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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 05.11.2009, 13:13
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Registriert seit: 14.10.2009
Beiträge: 19
Standard Hartz IV/ALG II 2 trotz Anspruch auf ALG I

Hallo,

ich habe mal eine frage an Euch und brauche mal hilfe. Ich bin grad bei der ARGE und bekomme Hartz IV, da ich im Februar einen Unfall hatte und dem Arbeitsmarkt nicht zur verfügung stand. Aber jetzt bin ich wieder fit und habe ja noch Anspruch auf ALG I (ich glaube die ARGE weiss das nicht oder habens vergessen). Jetzt wollte ich mal wissen wie das ist wenn ich meinen Anspruch auf ALG I mitteile ob und wie das dann mit den Leistungen der ARGE ist, muss ich das zurück zahlen oder wird das verrechnet mit meine Anspruch auf ALG I oder kriege ich einfach dann mein ALG I ansatt Hartz IV???

Gruss
TheRazer
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  #2  
Alt 05.11.2009, 13:18
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Beiträge: 5.840
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Du bekommst dein Alg I und wenn das den Bedarf nicht deckt, aufstockend Alg II. Alg I ist vorrangig, deshalb musst du es beantragen.
__________________
"Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer)
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  #3  
Alt 05.11.2009, 13:33
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Beiträge: 19
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Zitat:
Zitat von Gerald Beitrag anzeigen
Du bekommst dein Alg I und wenn das den Bedarf nicht deckt, aufstockend Alg II. Alg I ist vorrangig, deshalb musst du es beantragen.
Das weiss ich ja aber wie ist das mit der Zurückzahlung, wird das alles gegen gerechnet oder wie läuft da???

Gruss
TheRazer
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  #4  
Alt 05.11.2009, 13:59
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Beiträge: 233
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Hi,
in der Regel meldet die ARGE/das Jobcenter einen Erstattungsanspruch bei der Agentur an. Die Leistungen werden dann gegeneinander verrechnet.
Caesar
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  #5  
Alt 05.11.2009, 14:08
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Zitat:
Zitat von Caesar1211 Beitrag anzeigen
Hi,
in der Regel meldet die ARGE/das Jobcenter einen Erstattungsanspruch bei der Agentur an. Die Leistungen werden dann gegeneinander verrechnet.
Caesar
Also das heist das mein ALG I Restanspruch weg sein könnte wenn sie das zurück verrechnen???
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  #6  
Alt 05.11.2009, 14:13
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Zitat:
Zitat von TheRazer Beitrag anzeigen
Also das heist das mein ALG I Restanspruch weg sein könnte wenn sie das zurück verrechnen???
Alg I wird nur ab Tag der Antragstellung gezahlt, nicht rückwirkend. Somit ist eine rückwirkende Anrechnung nicht möglich.
__________________
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  #7  
Alt 05.11.2009, 14:40
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Beiträge: 19
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Zitat:
Zitat von Gerald Beitrag anzeigen
Alg I wird nur ab Tag der Antragstellung gezahlt, nicht rückwirkend. Somit ist eine rückwirkende Anrechnung nicht möglich.
Also kann ich beruhigt sein das ich meine 4 Monate Restanspruch ALG I auch voll kriege??? Ich kann wirklich nicht mehr von ca.690€ leben und meine Verpflichtungen nach kommen und mein ALG I wäre deutlich höher...
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