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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 26.01.2010, 18:38
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Beiträge: 5
Standard Hartz 4, Vermögen, Lebensversicherung

Ich habe kuerzlich Hartz 4 beantragt. Dabei habe ich bislang eine Lebensversicherung, die ich zum 0.01.2010 gekuendigt habe, nicht angegeben, da nicht klar war, ob die Kuendigung von der Gesellschaft durchgefuehrt werden kann wegen bestehender Pfaendungsmassnahmen.

Nunmehr habe ich heute die Abrechnung der LV erhalten und erwarte das Geld in Kuerze.

Der Rueckkaufswert der LV war bei 10.800 EUR. Das Geld wird bald auf mein Girokonto ausgezahlt.

Ich habe etwas von Schonvermoegen und Vermoegen ( 250 EUR pro Lebensjahr und zusaetzlich 750 EUR einmalig pauschal ) gelesen.

Ganz verstanden habe ich es aber noch nicht.

Ich bin 38 Jahre alt.

Kann mir bitte jemand mit einer fundierten Aussage helfen ?
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  #2  
Alt 26.01.2010, 19:31
Benutzerbild von Turtle1972
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Registriert seit: 20.11.2008
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Standard

150 Euro pro Lebensjahr und nicht 250. Das wären bei dir (38 x 150) also 5700 Euro + 750 Euro, somit 6450 Euro. Dein Vermögen liegt eindeutig darüber.

Ich hoffe für dich, dass der Antrag noch nicht bewilligt ist. Denn dann kannst du deinen Antrag noch zurückziehen (ohne Angabe von Gründen), so dass der Betrug(sversuch) nicht auffliegt.

Denn du hast auf alle Fälle im ALG 2 Antrag WAHRHEITSWIDRIG bei den Angaben zum Vermögen falsche Kreuze gesetzt! Du hast alles Vermögen anzugeben, das auf deinen Namen steht, egal, was du denkst, was damit ist! Ob die Verwertung nicht möglich ist oder eine Härte oder sonstwas, das zu entscheiden, obliegt nämlich dem Amt!

Turtle
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  #3  
Alt 26.01.2010, 19:44
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Registriert seit: 26.01.2010
Beiträge: 5
Standard Verrechnung des Vermoegens mit Schulden

Danke fuer den Hinweis Turtle, kann ich eventuell vorhandene Schulden ( Unterhaltsschulden, offene Rechnungen fuer Strom, etc. ) dagegensetzen ?

Wenn ich den Antrag jetzt zurueckziehe, morgen die Schulden bis runter auf den Schonbetrag bezahle und dann uebermorgen neu beantrage wuerde es ja auf das gleiche rauskommen, oder nicht ?
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  #4  
Alt 26.01.2010, 19:47
Benutzerbild von Turtle1972
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Beiträge: 18.988
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Dass du versuchst hast zu betrügen: Stimmt, das bleibt sich gleich.

So einfach mit "heute und morgen" geht das nun auch wieder nicht.
Und wenn du das Vermögen im Wissen, dass du es eigentlich für deinen Lebensunterhalt brauchst, ausgibst, dann könnte es Probleme geben. Inwieweit deine Schulden (wenn die so schlimm wären, warum griffen dann die besagten Pfändungsmaßnahmen nicht?!) relevant waren, würde dann das Amt entscheiden.

Turtle
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  #5  
Alt 26.01.2010, 20:12
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Beiträge: 5
Standard

Also, du gehst streng mit mir um. Betrug ist ein starkes Wort, das schnell in den Mund genommen wird, und waere letztlich nicht von uns sondern von einer Staatsanwaltschaft und einem Richter zu entscheiden.

Verstehe ich es richtig, dass wenn ich den Antrag zurueckziehe es weder ein Betrug noch ein Versuch dessen war ?

Darf ich fragen, woher du dein Fachwissen beziehst ? Bist du Anwalt, Mitarbeiter im Sozialamt, oder einfach nur Betroffener, so wie ich ?
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  #6  
Alt 26.01.2010, 20:22
Benutzerbild von Turtle1972
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Beiträge: 18.988
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Natürlich ist es ein Betrugsversuch. Es wird nur niemand merken, weil dich niemand fragen wird, wieso du den Antrag zurückziehst. Und dass es ein Betrug ist, ist eindeutig, denn es gibt bei den ALG 2 Anträgen eine Anlage "VERMÖGEN" und da hat man Kreuze zu machen bei "JA" oder "NEIN", wobei da nach einzelnen Vermögensarten gefragt wird. Du MUSST also WISSENTLICH bei "Lebensversicherungen" ein Kreuz bei "NEIN" gemacht haben. Daran wird es dann wohl in Richtung Betrugsversuch nichts zu deuteln geben.

Ich arbeite in einer ARGE. Derzeit in der Widerspruchsstelle. Insoweit das überhaupt relevant ist.

Turtle
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  #7  
Alt 26.01.2010, 20:32
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Beiträge: 5
Standard Spione in sozialhilfe24.de ?

Ich denke, dass das selbstverstaendlich von Interesse ist, denn es waere ja denkbar, dass hinter dem Projekt ganz einfach die Arge oder soetwas selbst dahinterstecken, um die Fuehler auszustrecken, zB welche Tricks so alle kursieren. Oder um die widerspruchsfreudigkeit der Hartz 4 - Empfaenger im Keime sozusagen zu ersticken.

Naja, jedenfalls ist es ja nicht von ungefaehr, dass gegen soviele Bescheide erfolgreich geklagt wird, und das alleine duerfte auch dein Rechtsempfinden etwas in Frage stellen.

Ich will aber nicht persoenlich werden und bedanke mich fuer die fundierten Aussagen.

Es bleibt aber interessant dass ARGE-Mitarbeiter hier im Forum ihre Freizeit verbringen.
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  #8  
Alt 26.01.2010, 20:54
Benutzerbild von Turtle1972
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.988
Standard

Bei dir hakt es wohl ein bisschen, oder wie?

Wo Leute von Behörden ihre Freizeit verbringen, ist ja wohl immer noch deren Sache! Oder haben nur Leute wie du ein Recht auf Freizeit und Forennutzung?

Wenn dir die Antworten hier nicht passen: dein Problem. Dass ich -und viele andere hier übrigens auch- bei einer Behörde arbeiten (wobei das die ARGE sein kann, es kann auch die BAB-Stelle sein, die Agentur für Arbeit, Wohngeldstelle, Sozialamt etc.): daraus machen wir kein Geheimnis. Deshalb ist das auch ein "juristisches FACHportal". Weil hier FACHleute mitarbeiten!

Und wenn du mein "Rechtsempfinden" in Frage stellen willst, dann gehe doch hin zur ARGE, ziehe deinen Antrag nicht zurück und melde mal das Vermögen. Dann wirst du schon sehen, wie schnell du eine Betrugsanzeige bzw. ein Ordnungswidrigkeitsverfahren am Halse hast!

So, das war`s jetzt kannst du dir eine andere Spielwiese suchen, deine Überschrift ist ja eine Frechheit ohnegleichen. Auf sowas wie dich verzichten wir hier!

Turtle
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  #9  
Alt 26.01.2010, 20:58
Benutzerbild von Mandy
Junior Admin
 
Registriert seit: 19.11.2008
Beiträge: 6.581
Standard

Dann schau Dir an, wer die Betreiber des Forums sind! Sollte man übrigens tun, bevor man sich irgendwo anmeldet und nicht hinterher irgendwelche nicht haltbaren Mutmaßungen anzubringen.

Wie und wo Mitarbeiter von Ämtern ihre Freizeit verbringen ist deren Sache. Sei froh, dass sie sich bemühen Hilfebedürftigen in ihrer Freizeit zu helfen, denn so bekommt man fundierte Auskünfte und nicht irgendwelches Gewäsch von Leuten die keine Ahnung haben und nur in Foren sind um Tipps und Tricks zu bekommen, wie man das Amt besch****** kann!

Sollte Dir das nicht passen, dann empfehle ich Dir das Forum zu verlassen, denn solche Unterstellungen wie "Spione in Sozialhilfe24.de" werden wir hier nicht dulden!
__________________
Grüsse,

Mandy

Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)!
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  #10  
Alt 26.01.2010, 22:09
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 26.01.2010
Beiträge: 5
Standard

Liebe Mandy, wie soll ich erkennen, dass sich hinter dem Projekt sozialhilfe24 Mitarbeiter der ARGE verbergen ? Davon steht nichts im Impressum.

Lieber Turtle, ein juristisches Portal sollte dann wohl auch von Juristen moderiert werden oder man sollte ueber eine Namensaenderung nachdenken. Im uebrigen werden in anderen Portalen auch andere Meinungen zum Thema Vermoegen und Verrechnung mit Schulden lanchisert, und das von Fachanwaelten.
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Stichworte
anrechnung, gekündidigt, hartz 4, lebensversicherung, vermögen

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