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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Hallo! Ich wende mich heute an euch in der Hoffnung das mir jemand helfen kann! Ich war von Januar 2002 bis 31.März 2011 selbsständig! Im Januar 2007 wurde bei mir Kehlkopfkrebs festgestellt,im Februar wurde der Kehlkopf entfernt was durch viele Komplikationen einen siebenmonatigen Krankenkausaufenthalt nach sich zog. In der Zeit wurde auch noch ein Teil der Lunge entfernt.2008 bekam ich einen Behindertenausweis mit 100%.Dann ging es bis Juli 2010 soweit ganz gut,das ich auch wieder gearbeitet habe.Doch dann ging es bei mir rapide abwärts,ich bekam sehr schlecht Luft hatte dauernd Schmerzen in der Lungengegend.Machte Arztbesuche durch und auch CT und Kernspin,bis dann im September 2010 Lungenkrebs festgestellt wurde.Ich wurde vor die alternative gestellt entweder Chemo oder ich habe noch 6 wochen zu leben! Ich entschied mich zur Chemo( 6 ) die bis februar dauerte und anschließend mußte ich noch 15 Bestrahlungen machen,da sich im Kopf und in der Hüfte Metastasen gebildet haben.Im März entschied ich dann meine Gastronomie aufzugeben.Ich beantragte dann Hartz IV was zuerst einmal abgelehnt wurde.Ich wande mich an die Caritas,wo mir eine sehr nette Dame behilflich war.Sie wante sich an das Sozialgericht,worauf hin das Job Center zahlen mußte. Nun meine Frage:Wir sind eine Bedarfsgemeinschaft,da unser Sohn (34) bei uns wohnt.Mein Mann hat 750,00€ Rente wir haben eine Eigentumswohnung die wir monatlich mit ca 350,00€ abbezahlen. Nun kam ein neuer Bewilligungsbescheid das ich 153,09€ bekomme bis Januar 2012 und ab Februar 2012 140,00€ kann das stimmen! Ich habe vor zwei Wochen die Erwerbsminderungsrente beantragt,die wurde jedoch abgelehnt,d ich nicht mehr einbezahlt habe und somit erst 2024 anspruch habe was ich sowieso nicht mehr erlebe!Was habe ich noch für Möglichkeiten wäre die Grundsicherung besser?Ausserdem verlangt das Job Center einen Eingliederungsvertrag!Dabei wurde letzte Woche schon wieder beim CT festgestellt das der Lungentumor schon wieder gewachsen ist! Ich hoffe Ihr habt ein paar antworten für mich und danke euch recht herzlich! leno1213 |
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#2
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| Zuerst, Dein Sohn gehört nicht zur Bedarfsgemeinschaft, da er über 25 Jahre alt ist. Dein Mann dürfte aufgrund der Rente auch nicht in der Berechnung auftauchen, so daß sich für Dich folgender Bedarf ergibt: 328 EUR Regelsatz sowie 1/3 der Zinsen für das Haus und der Nebenkosten. Dagegen wird Dein Einkommen gerechnet und ggf. der Einkommensüberhang Deines Mannes (also der Anteil der Rente, den er für seinen rechnerischen Bedarf, ebenfalls 328 EUR Regelsatz plus 1/3 Zinsen und Nebenkosten,nicht braucht). Der Anteil wird Dir als Einkommen angerechnet. Von daher kann es schon sein, daß sich nicht mehr errechnet als Anspruch für Dich. Was zahlt Ihr denn an Schuldzinsen und Nebenkosten? Grundsicherung gibt es nur, wenn Du erwerbsunfähig bist. Das müßte erstmal festgestellt werden. Die Beträge sind aber die gleichen wie bei ALg II. |
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#3
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| Wichtige weitere Details sind im alten Thread enthalten: Hartz IV/ Erwerbsminderungsrente
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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| Stichworte |
| erwerbsminerungsrente, grundsicherung, hartziv |
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