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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Hallo an alle, ich komme mit dem Hartz IV-Rechner nicht klar und habe auch sonst ein paar Fragen, wäre nett, wenn mir jemand ein paar Dinge erklären könnte. Habe seit kurzem (knapp 3 Monate) einen Freund, der Unterhaltspflichtig ist und nur 900 € Selbstbehalt übrig behält. Im Moment ist es noch weniger, da noch ein Haus abbezahlt werden muß, damit es nicht zur Zwangsversteigerung kommt, steht aber zum Verkauf. Wenn wir uns besser kennen, würden wir schon gerne zusammen ziehen und er würde mich und meine Tochter auch in seinem Rahmen unterstützen wollen. Aber wie sieht es aus, wenn ich bis dahin immer noch keine Arbeit habe, habe ich dann noch Anspruch auf ALG II und wie hoch wäre der Anspruch, wenn überhaupt. In dem Hartz IV-Rechner sind keine Unterhaltszahlungen in Abzug zu bringen. Und dort gibt es 310 € Freibetrag für Erwerbseinkommen o. ä. - hab die genaue Bezeichnung leider nicht im Kopf. Wohnen auf Probe wird hier in dieser Region nicht gestattet, sonst würden wir dieses in Betracht ziehen. Er behält wie gesagt 900 €, da Unterhaltsverpflichtet Ich bekomme Kindergeld 164 € und UVG 158 € und derzeit Hartz IV Die Wohnung würden wir behalten, kostet 395 € incl. NK und 78 € Gas. Lt. Rechner stünden mir/uns dann noch um die 470 € zu. Ist das richtig?? Bundesland: Niedersachsen Und eine Frage brennt mir noch unter den Nägeln: Müssen Hausbesuche angemeldet werden und wie laufen die ab? Es wird mich wohl seine Noch-Frau beim Amt gemeldet haben, das wir zusammen wohnen, dem ist aber nicht so. Zwar gleiche Adresse, aber nicht gleiche Wohnung. Auf jeden Fall war am Freitag eine Frau vom Amt hier, ich war leider nicht zu Hause, sie hat die Nachbarn gefragt und selbst beim Vermieter, der 2 Eingänge weiter wohnt, Sturm geklingelt und durch die Fenster geguckt. Darf sowas angehen? Dürfen Hartz IV-Empfänger keine Beziehung haben? Wird Ihnen gleich unterstellt, das Amt zu betrügen? Wie oft und wie lange darf man als Hartz IV-Empfänger besuch haben? - sarkastisch, aber so ist mir grad im Moment. Die gute Frau vom Amt wird ja wohl mal wieder kommen, darf sie Besuch vorfinden? Ab wann ist der Partner, der nicht bei einem wohnt Unterhaltsverpflichtet gegenüber dem Hartz IV-Empfänger? Darf bei dem Hartz IV-Empfänger überhaupt auch nur eine Sache gefunden werden, die ihm nicht gehört? Ich hoffe, das kommt jetzt alles nicht zu krass rüber, aber ich bin schon ein bisschen entsetzt über die Vorgehensweise. |
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#2
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| Betitelte und tatsächlich geleistete Unterhaltszahlungen werden vom Einkommen abgesetzt. Sowas taucht wahrscheinlich in den 08/15-Rechnern im Internet nicht mit auf. |
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#3
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| Beim Amt gibt es leider keine Auskunft diesbezüglich, es seih denn, man nennt Namen. Wo kann man denn das genau ersehen? LG |
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#4
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#5
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| Danke. Aber es geht mir darum, wenn er seine 900 € Selbstbehalt hat, nicht mehr mehr zahlt als er muß, weil das Haus verkauft wurde etc. und ich bis dahin noch nicht wieder Arbeit hab, ob und wieviel ALG II mir/uns ausgezahlt werden würde. LG |
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