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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 22.09.2010, 17:48
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Frage Hartz 4 - auch nur beitrag zur Krankenvers.möglich?!

Hallo,

ich bin 26 jahre alt u.war bis ende August studentin. Somit seit dem zeitpunkt,exmatrikuliert u.jetzt auf Arbeitssuche.
Ab 25jahre musste ich mich als student versichern,was während des studiums durch bafög zuschuss geklappt hat.

Nun kommt meine Frage. Momentan befinde ich mich auf Arbeitssuche und habe gehört,dass man sich, wenn man Arbeitslos gemeldet ist(ohne Leistungen) sich selbst privat versichern muss.
Aber wie soll man sich das finanzieren??! :/

dann war ich beim Job center, die wiederum mir gleich termine für antragsstellung hartz4 gegeben haben. Da hab ich dann von anderen gehört,dass man da an einem seminar teilnehmen muss,nach ausfüllen des Antrages usw., stimmt das??

meine Frage ist jetzt, weiß jemand, ob man auch nur beantragen kann, dass einem der Krankenversicherungsbeitrag gezahlt wird,bis man arbeit hat?!

hoffe mir kann jemand bei meinem Problem helfen.

danke!!!!
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  #2  
Alt 22.09.2010, 17:58
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Beiträge: 4.204
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Ein bißchen H4 um die Krankenkasse bezahlt zu bekommen geht nicht.
Als Hartz IV Empfänger unterliegst du allen Pflichten des H4 Regelwerks.

Junge Leuten die erstmalig einen Hartz IV Antrag stellen wird gern ein 'Sofortangebot' unterbreitet, eine mehrwöchige Ganztagesmaßnahme mit dem Versuch sie sofort in den Arbeitsmarkt einzugliedern, auch evtl. in einfache Tätigkeiten.
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  #3  
Alt 26.09.2010, 17:52
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danke für die Antwort.

Ja, ich dachte es gäbe vllt.nur eine übernahme der krankenversicherung.

weißt du,ob man zu diesen Kurs/Seminar verpflichtet ist oder dies freiwillig ist?
da ich mich gerade schon bereits bewerbe u.eigentl. hartz4 nur so wegen der versicherung beantragt habe.
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  #4  
Alt 26.09.2010, 18:00
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Es gibt nicht nur "ein bisschen ALG 2", genauso, wie es nicht nur "ein bisschen schwanger" gibt. Wenn du ALG 2 beziehst, wirst du an den zugewiesenen Maßnahmen teilnehmen müssen. Oder du erhältst Sanktionen. Wenn es dir nur um die KV/PV geht, kannst du ja die Sanktionen in Kauf nehmen.

Turtle
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  #5  
Alt 26.09.2010, 18:24
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hallo,

ich habe meine Schwester gefragt, diese arbeitet bei einer gr. Krankenkasse.
Dieses Thema hatte ich mit meinem Sohn am Anfang des Jhr.
Meine Schwester sagt: die Krankenkassenleistung muss vom Arbeitsamt getragen werden.
Ein Grund war: die nicht verheirateten Personen, mit einem Partner zusammen wohnend.
Da man als nicht verh., keine Leistungen vor Gericht einklagen kann und diese Personen kein eig. Einkommen haben, muss das Amt zahlen.
Das Arbeitsamt hat Kenntnis davon, dass sie zahlen müssen, stellen sich aber gerne quer.
Einfach stur bleiben und von einem Anwalt schreiben lassen.

lg. elke
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  #6  
Alt 26.09.2010, 18:58
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Selten so ein Blödsinn gelesen. Wenn jemand genug Geld hat (z. B. weil eben der Partner gut verdient), dann muss diese Person die Kosten ihrer KV/PV natürlich selbst bezahlen! Und das "Arbeitsamt" zahlt schonmal gar nichts bzw. nur für ALG 1 Empfänger.

Turtle
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  #7  
Alt 26.09.2010, 19:52
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ich verbiete mir diese Beleidigung!
Ich hoffe, ich habe es hier mit Erwachsenen zu tun und mag auch so behandelt werden.
Ich schreibe hier aus Erfahrung und nicht mal was Erfundenes.
Die ARGE muss die KV zahlen, wenn die Partner nicht verheiratet sind, denn diese Zahlungen sind vor Gericht nicht beim nur Partner einzuklagen.

Versuch es doch einmal: Partner lehnt Zahlungen ab. Was kannst du machen? Nix!
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  #8  
Alt 26.09.2010, 19:58
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Inwiefern soll das was bringen, da steht doch nirgendwo was von einem Partner.
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  #9  
Alt 26.09.2010, 20:52
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Zitat:
ich verbiete mir diese Beleidigung!
Dann schreib nicht so einen Blödsinn, dann brauchst du dir sowas nicht anhören. Solange du dir selbst Beleidigungen verbietest, ist das ja auch o. k.. Insoweit du "verbitte mir" schreiben wolltest: dann solltest du das auch tun...

Zitat:
Ich hoffe, ich habe es hier mit Erwachsenen zu tun und mag auch so behandelt werden.
Jo, mit Erwachsenen, die mehr mit ALG 2 und den Leistungen nach dem SGB II zu tun haben, als deinereiner.

Zitat:
Ich schreibe hier aus Erfahrung und nicht mal was Erfundenes.
Du schreibst hier etwas, was du von jemandem, der bei einer Krankenkasse arbeitet, angeblich gehört hast. Und diese Person scheint offensichtlich vom ALG 2 soviel Ahnung zu haben wie ein Maurer vom Brötchen backen.

Das SGB II sagt nämlich folgendes aus:

"Der Beitrag wird ferner für Personen im notwendigen Umfang übernommen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig sind und die allein durch den Krankenversicherungsbeitrag hilfebedürftig würden."

Wenn also der Lebensgefährte 3000 Euro verdient und die BG mit 1000 Euro überm ALG 2 liegen sollte, gibt es NICHTS, NULL, NADA, NOTHING (soll ich weiter ausführen, damit du es verstehst)?

Zitat:
Die ARGE muss die KV zahlen, wenn die Partner nicht verheiratet sind, denn diese Zahlungen sind vor Gericht nicht beim nur Partner einzuklagen.
Bei unverheirateten Paaren gibt es vor Gericht GAR NICHTS einzuklagen nach BGB, es sei denn es gibt gemeinsame Kinder unter 3 Jahren. Das SGB II stellt aber in Bezug auf eine BG nicht auf bürgerlich rechtliche Unterhaltsansprüche ab.

Zitat:
Versuch es doch einmal: Partner lehnt Zahlungen ab. Was kannst du machen? Nix!
Jo, dann musst du halt verhungern. Ggf. stört es den Partner ja irgendwann, sich beim Poppen ständig am Hüftknochen zu stoßen. Ansonsten musst du dich trennen. ALG 2 wird es bei einer bestehenden BG ohne festzustellende Hilfebedürftigkeit nicht geben, was auch die Kosten der KV/PV betrifft.

Ansonsten darfst du mir aber auch gern den Gesetzestext zeigen, wonach das ARBEITSAMT (du sprachst nämlich im ersten Beitrag nicht von der ARGE) die KV/PV für JEDEN zu übernehmen hat.

Turtle
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hartz 4, krankenversicherung

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