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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Hallo zusammen, ich habe eine kurze Frage und eine Vermutung, würde es hier aber gerne noch mal von den Experten überprüfen lassen: Ich (26 Jahre) habe nach Abschluss meines Studiums 7 Monate gearbeitet und werde kündigen (Aufhebungsvertrag), da meine Stelle nicht meinem beruflichen Ziel entspricht. Danach werde ich ein Praktikum aufnehmen, um den Einstieg in meinen gewünschten Bereich zu schaffen. Das Praktikum wird mit 400 EUR / Monat vergütet. Um Miete & Lebensunterhalt bezahlen zu können, möchte ich Hartz 4 beatragen. Ich habe ein wenig recherchiert und glaube, dass meine Situation so ist: Meine Regelleistung wird um 30% gestrichen (Sanktion), ich erhalte daher: 224 EUR Regelleistung 100 EUR des Praktikumgehalts 60 EUR vom Rest des Praktikumgehalts (20% von 300 EUR) + Kosten für Miete (was immer hier angemessen erscheint, ist ja regional unterschiedlich). Diesen Betrag erhalte ich von Monat 1 (keine Sperrfrist bei Alg2) . Sehe ich das richtig oder lieg ich falsch? Vielen Dank! |
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#2
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| 359 Euro Regelsatz abzüglich 30 % + Miete ist dein Bedarf. Dagegen wird dein Einkommen gerechnet also 400 Euro abzüglich 160 Euro Freibetrag. 3 Monate lang, danach voller Regelsatz. Wenn du später wieder Arbeit findest, darfst du dann alles, was dir gezahlt worden ist als ALG 2 wieder an den Staat zurückzahlen. Nennt sich "Kostenersatz nach § 34 SGB II. Weil du deine Hilfebedürftigkeit durch den Aufhebungsvertrag selbst herbeigeführt hast. Außerdem wird man nicht zusehen, wie du in Ruhe dein Praktikum machst, sondern dich ganz schnell in zumutbare Arbeit oder in eine Maßnahme vermitteln. Turtle |
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#3
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| Danke für die schnelle und ausführliche Antwort! Dann muss ich irgendwie anders über die Runden kommen :-) Greift der Kostenersatz auch bei der Beantragung von Wohngeld? Damit könnte ich wenigstens einen Mietzuschuss bekommen. Gruß, Max |
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#4
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| Soweit mir bekannt, gibt es bei Leistungen nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) sowas nicht. Turtle |
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| Stichworte |
| anrechnung, eigene kündigung, hartz 4 sanktion, praktikum |
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