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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Hartz IV für September wird mit dem Lohn vom August zusammenberechnet. …. meine Situation
Mit Zahlen: August 2009: 15.08.2009 Lohn fur Juli 2009 ca. 1000,- Euro 02.09.2009 Hartz IV für August 2009 ca. 450,- Euro So jetzt zur Sache…. Ich habe am 15.09 (da die Zeitarbeitfirma) Lohn für August 2009 und am 02.10 Hartz IV (neu berechnet) + Arbeitslosengeld 2 erhalten. September 2009: 15.09.2009 Lohn fur August 2009 ca. 1000,- Euro 02.10.2009 Hartz IV (neu berechnet) ca. 700,- Euro 02.10.2009 Arbeitslosengeld II ca. 550,- Euro Mein Problem --- am 05.10.2009 erhalte ich einen neuen Bescheid von der Arbeitsgemeinschaft, dass es mir zu viel gezahlt wurde und ich ca. 400,- Euro zurückzahlen muss. Auf meine Anfrage Wieso? --- wurde es mir mitgeteilt, da ich noch meinen Arbeitslohn im September erhalten habe. ??????? 1.Ich musste aber am Anfang an, als ich mein Job bekommen habe, eineinhalb Monaten warten, bis ich meine Rechnungen bezahlen konnte. 2.Wenn mein Lohn tatsächlich mit September berechnet wird, wieso bekomme ich Arbeitslosengeld II für den ganzen Monat September? ------------------------------------- Ich bin einfach fassungslos. Morgen werde ich mich bei der Arbeitsgemeinschaft noch mal melden, Widerspruch abgeben und schauen was passiert...... Sobald ich eine schriftliche Antwort habe werde ich mich melden. |
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#2
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| Hat alles seine Richtigkeit. Beim Alg II gilt das Monats-und Zuflussprinzip. Das heißt, Einkünfte werden für den (ganzen) Monat angerechnet, in dem sie zufließen.
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
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#3
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| Danke Gerald. Aber im September habe ich keine neuen Einkünfte gehabt. ALG II und Hartz IV sind erst am 2. Oktober angekommen. Und wenn ich das richtig verstehe, sobald ich nicht ein Jahr gearbeitet habe und dann gekundigt wurde, und dann Antrag auf ALG II gestellt habe, bekomme ich das Geld erst für den nächsten Monat? Also ich habe trotzdem Widerspruch eingelegt und werde das immer wieder tun. Mein Fehler war, dass ich bei der Zeitarbeitfirma die Sklaverei unterstutzt habe, wollte einfach nicht wie ein Idiot zu Hause rumsitzen. Auf jeden Fall werde ich versuchen, die Geschichte öffentlich zu machen. |
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#4
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| Du hast doch deinen Lohn für August im September bekommen. Und ihr bezieht doch durchgehend ALGII (Hartz IV und ALGII ist dieselbe Leistung), also nicht nur deine Frau sondern auch du. Die Zahlung vom 2. Oktober ist auch für Oktober. |
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#5
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| Mit solchen sinnlosen Widersprüchen werden die Widerspruchsstellen davon abgehalten, zeitnah begründete Widersprüche zu bearbeiten.
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
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#6
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| Erst mal 3 grundlegende Dinge zu Deinem Verständnis: Hartz IV ist eine Gesetzesreform, die die Sozialleistung ALG2 (im Volksmund HartzIV ) beinhaltet. Also wie Grubenpony sagt sozusagen das gleiche. Wenn Du, wovon ich ausgehe, und Deine Frau zusammen wohnt,habt ihr zusammen als Bedarfsgemeinschaft schon immer sogenanntes aufstockendes ALG2 erhalten. Zu guter letzt ALG2 wird im vorraus bezahlt, d.h. am Monatsanfang bekommt ihr ALG2 für den laufenden Monat. Bei vielen ist das Geld sogar schon am Monatsletzten des Vormonats verfügbar, ist dann aber trotzdem für den Folgemonat. Beispiel 30.09. kommt das ALg2 für den Monat Oktober. Der Rest zum Zuflussprinzip würde Dir ja hier erläutert. |
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