der Rente knapp 750 Euro ALg 2 bekommen und die Rente liegt bei knapp 650 Euro. Meine ELtern haben ein HAus, welches noch mit Kredit belastet ist, so ca. 150,00 Euro mit Monat , dann kommen 115 Euro Energiekosten und nun noch eine deftige Nachzahlung Energie von 500 Euro. Das Arbeitsamt hat die Leistung eingestellt von meinem Vater aufgrund der Rente zum 31.01.09 und meine Mutter läuft seit Anfang Dezember dem Arbeitsamt hinterher. Am letzten Dienstag sagte man Ihr, ihr würden ca. 110 Euro nur noch zustehen und aufgrund der Feiertage kann man dann von ausgehen, dass vor Mitte Januar nicht mit den 110 Euro zu rechnen ist. Ich brauche jetzt HIlfe, da ich am Donnerstag mit meiner Mutter alle Behörden ablaufen will, wo ich etwas bewirken kann, kenne mich aber überhaupt nicht aus, war gott sei dank noch nie in dieser LAge |
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#7
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| Jette, wird er nicht über die erwerbsfähige Ehegattin Sozialgeldempfänger? Zum 3. Kapitel SGB XII kannst du doch nur den schicken, der alleinstehend ist nee? Turtle |
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#8
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| @ Kutschan: Da bei der Wohngeldstelle bei belasteten Eigentumswohnungen und -häusern meist mehr als Unterkunftskosten anerkannt wird, könnte es für deine Eltern ggf. günstiger sein, Lastenzuschuss zu beantragen. Denn irgenwie kann die ARGE nicht sonderlich viel Unterkunftskosten anerkannt haben, denn die Regelsätze bei deinen Eltern sind zusammen 622 Euro. Bei 750 Euro ALG 2 wurden also nur 128 Euro für Unterkunftskosten anerkannt... Turtle |
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#9
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| Hallo, heute ist ein neuer Bescheid vom Arbeitsamt angekommen. Meine Mutter stehen lt. Bedarf nur noch 46,40 Euro monatlich zu. Aufgrund der Rente meines Vaters in Höhe von 676,60 Euro. Folgende Berechnungsgrundlagen wurden berechnet für meine Mutter: 316 Bedarf - 269,60 Einkommen = 46,40 Euro Bedarf Das Einkommen denke ich, wurde wie folgt berechnet: 676,60 Rente - 316 Bedarf - 61 Anteilig Wohngeld - 30 Versicherung = 269,60 Einkommen. Steht meinem Vater nicht eine Mindestrente zu, so hat er nach Abzügen ja doch nur 316,00 ca.. Er ist ja nach Beratung Rentenversicherung in Rente gegangen um nicht mehr beim Arbeitsamt betteln zu müssen. Was soll ich jetzt für meine Eltern beantragen: Wohngeld? Sozialamt? Lastenausgleich? Für beide Elternteile etwas? Was ist mit den Zusatzkosten wie Abfallgebühren, SChornstein, Heizkosten, GEZ Gebühren, Nachzahlung Energiekosten??? Fragen über Fragen ) |
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#10
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| Kann das sein, dass deine Eltern in einer Gegend leben, wo für die Regelleistung das Arbeitsamt zuständig ist und für die Unterkunftskosten das Sozialamt (getrennte Trägerschaft)? Ansonsten kann ich nicht verstehen, warum bei deiner Mutter nur der reine Regelsatz berücksichtigt wird und nicht ihr Anteil an den Kosten des Eigenheimes. War auf den alten Bescheiden vom Amt Kosten der Unterkunft mit drin? Turtle |
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