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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 10.05.2009, 00:32
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Registriert seit: 09.05.2009
Beiträge: 2
Standard hartz 4 empfänger und trotzdem ahsueigentümer werden?

hallo an alle,
ich habe eine dringender (SEHR DRINGENDE) frage.
meine bekannte hat sich vor 4 jahren scheiden lassen und empfängt seit der scheidung hartz 4, jedoch ist sie zu hälfte eigetümerin des gemeinsamen hauses ( bereits vor scheidung und auch während sie hartz 4 empfängt). jetzt hat sich ihr bruder bereit erklärt das haus für sie vom ex mann zu kaufen, dieses wird dann lastenfrei der bekannten übergeben. nun ist meine frage, ob meine bekannte weiterhin hatz 4 empfangen darf?!
ausserdem möchte sie demnächst eine stelle annehmen, um beim bruder möglichst viel abzuzahlen( was eigtl nich von not wäre)
kann sie nicht einfach im haus leben und weiterhin hartz 4 empfangen oder gibt es dann probleme ?!
ich bitte um antworten.
mfg
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  #2  
Alt 10.05.2009, 10:09
Benutzerbild von Turtle1972
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.988
Standard

Hä?

Wenn sie arbeitet, wird sie den Lohn nicht zur Schuldentilgung beim Bruder einsetzen können, sondern für ihren Lebensunterhalt!

Wie kommt man denn auf so eine Idee "Jetzt muss ich meinem Bruder mal Geld zahlen, da geh ich flott mal arbeiten und geb ihm meinen Lohn, meinen Lebensunterhalt kann doch der Steuerzahler weiter finanzieren."?!

Turtle
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  #3  
Alt 11.05.2009, 19:24
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 12.03.2009
Beiträge: 142
Standard

Ergibt irgendwie keinen Sinn, wenn sie arbeiten geht dann braucht sie doch kein Hartz4. Und Arbeiten und Hartz4 geht nicht. Darüber hinaus bedeutet ein Haus auch höhere Zusatzkosten die vom Amt nicht voll übernommen werden, sondern nur in bestimmte Höhe. Was drüber liegt muss selbst bezahlt werden.
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  #4  
Alt 11.05.2009, 19:37
Benutzerbild von Mandy
Junior Admin
 
Registriert seit: 19.11.2008
Beiträge: 6.581
Standard

Zitat:
Und Arbeiten und Hartz4 geht nicht.
Warum nicht??????

Zitat:
Darüber hinaus bedeutet ein Haus auch höhere Zusatzkosten die vom Amt nicht voll übernommen werden, sondern nur in bestimmte Höhe. Was drüber liegt muss selbst bezahlt werden.
So ist das Leben! Dann kann man eben kein Haus haben, wenn man das Geld nicht dafür hat.
__________________
Grüsse,

Mandy

Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)!
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  #5  
Alt 11.05.2009, 19:46
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Registriert seit: 12.03.2009
Beiträge: 142
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Das mit dem arbeiten bezog ich darauf, das oben ja steht die Person geht dann arbeiten um Schulden abzuzahlen. Das kann man in meinen Augen nicht mit nem 100€ Job, ist jedenfalls nicht sehr effektiv. Also sollte mehr her, und dann wirds anderswo gekürzt.

Ich sag ja, ein Haus muss auch unterhalten werden und wenn man sich das leisten kann, kann es ja nicht so schlimm sein. Manche Arbeitnehmer haben die Hausbesitzer sind müssen hier ja schon arg rechnen, bei Hartz4 dann noch mehr. Und wie du sagst, so ist das leben!
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  #6  
Alt 11.05.2009, 20:37
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Registriert seit: 09.05.2009
Beiträge: 2
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ich habe die ganze geschichte etwas falsch erläutert. also meine frage bezieht sich darauf, ob meine bekannte ein haus haben darf obwohl sie hartz 4 empfängerin ist. ihr hauseigentumsteil wird nicht allein von ihrem bruder, sondern von mehreren familienmitgliedern finanziert. sie möchte eventuell arbeiten, um nich mehr vom amt abhängig zu sein, das ging vorher nicht, das sie sehr große psychische lasten nach der scheidung hatte.
zurück zum haus.sie ist diejenige die all die jahre im haus gelebt hat, das sozialamt hatte anscheinend nichts dagegen, wieso auch, so hat das amt keine zusätzliche miete zuzahlen.
wenn sie nun im vollen besitz des hauses ist, wird das sozialamt nicht einen verkauf des hauses oder eine rückzahlung der bisher geleisteten leistungen verlangen?!
ich danke für antworten
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  #7  
Alt 11.05.2009, 21:46
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Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 3.120
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Ich würde die Finger von dieser Konstruktion lassen. Wenn sie während des ALG II Bezugs einen Hausanteil überschreiben bekommt, dann kann das zu Problemen führen. Besser wäre es, Bruder kauft die Haushälfte und behält diese. Dann kann sie, wenn sie denn dazu in der Lage ist, dem Bruder diese Haushälfte langsam und auf Raten abkaufen. Das lässt sich rechtlich bestimmt irgendwie ordentlich darstellen auch ohne dass sie gleich als Hauseigentümerin ins Grundbuch eingetragen wird, ein Notar ist dabei ja ohnehin erforderlich, der kann den nötigen, rechtlichen Rat geben.
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