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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Hallo, kurze Frage: Wenn man als ALGII-Empfänger für Familienangehörige (Nicht-Empfänger), Gelder (durch Dritte und Internet-Auktionen) auf sein Konto überweisen lässt, kann einem das Job-Center Probleme machen?? Würde eine schriftliche Bestätigung der eigentlichen Zahlungsempfänger ausreichen, dass das Geld ordnungsgemäß an diese weitergeleitet wurde?? Bin für jede Antwort dankbar. LG fanny |
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#2
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#3
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| Also eine Überweisung wurde fälschlicherweise bzw versehentlich an die Kontonummer des ALGII-Empfängers übwerwiesen, anstatt aufs Konto der Schwester. Der Betrag wurde dann für die Schwester direkt abgehoben. Die Schwester würde dies auch schriftlich bestätigen. Der Andere Zahlungseingang entstand durch eine Internet-Auktion, in der der ALGII-Empfänger etwas für dritte versteigert hat, die nicht bei dem Auktionshaus registriert sind bzw. damit nicht umgehen können... Reichen für sowas die Bestätigungen der Zahlungsempfänger aus?Danke fürs Antworten. LG Fanny |
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#4
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| Es gibt ja ohnehin keine Alternative. Probieren muss man es. |
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#5
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| Geld für die Schwester versehentlich aufs Konto? Dann hebt man das nicht ab, sondern überweist es weiter. Dass Leute nicht mit Ebay umgehen können, glaube ich sogar. Aber die werden ein Konto haben und dann gibt man dieses an. Einmal in zwei Jahren ein dubioser Geldeingang, das ist möglich und zu erklären. Mehrere dubiose Geldeingänge in einem Bewilligungszeitraum, da würde ich als SB sehr misstrauisch. |
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#6
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| Verstehe ich aber nicht das ein Nicht ALG II Empfänger ein Konto eines ALG II Empfängers "benutzt". Meistens ist es doch umgekehrt, das gerne ein ALG II Empfänger ein Konto eines Nicht ALG II Empfägers nutzt um nicht in evtl. Erkärungsnot zugelangen. Angela |
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#7
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| Ich hab da einfach nicht genau nachgedacht und meine Schwester hat das Geld dringend gebraucht und mir dem Empfang quittiert. Jetzt bin ich natürlich schlauer und werd sowas künftig anders handhaben. Die Frage ist nur, ob die Arge mir jetzt zur Strafe mein Geld sperrt??? LG |
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#8
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| Ich bin ein fürchterlich misstrauischer Mensch. Wer lässt sich in so einem Fall von seiner Schwester eine Quittung geben? Stell dir vor, ich habe für einen Bekannten beim Tanken mit meiner Karte bezahlt, weil der Tank leer war, wir alle fast kein Geld mehr dabei hatten, dann eben volltankten um den Weg nicht doppelt zu machen und zur Bank gefahren sind. Da gab er mir das Geld in bar, ganz ohne Quittung. So läuft etwas ab im normalen Leben und nicht großartig mit Quittungen. Oder war das eine erhebliche Summe, die irrtümlich bei dir gelandet ist? |
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