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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Hallo liebe Forum-Mitglieder, ich habe heute eine vielleicht etwas ungewöhnliche Frage an Euch, die mich aber seit geraumer Zeit sehr beschäftigt: Ich kenne ein junges Pärchen, die vor kurzem von einer 1-järhigen Weltreise zurückkamen. Für diese Reise haben beide ihren Job und ihre Wohnung gekündigt. Ich weiß, dass sie nicht völlig abgebrannt zurückkamen und jeder noch ca. 8 bis 10.000 Euro zur Verfügung hat. Trotzdem haben beide Hartz IV beantragt und auch auch erhalten. Meine Frage nun: ist das rechtens ??? Meines Erachtens ist es moralisch falsch. Beide sind jung, gesund und hätten durchaus arbeiten können. Aber uns haben sie erzählt, dass sie einfach noch 3 Monate lang nichts tun möchten und erst danach wieder arbeiten wollen. Ich wäre Euch sehr dankbar, wenn Ihr mir hier weiterhelfen könntet. Vielen Dank im Voraus. Chloe |
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#2
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| Nu, was meinst du, ob das korrekt wäre, wenns so ist? Du scheinst doch der Meinung zu sein, dass dem nicht so ist. Was hindert dich daran, sie wegen Sozialleistungsbetruges anzuzeigen? Dazu brauchst du kein Forum. Turtle |
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#3
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| Hallo Turtle, danke für Deinen Beitrag. Ja, warum zeige ich es nicht an ... gute Frage. Kann ich momentan noch nicht beantworten. Momentan interessiert mich die Meinung anderer Leute - die Meinung von Menschen, die vielleicht von Hartz IV leben müssen und die an Urlaub nicht einmal denken können. Also, was denkst Du? |
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#4
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| Eine Straftat ist keine Meinungsfrage. Entweder du zeigst sie an, wenn du meinst, dass sie eine begangen haben oder du lässt es. Mehr gibt es doch dazu nicht zu sagen. Turtle |
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#5
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| Ich weiß leider nicht ob es eine Straftat ist. Du? |
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#6
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| Nein es ist keine Straftat, es ist bestenfalls ein Verdacht. Straftat ist es, wenn ein Gericht gesagt hat, das ist eine Straftat. |
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#7
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| Weiß ich, ob das wahr ist, was du schreibst? Weiß ich, wie alt die beiden sind um ihren Vermögensfreibetrag zu errechnen? Weiß ich, ob ihre Weltreise so teuer war, dass sie als schuldhafte Verarmung durchgeht? Du kannst dich doch kundig machen, einfach mal das SGB II lesen und dann entscheiden, ob sie ein Anrecht auf ALG 2 haben. Wenn du der Meinung bist, dass sie es nicht haben, dann ist es wohl eine Straftat. Turtle |
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| Stichworte |
| anspruch, hartz iv, moral, weltreise |
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