| |
| |||||||
| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Ansicht |
|
#1
| |||
| |||
| Mal angenommen man sammelt heimlich für 100 Euro Gewinn Pfandflaschen im Monat. Muss man das bei der ARGE angeben? |
|
#2
| |||
| |||
| Ja, da es nicht die Eigenen sind und somit keine Vermögensumwandlung ist. |
|
#3
| |||
| |||
| Zitat:
![]() Wenn du es quasi geschäftsmäßig machst, stellt es Einkommen dar. Wenn es nur deine eigenen Flaschen wären, dürftest du es behalten.
__________________ Vernünftige Menschen suchen Lösungen. Die anderen den Schuldigen. |
|
#4
| ||||
| ||||
| Zitat:
![]() ![]() |
|
#5
| |||
| |||
| Ich verstehe die Frage nicht. Wenn jemand Pfandflaschen sammelt und abgibt, hat er das Geld doch bar auf der Hand. Wer wird denn da zur ARGE gehen und denen davon erzählen? Ist ja sehr löblich wenn man es tut aber ich denke nicht, dass ARGE das heraus finden würde, wenn du es nicht mitteilst. |
|
#6
| |||
| |||
| Geschafft, das müsste ja ein Sauhaufen von Spielplatz sein der so voller Flaschen ist das man dafür 100 Euro erhält. Da würde ich mit keinem Kind der Welt hingehen. Härtte ich ja Angst das sich das Kind sonstwas holt. Hanne, es soll auch Menschen geben die das sehr wörtlich nehmen was sie unterschreiben und auch wirklich jede Vermögensänderung angeben. Angela |
|
#7
| |||
| |||
| Zitat:
|
|
#8
| ||||
| ||||
| Jo, Vegas, dann erzähl mir mal, wie die Höhe des "Einkommens" geprüft werden soll? Läuft der Ermittlungsdienst den ganzen Tag hinter dem HE her, um abends zu schauen, wie hoch das Pfandgeld ist? Das wäre doch illusorisch, oder? Wir haben hier auch Kenntnis von zwei HE, die regelmäßig Flaschen sammeln. Nach Abstimmung mit unserer Amtsleitung machen wir da gar nichts - im Grunde tun die Jungs auch noch was gegen die Verschmutzung der Stadt |
|
#9
| |||
| |||
| Die Frage war doch nicht "ob die ARGE das herausfindet", sondern ob man es angeben muss. Und Du hast Dich verpflichtet Änderungen in Deinen Vermögensverhältnissen anzugeben. Also ist die Frage beantwortet. |
|
#10
| |||
| |||
| Durch die wahrheitsgemäße Angabe seitens des HE, wozu man schließlich verpflichtet ist. |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Partner (Ehepartner, Lebenspartner, eheähnliche Gemeinschaft) Hartz IV-Rechnung! Vater: Student mit Nebenjob, ohne BAFÖG -Mutter: Hartz IV -1 Kind | nebom76 | Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft | 4 | 06.02.2010 11:38 |
| Rückwirkend Hartz IV | oxxxenbrust | Hartz IV 4 - ALG II 2 | 7 | 08.11.2009 23:08 |
| Hartz IV für September wird mit dem Lohn vom August zusammenberechnet. | Vitali | Hartz IV 4 - ALG II 2 | 5 | 09.10.2009 10:06 |
| Hartz IV-Empfängerin möchte mit einem Unterhaltspflichtigen Mann zusammen ziehen | u-medi | Hartz IV 4 - ALG II 2 | 4 | 14.09.2009 16:18 |
| Schwanger mobbing und hartz 4!!! | kati89 | Hartz IV 4: U 25 | 0 | 11.05.2009 21:16 |