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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Hallo, ich bin 26 jahre alt u.war bis ende August studentin. Somit seit dem zeitpunkt,exmatrikuliert u.jetzt auf Arbeitssuche. Ab 25jahre musste ich mich als student versichern,was während des studiums durch bafög zuschuss geklappt hat. Nun kommt meine Frage. Momentan befinde ich mich auf Arbeitssuche und habe gehört,dass man sich, wenn man Arbeitslos gemeldet ist(ohne Leistungen) sich selbst privat versichern muss. Aber wie soll man sich das finanzieren??! :/ dann war ich beim Job center, die wiederum mir gleich termine für antragsstellung hartz4 gegeben haben. Da hab ich dann von anderen gehört,dass man da an einem seminar teilnehmen muss,nach ausfüllen des Antrages usw., stimmt das?? meine Frage ist jetzt, weiß jemand, ob man auch nur beantragen kann, dass einem der Krankenversicherungsbeitrag gezahlt wird,bis man arbeit hat?! hoffe mir kann jemand bei meinem Problem helfen. danke!!!! |
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#2
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| Ein bißchen H4 um die Krankenkasse bezahlt zu bekommen geht nicht. Als Hartz IV Empfänger unterliegst du allen Pflichten des H4 Regelwerks. Junge Leuten die erstmalig einen Hartz IV Antrag stellen wird gern ein 'Sofortangebot' unterbreitet, eine mehrwöchige Ganztagesmaßnahme mit dem Versuch sie sofort in den Arbeitsmarkt einzugliedern, auch evtl. in einfache Tätigkeiten. |
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#3
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| danke für die Antwort. Ja, ich dachte es gäbe vllt.nur eine übernahme der krankenversicherung. weißt du,ob man zu diesen Kurs/Seminar verpflichtet ist oder dies freiwillig ist? da ich mich gerade schon bereits bewerbe u.eigentl. hartz4 nur so wegen der versicherung beantragt habe. |
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#4
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| Es gibt nicht nur "ein bisschen ALG 2", genauso, wie es nicht nur "ein bisschen schwanger" gibt. Wenn du ALG 2 beziehst, wirst du an den zugewiesenen Maßnahmen teilnehmen müssen. Oder du erhältst Sanktionen. Wenn es dir nur um die KV/PV geht, kannst du ja die Sanktionen in Kauf nehmen. Turtle |
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#5
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| hallo, ich habe meine Schwester gefragt, diese arbeitet bei einer gr. Krankenkasse. Dieses Thema hatte ich mit meinem Sohn am Anfang des Jhr. Meine Schwester sagt: die Krankenkassenleistung muss vom Arbeitsamt getragen werden. Ein Grund war: die nicht verheirateten Personen, mit einem Partner zusammen wohnend. Da man als nicht verh., keine Leistungen vor Gericht einklagen kann und diese Personen kein eig. Einkommen haben, muss das Amt zahlen. Das Arbeitsamt hat Kenntnis davon, dass sie zahlen müssen, stellen sich aber gerne quer. Einfach stur bleiben und von einem Anwalt schreiben lassen. lg. elke |
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#6
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| Selten so ein Blödsinn gelesen. Wenn jemand genug Geld hat (z. B. weil eben der Partner gut verdient), dann muss diese Person die Kosten ihrer KV/PV natürlich selbst bezahlen! Und das "Arbeitsamt" zahlt schonmal gar nichts bzw. nur für ALG 1 Empfänger. Turtle |
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#7
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| ich verbiete mir diese Beleidigung! Ich hoffe, ich habe es hier mit Erwachsenen zu tun und mag auch so behandelt werden. Ich schreibe hier aus Erfahrung und nicht mal was Erfundenes. Die ARGE muss die KV zahlen, wenn die Partner nicht verheiratet sind, denn diese Zahlungen sind vor Gericht nicht beim nur Partner einzuklagen. Versuch es doch einmal: Partner lehnt Zahlungen ab. Was kannst du machen? Nix! |
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#8
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| Inwiefern soll das was bringen, da steht doch nirgendwo was von einem Partner. |
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#9
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Das SGB II sagt nämlich folgendes aus: "Der Beitrag wird ferner für Personen im notwendigen Umfang übernommen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig sind und die allein durch den Krankenversicherungsbeitrag hilfebedürftig würden." Wenn also der Lebensgefährte 3000 Euro verdient und die BG mit 1000 Euro überm ALG 2 liegen sollte, gibt es NICHTS, NULL, NADA, NOTHING (soll ich weiter ausführen, damit du es verstehst)? Zitat:
Zitat:
Ansonsten darfst du mir aber auch gern den Gesetzestext zeigen, wonach das ARBEITSAMT (du sprachst nämlich im ersten Beitrag nicht von der ARGE) die KV/PV für JEDEN zu übernehmen hat. Turtle |
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| hartz 4, krankenversicherung |
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