Hartz 4 Berechnung bei Pfändung durch Privatinsolvenz Hallo!
Wir leben in einer Bedarfsgemeinschaft.
Ich bekomme Hartz 4.
Meine Freundin ist in Privatinsolvenz und bekommt rund 1200 € netto Gehalt.
Hiervon wird ein Betrag von 150 € vom Gehalt gepfändet.
Welcher Lohnbetrag wird in der Hartz 4 Berechnung berücksichtigt?
Es gilt doch eigentlich das Zufluss-Prinzip also 1050 € oder?
Wer kann mir hier weiterhelfen und wo gibt es hier für Urteile bzw. §.
Wie ist die Berechnung des Urlaubsgeldes von meiner Freundin?
Verteilung auf wieviele Monate?
Es grüßt freundlich Reinhard |