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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Hallo, ich habe folgende Frage: Wir haben letztes Jahr mit der Ex-Frau meines Mannes eine neue Unterhaltsvereinbarung getroffen (über Rechtsanwälte), in der sie auf Unterhalt verzichtet, weil sie schon seit über 5 Jahre in eheähnlicher Gemeinschaft lebt, außerdem sind ihr Kinder mittlerweile 17,16,15. Da kann man auch arbeiten gehen. Mein Mann war insgesamt 3 Jahre verheiratet. Sie hat dann Hartz IV beantragt und ihr wurde dabei mitgeteilt, das sie keinen Anspruch hätte, da die Kinder zuviel Kindesunterhalt bekämen und das würde ihr angerechnet werden. Nach meinen Informationen aus dem Netz wäre aber der Unterhalt der Kinder nicht hinzuzurechnen. Nach einigem Hin- und Her hat sie wohl doch einen Zuschuss bekommen und es wurde der Krankenkassenbeitrag für sie übernommen. Nun hat die ARGE sie aber aufgeforder Wohngeld zu beantragen, das würde für sie wiederum bedeuten, dass wenn sie Wohngeld bekäme, sie nicht mehr über die ARGE krankenversichert wäre und somit auch nicht die Kinder. Was wiederum bedeuten würde, das wir erneut den Krankenkassenbeitrag für die Kinder zu entrichten hätten. Was, wenn wir es denn so dicke hätten auch kein Problem wäre, aber die Kinder wollen und sollen uns ja auch besuchen, da würde uns das Geld, welches wir erneut in die Krankenkassen stecken müssen schon erheblich fehlen. In der Unterhaltsvereinbarung war ein Passus in welchem wir uns dazu verpflichteten den Krankenkassenbeitrag so lange zu zahlen, bis entweder sie arbeiten geht und der Beitrag über den Arbeitgeber gezahlt wird, oder eben eine andere Institution diesen zahlt. Krankenkassenbeitrag wird auch nur solange gezahlt, solange noch eines der Kinder keine eigene Krankenkasse hat. Was wäre denn, wenn mein Mann aus der privaten Krankenkasse in die gesetzliche wechseln würde und die Kinder über sich versichern würde, dann hätte sie keinen Anspruch mehr auf einen Krankenkassenzuschuss von meinem Mann. Würde die ARGE dann weiterhin die Krankenkasse für sie zahlen oder kann es wirklich sein, das man in Deutschland ohne Krankenversicherung sein muss, weil man sie sich nicht leisten kann. Gruß euridike |
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#2
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| in deutschland muss man pflichtversichert sein. das jobcenter hat diese kosten zutragen. sie braucht nur bei einer krankenkasse eine familienversichrung abzuschliessen (z.b. tkk usw) und alles ist gut. das jobcenter darf das nicht einfach streichen und sagen sie bezahlen es nicht. solang sie nicht arbeitet und sie da geld nicht selber aufbringen kann muss das jobcenter diese kosten übernehmen |
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#3
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| Danke schon mal für die Antwort. Gibt es da irgendwelche Paragraphen oder so, die man der ARGE dann um die Ohren hauen könnte.??? Sie ist zur Zeit freiwillig pflichtversichert und die Kinder über sie familienversichert, und das seit gut 5 Jahren. Sie ist beim Jobcenter arbeitssuchend gemeldet. Muss das Jobcenter den Krankenkassenbeitrag auch zahlen, wenn sie keinen HArtz IV Anspruch mehr hat? (Da Wohngeld gezahlt und Unterhalt der Kinder anteilig angerechnet?) Wir wollen nur sicher gehen, dass wir auch weiterhin in der Lage sind, die Kinder zu uns zu holen (800 km einfache Entfernung) das ist bei drei Kids nicht ganz billig. Gruß euridike |
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#4
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| ich versteh sowieso nicht warum das jobcenter sagt sie soll wohngeld beantragen und wohngeld hat mit krankenkassenbeiträge nichts zu tun. wir hatten das gleiche problem, sie soll sich bloss nicht verunsichern lassen. per gesetz heisst es für kkv Der ALG 2 Empfänger ist in der gesetzlichen Krankenkasse (und Pflegekasse) pflichtversichert. Die Beiträge werden von der ARGE getragen. Ist der Hartz IV Empfänger von der Versicherungspflicht in der Krankenversicherung befreit und zahlt er freiwillige Beiträge, so hat er einen Anspruch auf einen Zuschuss. Der Zuschuss wird in der Höhe des Beitrags bei einer Nichtbefreiung gezahlt. Ist der Hartz IV Empfänger bereits im Rahmen einer Familienversicherung versichert, so erfolgt keine eigenständige Pflichtversicherung. Eine Familienversicherung geht vor. Es besteht ebenfalls keine Versicherungspflicht, wenn das ALG 2 nur als Darlehen geleistet wird oder wenn lediglich Leistungen für eine Erstausstattung erbracht werden kannst du hier einsehen Hartz IV Anspruch |
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#5
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| Danke für die Antwort, das hilft schon mal weiter. Wie gesagt sie ist seit 5 Jahren selbst in der gesetzlichen Krankenkasse versichert (wenn auch freiwillig). Werde das mal so weitergeben. Bin mal gespannt was da wieder heraus kommt. Gruß euridike |
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#6
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| ich denke mal es geht der ARGE darum, sie aus Hartz IV herauszukicken. D.h. wenn sie Wohngeld bekäme, würde das wohl auf Hartz IV angerechnet und sie bekäme dann kein Hartz IV mehr und hätte somit auch keinen Anspruch mehr auf Krankenkasse. So hatte ich zumindest verstanden, was sie am Telefon erzählte. |
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#7
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| Moment mal..... wenn sie aufgrund des Unterhalts (Kindergeldes etc.), welcher sehr wohl beim ALG II als Einkommen zählt einen höheren Wohngeld-Anspruch hat, dann muss sie Wohngeld beantragen, weil das die vorrangige Leistung ist. Wenn sie Wohngeld bezieht, wird sie nicht mehr von der ARGE pflichtversichert. Sie müsste dann die Beiträge selber tragen und ihre Kinder wären kostenfrei mitversichert oder der leibliche Vater kann die Kinder mitversichern. Es besteht eine Krankenversicherungspflicht!
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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#8
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| Hallo Mandy, darauf soll es wohl hinauslaufen. Nun muss ich aber nochmal fragen. Dass das Kindergeld auf ihren Bedarf angerechnet wird, das habe ich schon verstanden. Warum aber der Kindesunterhalt.??? Ich meine irgendwo gelesen zu haben, dass Kindern unter 25 Jahren, wenn sie denn ihren eigenen Lebensunterhalt bestreiten können (z.B. durch den KU) das dies dann nicht mit in die Bedarfsgemeinschaft gerechnet wird. Das würde doch heißen, der Ex-Frau meines Mannes könnte als Einkommen höchstens das Kindergeld für 3 Kinder gerechnet werden. Damit wäre aber ihr Bedarf doch nicht gedeckt, weshalb sie eigentlich Anspruch auf Hartz IV hätte. Oder habe ich das Falsch verstanden? Gruß euridike |
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#9
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| wenn man hartz 4 bekommt kann man kein wohngeld beantragen das geht nicht nur für leute die arbeiten gehen die können es beantragen aber keine hartz 4ler |
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#10
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| Zitat:
Darum geht es gar nicht! Wohngeld und ALG II schließen sich aus, man kann es also nicht zusammen bekommen, weil im ALG II schon die KdU enthalten sind. Wenn man aber über ausreichend Einkommen verfügt, kann es sein, dass sich ein höherer Wohngeld-Anspruch ergibt, ergo wird die ARGE dann in einem solchen Fall auf die Beantragung von Wohngeld verweisen. @euridike: von welchen Summen sprechen wir beim Unterhalt? Gibt es noch anderes Einkommen? Wie hoch ist die Miete?
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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