Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > Hartz IV 4 - ALG II - Arbeitslosengeld 2 > Hartz IV 4 - ALG II 2

Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 10.09.2009, 13:48
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 29.06.2009
Beiträge: 14
Ausrufezeichen Hartz IV-Sperre, wegen fremder Geldeingänge???

Hallo,
kurze Frage: Wenn man als ALGII-Empfänger für Familienangehörige (Nicht-Empfänger), Gelder (durch Dritte und Internet-Auktionen) auf sein Konto überweisen lässt, kann einem das Job-Center Probleme machen?? Würde eine schriftliche Bestätigung der eigentlichen Zahlungsempfänger ausreichen, dass das Geld ordnungsgemäß an diese weitergeleitet wurde??
Bin für jede Antwort dankbar.
LG fanny
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 10.09.2009, 15:38
Benutzerbild von Grubenpony
Moderator
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 8.216
Standard

Zitat:
Zitat von fanny83 Beitrag anzeigen
Wenn man als ALGII-Empfänger für Familienangehörige (Nicht-Empfänger), Gelder (durch Dritte und Internet-Auktionen) auf sein Konto überweisen lässt, kann einem das Job-Center Probleme machen??
Ja, kann.

Zitat:
Würde eine schriftliche Bestätigung der eigentlichen Zahlungsempfänger ausreichen, dass das Geld ordnungsgemäß an diese weitergeleitet wurde??
Eventuell, wenn man glaubwürdig erklären kann, warum diese Angehörigen nicht ihre eigene Bankverbindung angeben können.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 10.09.2009, 15:47
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 29.06.2009
Beiträge: 14
Standard

Also eine Überweisung wurde fälschlicherweise bzw versehentlich an die Kontonummer des ALGII-Empfängers übwerwiesen, anstatt aufs Konto der Schwester. Der Betrag wurde dann für die Schwester direkt abgehoben. Die Schwester würde dies auch schriftlich bestätigen. Der Andere Zahlungseingang entstand durch eine Internet-Auktion, in der der ALGII-Empfänger etwas für dritte versteigert hat, die nicht bei dem Auktionshaus registriert sind bzw. damit nicht umgehen können... Reichen für sowas die Bestätigungen der Zahlungsempfänger aus?
Danke fürs Antworten.
LG Fanny
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 10.09.2009, 16:16
Benutzerbild von Grubenpony
Moderator
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 8.216
Standard

Zitat:
Zitat von fanny83 Beitrag anzeigen
Reichen für sowas die Bestätigungen der Zahlungsempfänger aus?
Es gibt ja ohnehin keine Alternative. Probieren muss man es.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 10.09.2009, 18:11
Gesperrt
 
Registriert seit: 25.11.2008
Beiträge: 2.354
Standard

Geld für die Schwester versehentlich aufs Konto?
Dann hebt man das nicht ab, sondern überweist es weiter.

Dass Leute nicht mit Ebay umgehen können, glaube ich sogar.
Aber die werden ein Konto haben und dann gibt man dieses an.


Einmal in zwei Jahren ein dubioser Geldeingang, das ist möglich und zu erklären.
Mehrere dubiose Geldeingänge in einem Bewilligungszeitraum, da würde ich als SB sehr misstrauisch.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 10.09.2009, 18:12
Gesperrt
 
Registriert seit: 01.12.2008
Beiträge: 1.166
Standard

Verstehe ich aber nicht das ein Nicht ALG II Empfänger ein Konto eines ALG II Empfängers "benutzt".

Meistens ist es doch umgekehrt, das gerne ein ALG II Empfänger ein Konto eines Nicht ALG II Empfägers nutzt um nicht in evtl. Erkärungsnot zugelangen.

Angela
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 11.09.2009, 08:39
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 29.06.2009
Beiträge: 14
Standard

Ich hab da einfach nicht genau nachgedacht und meine Schwester hat das Geld dringend gebraucht und mir dem Empfang quittiert. Jetzt bin ich natürlich schlauer und werd sowas künftig anders handhaben. Die Frage ist nur, ob die Arge mir jetzt zur Strafe mein Geld sperrt???
LG
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #8  
Alt 11.09.2009, 09:43
Gesperrt
 
Registriert seit: 25.11.2008
Beiträge: 2.354
Standard

Ich bin ein fürchterlich misstrauischer Mensch.
Wer lässt sich in so einem Fall von seiner Schwester eine Quittung geben?

Stell dir vor, ich habe für einen Bekannten beim Tanken mit meiner Karte bezahlt, weil der Tank leer war, wir alle fast kein Geld mehr dabei hatten, dann eben volltankten um den Weg nicht doppelt zu machen und zur Bank gefahren sind. Da gab er mir das Geld in bar, ganz ohne Quittung.

So läuft etwas ab im normalen Leben und nicht großartig mit Quittungen.
Oder war das eine erhebliche Summe, die irrtümlich bei dir gelandet ist?
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are an


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Schwanger mobbing und hartz 4!!! kati89 Hartz IV 4: U 25 0 11.05.2009 21:16
Deutschland braucht eine Veränderung (Hartz IV) Kairo68 Politisch und Sozial: Ihre Meinung 15 01.05.2009 16:19


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 02:55 Uhr.


Verein für soziales Leben e. V.
sozialhilfe24

Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0