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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 16.09.2009, 09:08
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Standard Hartz 4 im Ausland wegen dort lebendem Kind?

Folgendes Problem: Jemand (Deutscher Staatsbürger) hat mit einer Brasilianerin ein Kind, das in Brasilien lebt. Auf Grund der dortigen Gesetze, kann das Kind das Land nur mit beiden Eltern bzw. deren Zustimmung verlassen. Der Vater ist nun in eine missliche Situation gekommen und kann seinen Lebensunterhalt und auch den seines Kindes nicht mehr bestreiten. Die Mutter hat nur ein äusserst geringes Einkommen. In Deutschland bestünde Anspruch auf Hartz 4. Er möchte allerdings natürlich sein Kind nicht zurücklassen. Einzige Möglichkeit wäre evtl. dass die ganze Familie nach Deutschland kommt, wobei dann natürlich auch die Mutter, die keine Deutsche ist, auf finanzielle Hilfe angewiesen wäre.

Frage:
1. Kann der Vater in dieser Situation auch ausnahmsweise in Brasilien Hartz 4 beziehen und besteht auch ein Anspruch für sein Kind?

2. Wenn die ganze Familie nach Deutschland kommt, würde dann die brasilianische Mutter des Kindes auch zur Bedarfsgemeinschaft gehören und Hartz 4 beziehen? Würden in diesem Fall auch die Reisekosten übernommen werden?
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  #2  
Alt 16.09.2009, 09:36
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Beiträge: 959
Standard Aufenthalt

Hartz IV setzt doch den gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland voraus.
Vorher ist bestimmt keine Zahlung möglich.

Falls er mit der Mutter des Kindes verheiratet ist, stünde der Einreise
der Mutter nichts im Wege. Das Kind hat doch die deutsche Staatsbürgerschaft, oder? Dann kann es Brasilien ja verlassen.
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  #3  
Alt 16.09.2009, 14:26
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Standard

Ja, etwas verzwickte Sache, er ist nicht mit der Mutter verheiratet und die Mutter möchte eigentlich nicht nach Deutschland. Sie hat auch eine Arbeit, nur leider sehr schlecht bezahlt.
Im Endeffekt hiesse es dann ja, dass entweder alle nach Deutschland kommen und dem deutschen Staat dauerhaft auf der Tasche liegen müssten oder der Vater sich von seiner Familie trennen müßte, um in Deutschland bei eher geringer Chance auf einen Job Hartz 4 zu beziehen.

Und so wie es aussieht, wird die Mutter und damit auch das Kind auf gar keinen Fall mit nach Deutschland kommen. Von Hartz 4 lassen sich auch kaum regelmäßige Besuche finanzieren, so dass es letztlich darauf hinausläuft, dass der Betroffene sein Kind nicht mehr sehen wird.

Gibt es denn da keine Ausnahmeregelung?
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  #4  
Alt 16.09.2009, 14:27
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Beiträge: 959
Standard Ausnahme

ich wüßte nicht, daß es eine Ausnahmeregelung gäbe,
vielleicht können die Mods mehr sagen.
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  #5  
Alt 16.09.2009, 14:29
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Wenn der Vater ohnehin ALG II bezieht, was spricht dann dagegen, dass er nach Brasilien auswandert und dort neu anfängt?
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  #6  
Alt 16.09.2009, 14:44
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Standard die Idee

das ist doch DIE Idee
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  #7  
Alt 16.09.2009, 15:48
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Er ist doch in Brasilien und will dort bleiben, aber vom deutschen Staat Sozialleistungen für den Aufenthalt in Brasilien erhalten.
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  #8  
Alt 16.09.2009, 15:54
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Beiträge: 959
Standard Alida

Alida, das ist doch nicht zulässig, so viel ich weiß??
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  #9  
Alt 16.09.2009, 16:06
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Natürlich nicht!
ALG II geht schon gar nicht, da an den gewöhnlichen Aufenthalt gekoppelt, und Sozialhilfe nur noch in ganz seltenen Ausnahmefällen (die bald aussterben).
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  #10  
Alt 16.09.2009, 20:14
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Das Problem ist, dass er schon länger in Brasilien lebt und bisher auch nicht auf staatliche Hilfe angewiesen war. Jetzt besteht vorübergehend eine Notlage und der einzige Ausweg scheint eben das deutsche Sozialsystem zu sein.
Angeblich soll die Situation mit einem Kind im Ausland, was von dort wegen der Landesgesetze nicht mitgenommen werden kann, zum Bezug von Sozialhilfe ausnahmsweise auch im Ausland berechtigen (zumindest soll es wohl früher mal so gewesen sein). Etwas genaues darüber konnte ich bisher auch nicht finden. Evtl. hat sich das auch durch Hartz 4 geändert?
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