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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 02.04.2009, 21:45
cab cab ist offline
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Registriert seit: 02.04.2009
Beiträge: 3
Standard hartz 4 krankenversicherung frage!!!!

hallo

ich hab da mal ne frage bin schon die ganze zeit am googlen und bin dadurch auf dieses forum gestossen

ich hab eine freundin die sich vor kurzem von ihrem freund getrennt hat
sie ist 24 und hat einen drei jährigen son

sie wohnt im ost deutschland

vorgeschichte ist sie war mal selbständig in den zeiten ihrer beziehung
aber die firma wurde eher von ihrem freund geführt

nach der trennung stand sie ohne kohle da

sie hat nen harz 4 antrag gestellt der nach einem monat auch bewilligt wurde

nun das für mich unglaubliche

da sie vorher nicht krankenversichert war wurde ihre gesetzliche krankenversicherung abgelehnt

wegen irgendeinem gesetz

kann mir jemand nähere angaben dazu machen

es kann doch nicht sein das sie keine versicherung erhällt

das kind brauch impfungen muss zu den u untersuchuchungen

wer weiss da was

wo kann sie sich hin wenden

mfg cab
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  #2  
Alt 02.04.2009, 22:43
Benutzerbild von Turtle1972
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.988
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Die Aussage ist korrekt, insoweit sie erst seit 2009 ALG 2 bekommt. Rechtsgrundlage ist § 5 Abs. 5a SGB V:

"(5a) Nach Absatz 1 Nr. 2a ist nicht versicherungspflichtig, wer unmittelbar vor dem Bezug von Arbeitslosengeld II privat krankenversichert war oder weder gesetzlich noch privat krankenversichert war und zu den in Absatz 5 oder den in § 6 Abs. 1 oder 2 genannten Personen gehört oder bei Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit im Inland gehört hätte. Satz 1 gilt nicht für Personen, die am 31. Dezember 2008 nach § 5 Abs. 1 Nr. 2a versicherungspflichtig waren, für die Dauer ihrer Hilfebedürftigkeit."

Allerdings müsste die ARGE dann zumindestens die Grundversorgung der PKV übernehmen, sprich also wenigstens einen Zuschuss zu den Kosten ihrer privaten KV/PV zahlen.

Das Kind sollte im Übrigen durch den Kindesvater familienversichert werden können, das dürfte wohl weniger das Problem sein.

Turtle
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  #3  
Alt 03.04.2009, 20:01
cab cab ist offline
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Registriert seit: 02.04.2009
Beiträge: 3
Standard

erstmal danke für deine antwort

doch ich glaube das ist ein problem

da herscht ein richtiger rosenkrieg zwischen den beiden

sie treffen sich nur noch über gericht
verstehe das nicht ganz
also kann sie nur privat versichert werden

davon hat doch das kind auch nichts

da man, ich denke das mal gehört zuhaben,da doch kinder nicht mitversichern kann

das kann doch nicht denen ihr ernst sein

wie soll sie einen job finden wenn sie ihren sohn nicht in die kita bringen kann da ja dafür nen arzt besuch ansteht
gibt es da keine möglichkeiten^^


danke im vorraus
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  #4  
Alt 03.04.2009, 20:21
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Beiträge: 3.305
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Dann muss sie über das Gericht ihren Mann dazu verdonnern lassen, dass Kind bei sich familenversichern zu lassen.
M.W.n. ist er sogar dazu verpflichtet.
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  #5  
Alt 03.04.2009, 20:27
cab cab ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 02.04.2009
Beiträge: 3
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aber da liegt ja das problem der mach uff selbständig
ist privat versichert

und da kann man glaube ich das nicht
muss er für die versicherung aufkommen

also finanziel?
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  #6  
Alt 04.04.2009, 10:42
Benutzerbild von Grubenpony
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Beiträge: 8.216
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Zitat:
Zitat von cab Beitrag anzeigen
aber da liegt ja das problem der mach uff selbständig
ist privat versichert

und da kann man glaube ich das nicht
muss er für die versicherung aufkommen

also finanziel?
Ja, denn zur Verpflichtung des Unterhaltes gehört auch eine angemessene Krankenversicherung.

Mich würde aber mal interessieren, wie lange die Mutter nicht mehr krankenversichert war bzw. wann sie wo zuletzt versichert war. Denn irgendwo muss sie ja zumindest vor 3 Jahren versichert gewesen sein oder wer hat die Entbindung bezahlt?

Und auch das Kind muss irgendwo versichert gewesen sein in den letzten 3 Jahren.
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  #7  
Alt 04.04.2009, 20:43
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Registriert seit: 04.04.2009
Beiträge: 3
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Hallo an alle,

also ich bin die um die es hier geht, ich bin seit April 2008 nicht mehr Krankenversichert, war mit mein Kleinen vorher bei der AOK Krankenversichert. Mein Kleiner war bis zur Selbstständigkeit meines Ex-Partners über Ihm versichert.
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  #8  
Alt 05.04.2009, 07:03
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Ort: Ruhrgebiet
Beiträge: 176
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Dan ab zur AOK und mit denen die Weiterversicherung klären. Du wirst die Ausfallzeiten Nachversichern, sprich zalhen müssen. aber meines wissens (zumindest in 2008) ging das ohne Probleme. In 2009 hatte ich noch keinen Fall dieser Art.
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  #9  
Alt 05.04.2009, 15:39
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Beiträge: 3
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Bei der AOK war ich schon gewesen, hatte ein Antrag auf Mitgliedschaft gestellt, nach einiger Zeit rief ich dort an weil keine reaktion kam und auch keine Krankenkarte, dort wurde mir dann gesagt das ich über die ARGE nicht in die gesetzliche Krankenversicherung reinkomme.

Habe das auch noch ma schriftlich von der AOK bekommen das die mich nicht in die gesetzliche aufnehmen können, komme nur in die gestetzliche wenn ich eine Arbeit aufnehme
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  #10  
Alt 05.04.2009, 15:46
Benutzerbild von Grubenpony
Moderator
 
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Beiträge: 8.216
Standard

Zitat:
Zitat von Schickes_Ding Beitrag anzeigen
Habe das auch noch ma schriftlich von der AOK bekommen das die mich nicht in die gesetzliche aufnehmen können, komme nur in die gestetzliche wenn ich eine Arbeit aufnehme
Das ist eigentlich Quatsch, wenn du zuletzt dort versichert warst.

Was steht denn genau dort als Begründung?
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