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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 23.12.2009, 18:43
Schwabenlinchen
Gast
 
Beiträge: n/a
Daumen runter Hartz 4 Berechnung Selbstständigkeit

Ich habe seit 3 Monaten keine Aufträge mehr erhalten und habe deshalb Hartz 4 beantragt. Ich mußte einen Bogen ausfüllen mit EKS. Die haben mir nun Einkünfte angerechnet, die ich erst ab April evtl. als Selbstständige wieder erhalten werde.
Mein Monatliches einkommen aus Hartz 4 sind 140,- €, sonst habe ich keine Einkünfte mehr seit 3 Monaten. Mein Konto ist auch leer.
Dürfen die das?
Rücklagen konnte ich bisher auch nicht bilden, da mein Einkommen zu gering war.
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  #2  
Alt 23.12.2009, 19:00
Gesperrt
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 3.120
Standard

Nein, das dürfen "die" nicht. Grundprinzip des SGB II ist es, eine jetzt vorliegende Hilfebedürftigkeit abzumildern und das geht nicht, indem man ein in 5 Monaten eventuell zufließendes Einkommen schon mal berechnet.

Es wurde hier schon sehr, sehr oft erklärt: Es gibt im SGB II keinerlei Rechtsgrundlage für die Anrechnung eines geschätzten, fiktiven künftigen Einkommens.
ARGE tut das trotzdem (und kann nicht anders, das sei zu ihrer Ehrenrettung gesagt), weil es eine interne Anweisung der BA in Nürnberg gibt, in der das so vorgesehen ist.

Klartext: Sofort Widerspruch gegen den Bescheid einlegen und, da die Sache ja sicher sehr eilt, auch sofort einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz beim zuständigen Sozialgericht beantragen. Der sollte aber gut begründet sein, denn meines Wissens gibt es dazu noch keinerlei Rechtsprechung.
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Stichworte
berechnungsgrundlage, hartz 4, selbstständigkeit

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