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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Hallo ersteinmal hätte da einige fragen an euch vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen, meine Eltern beziehen Hartz 4 und sind nicht berufstätig, da uns evtl. aus dem Ausland ein gewisses Eigenkapital durch einer Verwandschaft besteht würde ich gern in erfahrung bringen ob man das Eigenkapital als Kauf einer Immobilie/Haus verwenden kann ohne das, dass Hartz 4 gestrichen wird. Welche Möglichkeit gibt es weiterhin Hartz 4 zu empfangen wenn man ein Haus besitzt oder würden meine Eltern weiterhin unterstützung vom Arbeitsamt bekommen wenn sie zur Miete in einem Haus eines Familienmitglieds wohnen würden. Danke im vorraus |
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#2
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| Wenn Ihr Geld/ Immobilien bekommt, dann ist dieser Zufluss als Einnahme zu werten und beim ALG II anzurechnen.
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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#3
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| *räusper* Zitat:
Ich empfehle einen Blick in den §2 SGB II. Zitat:
Aber im §12 steht Zitat:
Was wenn der Inhaber des Kapitals die Immobilie erwirbt und die Familie dort wohnt? |
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#4
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| Von daher wären noch ein paar aufklärende Worte seitens des Fragestellers nötig.
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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#5
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| egal wie man es wendet ... geht das Geld heute zu ist es Einkommen, ohne wenn und aber. Bestand es zur Antragstellung schon, dann ist es Vermögen (sprich ggfls. verschwiegen wurden). Beides wird kritische (und berechtigte) Fragen des SGB II Leistungsträgers nach sich ziehen. Wenn das Kapital tatsächlich jemanden anderes gehört, dann kann der ja auch kaufen und Euch ein Nießbrauchs-/Nutzungsrecht zu günstigen Konditionen einräumen. |
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#6
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| Also ich (Sohn) beziehe kein Alg 2 bin selbstständig und würde evtl. aus dem Eigenkapital was uns zur Verfügung gestellt wird ein Kredit aufnehmen um ein Haus zu kaufen. Zitat:
Ich denke soweit wollen wir nicht gehen. |
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#7
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| Das Kapital gehört tatsächlich jemand anderen, er kann uns keine Nießbrauchs-/Nutzungsrecht einräumen da er im Ausland lebt |
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#8
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#9
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| Wenn du kein ALG 2 beziehst, dann kannst du mit deinem Geld machen was du willst. Deine Eingangsfrage bezog sich auf ALG 2 Empfänger. Und die müssen ihr Vermögen zuerst für den eigenen Bedarf einsetzen. Du schreibst gewisses Eigenkapital, und dann wieder es gehört jemand anders. Wie definierst du Eigenkapital? |
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#10
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| Zitat:
Ich denke sie haben meine Intention im Thread verstanden. Wiedem auch sei meine Frage wurde mir beantwortet auch wenns nicht von euch kam, bedanke ich mich trotzdem. |
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