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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 29.05.2009, 11:37
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Standard Hartz 4 empfänger Hauskauf

Hallo ersteinmal

hätte da einige fragen an euch vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen, meine Eltern beziehen Hartz 4 und sind nicht berufstätig, da uns evtl. aus dem Ausland ein gewisses Eigenkapital durch einer Verwandschaft besteht würde ich gern in erfahrung bringen ob man das Eigenkapital als Kauf einer Immobilie/Haus verwenden kann ohne das, dass Hartz 4 gestrichen wird.

Welche Möglichkeit gibt es weiterhin Hartz 4 zu empfangen wenn man ein Haus besitzt oder
würden meine Eltern weiterhin unterstützung vom Arbeitsamt bekommen wenn sie zur Miete in einem Haus eines Familienmitglieds wohnen würden.

Danke im vorraus
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  #2  
Alt 29.05.2009, 11:44
Benutzerbild von Mandy
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Standard

Wenn Ihr Geld/ Immobilien bekommt, dann ist dieser Zufluss als Einnahme zu werten und beim ALG II anzurechnen.
__________________
Grüsse,

Mandy

Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)!
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  #3  
Alt 29.05.2009, 12:00
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*räusper*

Zitat:
gewisses Eigenkapital
hat ein gewisses Geschmäckle, ohne was unterstellen zu wollen, aber der Bezug von ALG II ist von der Bedürftigkeit abhängig.

Ich empfehle einen Blick in den §2 SGB II.

Zitat:
Erwerbsfähige Hilfebedürftige und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen haben in eigener Verantwortung alle Möglichkeiten zu nutzen, ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln und Kräften zu bestreiten.
Damit ist der Einsatz des eigenen Vermögens oberhalb der Freigrenzen gemeint.

Aber im §12 steht

Zitat:
(3) Als Vermögen sind nicht zu berücksichtigen

Vermögen, solange es nachweislich zur baldigen Beschaffung oder Erhaltung eines Hausgrundstücks von angemessener Größe bestimmt ist, soweit dieses zu Wohnzwecken behinderter oder pflegebedürftiger Menschen dient oder dienen soll und dieser Zweck durch den Einsatz oder die Verwertung des Vermögens gefährdet würde,
Da wäre dann noch die Frage des Zuflusses -> Einkommen, oder bei Antragsabgabe nicht angegeben -> Ordnungswidrigkeit oder Sozialbetrug zu klären.

Was wenn der Inhaber des Kapitals die Immobilie erwirbt und die Familie dort wohnt?
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  #4  
Alt 29.05.2009, 12:42
Benutzerbild von Mandy
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Von daher wären noch ein paar aufklärende Worte seitens des Fragestellers nötig.
__________________
Grüsse,

Mandy

Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)!
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  #5  
Alt 29.05.2009, 15:23
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egal wie man es wendet ... geht das Geld heute zu ist es Einkommen, ohne wenn und aber. Bestand es zur Antragstellung schon, dann ist es Vermögen (sprich ggfls. verschwiegen wurden).

Beides wird kritische (und berechtigte) Fragen des SGB II Leistungsträgers nach sich ziehen.

Wenn das Kapital tatsächlich jemanden anderes gehört, dann kann der ja auch kaufen und Euch ein Nießbrauchs-/Nutzungsrecht zu günstigen Konditionen einräumen.
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  #6  
Alt 29.05.2009, 20:03
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Beiträge: 4
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Also ich (Sohn) beziehe kein Alg 2 bin selbstständig und würde evtl. aus dem Eigenkapital was uns zur Verfügung gestellt wird ein Kredit aufnehmen um ein Haus zu kaufen.


Zitat:
Zitat von timeras Beitrag anzeigen
Ich empfehle einen Blick in den §2 SGB II.
Zitat:
Erwerbsfähige Hilfebedürftige und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen haben in eigener Verantwortung alle Möglichkeiten zu nutzen, ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln und Kräften zu bestreiten.
Das beantwortet meine Frage nicht wie ich schon erwähnt hatte bin ich selbstständig zahle mehr als genug Steuern ein und beschäftige Arbeitnehmer und was nun? bevor man hier Unterstellungen verbreitet sollte man vorher in erfahrung bringen was Sache ist.



Zitat:
Zitat von timeras Beitrag anzeigen
Da wäre dann noch die Frage des Zuflusses -> Einkommen, oder bei Antragsabgabe nicht angegeben -> Ordnungswidrigkeit oder Sozialbetrug zu klären.
Ich denke soweit wollen wir nicht gehen.
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  #7  
Alt 29.05.2009, 20:07
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Zitat:
Zitat von humus Beitrag anzeigen
Wenn das Kapital tatsächlich jemanden anderes gehört, dann kann der ja auch kaufen und Euch ein Nießbrauchs-/Nutzungsrecht zu günstigen Konditionen einräumen.
Das Kapital gehört tatsächlich jemand anderen, er kann uns keine Nießbrauchs-/Nutzungsrecht einräumen da er im Ausland lebt
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  #8  
Alt 29.05.2009, 20:18
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Quatsch, der Nießbrauch ist unabhängig vom Wohnort des Eigentümers.

Nießbrauch ? Wikipedia
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  #9  
Alt 29.05.2009, 20:31
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Wenn du kein ALG 2 beziehst, dann kannst du mit deinem Geld machen was du willst. Deine Eingangsfrage bezog sich auf ALG 2 Empfänger. Und die müssen ihr Vermögen zuerst für den eigenen Bedarf einsetzen.

Du schreibst gewisses Eigenkapital, und dann wieder es gehört jemand anders. Wie definierst du Eigenkapital?
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  #10  
Alt 29.05.2009, 21:06
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Zitat:
Zitat von timeras Beitrag anzeigen
Du schreibst gewisses Eigenkapital, und dann wieder es gehört jemand anders. Wie definierst du Eigenkapital?
Tut mir leid, dass ich in der Deutschen Sprache ihnen nicht das Wasser reichen kann, ich meinte halt ein Geldkapital.
Ich denke sie haben meine Intention im Thread verstanden.

Wiedem auch sei meine Frage wurde mir beantwortet auch wenns nicht von euch kam, bedanke ich mich trotzdem.
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