| |
| |||||||
| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Ansicht |
|
#1
| |||
| |||
| hallo ich hab da mal ne frage bin schon die ganze zeit am googlen und bin dadurch auf dieses forum gestossen ich hab eine freundin die sich vor kurzem von ihrem freund getrennt hat sie ist 24 und hat einen drei jährigen son sie wohnt im ost deutschland vorgeschichte ist sie war mal selbständig in den zeiten ihrer beziehung aber die firma wurde eher von ihrem freund geführt nach der trennung stand sie ohne kohle da sie hat nen harz 4 antrag gestellt der nach einem monat auch bewilligt wurde nun das für mich unglaubliche da sie vorher nicht krankenversichert war wurde ihre gesetzliche krankenversicherung abgelehnt wegen irgendeinem gesetz kann mir jemand nähere angaben dazu machen es kann doch nicht sein das sie keine versicherung erhällt das kind brauch impfungen muss zu den u untersuchuchungen wer weiss da was wo kann sie sich hin wenden mfg cab |
|
#2
| ||||
| ||||
| Die Aussage ist korrekt, insoweit sie erst seit 2009 ALG 2 bekommt. Rechtsgrundlage ist § 5 Abs. 5a SGB V: "(5a) Nach Absatz 1 Nr. 2a ist nicht versicherungspflichtig, wer unmittelbar vor dem Bezug von Arbeitslosengeld II privat krankenversichert war oder weder gesetzlich noch privat krankenversichert war und zu den in Absatz 5 oder den in § 6 Abs. 1 oder 2 genannten Personen gehört oder bei Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit im Inland gehört hätte. Satz 1 gilt nicht für Personen, die am 31. Dezember 2008 nach § 5 Abs. 1 Nr. 2a versicherungspflichtig waren, für die Dauer ihrer Hilfebedürftigkeit." Allerdings müsste die ARGE dann zumindestens die Grundversorgung der PKV übernehmen, sprich also wenigstens einen Zuschuss zu den Kosten ihrer privaten KV/PV zahlen. Das Kind sollte im Übrigen durch den Kindesvater familienversichert werden können, das dürfte wohl weniger das Problem sein. Turtle |
|
#3
| |||
| |||
| erstmal danke für deine antwort doch ich glaube das ist ein problem da herscht ein richtiger rosenkrieg zwischen den beiden sie treffen sich nur noch über gericht verstehe das nicht ganz also kann sie nur privat versichert werden davon hat doch das kind auch nichts da man, ich denke das mal gehört zuhaben,da doch kinder nicht mitversichern kann das kann doch nicht denen ihr ernst sein wie soll sie einen job finden wenn sie ihren sohn nicht in die kita bringen kann da ja dafür nen arzt besuch ansteht gibt es da keine möglichkeiten^^ danke im vorraus |
|
#4
| |||
| |||
| Dann muss sie über das Gericht ihren Mann dazu verdonnern lassen, dass Kind bei sich familenversichern zu lassen. M.W.n. ist er sogar dazu verpflichtet. |
|
#5
| |||
| |||
| aber da liegt ja das problem der mach uff selbständig ist privat versichert und da kann man glaube ich das nicht muss er für die versicherung aufkommen also finanziel? |
|
#6
| ||||
| ||||
| Zitat:
Mich würde aber mal interessieren, wie lange die Mutter nicht mehr krankenversichert war bzw. wann sie wo zuletzt versichert war. Denn irgendwo muss sie ja zumindest vor 3 Jahren versichert gewesen sein oder wer hat die Entbindung bezahlt? Und auch das Kind muss irgendwo versichert gewesen sein in den letzten 3 Jahren. |
|
#7
| |||
| |||
| Hallo an alle, also ich bin die um die es hier geht, ich bin seit April 2008 nicht mehr Krankenversichert, war mit mein Kleinen vorher bei der AOK Krankenversichert. Mein Kleiner war bis zur Selbstständigkeit meines Ex-Partners über Ihm versichert. |
|
#8
| |||
| |||
| Dan ab zur AOK und mit denen die Weiterversicherung klären. Du wirst die Ausfallzeiten Nachversichern, sprich zalhen müssen. aber meines wissens (zumindest in 2008) ging das ohne Probleme. In 2009 hatte ich noch keinen Fall dieser Art. |
|
#9
| |||
| |||
| Bei der AOK war ich schon gewesen, hatte ein Antrag auf Mitgliedschaft gestellt, nach einiger Zeit rief ich dort an weil keine reaktion kam und auch keine Krankenkarte, dort wurde mir dann gesagt das ich über die ARGE nicht in die gesetzliche Krankenversicherung reinkomme. Habe das auch noch ma schriftlich von der AOK bekommen das die mich nicht in die gesetzliche aufnehmen können, komme nur in die gestetzliche wenn ich eine Arbeit aufnehme |
|
#10
| ||||
| ||||
| Zitat:
Was steht denn genau dort als Begründung? |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Deutschland braucht eine Veränderung (Hartz IV) | Kairo68 | Politisch und Sozial: Ihre Meinung | 15 | 01.05.2009 16:19 |
| hartz 4? kindergeld? verwirrung! | cherry123 | Hartz IV 4: U 25 | 1 | 22.03.2009 13:17 |
| Umzug, ein ALG 2´er und ein student !Hallo, ich hab mal eine Frage an all die Hartz | Petsch | Kosten der Unterkunft | 8 | 23.01.2009 21:18 |