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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Hallo, ich kann mir vorstellen, dass meine Frage schon oft gefallen ist, dennoch kommen in meinem Fall noch ein paar weitere Aspekte hinzu. Folgendes: Ich bin seit Ende März arbeitslos gemeldet, bekomme seit Anfang Mai (ja, so lange dauerte das) ALG II und zwar 240 €. Ebenfalls im Mai habe ich 700€ Steuerrückerstattung bekommen. Bereits im April habe ich die vorläufigen Kalkulationen meiner Steuerberaterin bei meinem Sachbearbeiter in der ARGE abgegeben, um – und das möchte ich betonen – stets mit offenen Karten zu spielen. Der tatsächliche Betrag, der irgendwann im Mai auf mein Konto überwiesen wurde, wich dann auch kaum von dem errechneten ab, war sogar noch um ein paar Euro geringer. Als ich das vorläufige Schreiben, auf dem verzeichnet war, dass ich 700€ kriegen werde, bei meinem Sachbearbeiter abgab, bekam ich keinerlei Rechtsbelehrung. Er WUSSTE, dass ich soviel kriegen würde, hat mich aber dennoch nicht darauf hingewiesen, dass diese Zahlung quasi „kollidieren“ würde mit meinem Hartz IV Betrag. Das wusste ich nicht. WENN ich es gewusst hätte, wenn man mir direkt gesagt hätte, dass das Auswirkungen auf meinen Hartz IV-Satz haben werde, dann hätte ich eben notgedrungen die erforderliche Zeit darauf verzichtet. Auch wenn ich das alles andere als sozial empfinde... Jedenfalls habe ich nun letzte Woche das offizielle Schreiben des Finanzamtes bei der ARGE abgegeben, um – und ich betone wieder – nichts zu verheimlichen. Nun kommt dieses Wochenende ein Schreiben vom Amt, indem mir direkt und unverblümt Unterschlagung vorgeworfen wird, mit der Forderung, sämtliche Zahlungen, die ich seit Mai von der ARGE bekommen habe (3 x 240€) zurückzuzahlen, da ich ja von meiner Steuerrückerstattung hätte leben können. Nun habe ich mehrfach gelesen, dass Steuergeld tatsächlich aufs ALG II angerechnet wird, nur ist es dann rechtens, dass ich erst JETZT darüber bescheid kriege, nachdem die ARGE im Prinzip schon seit mindestens 2 Monaten definitiv weiß, was ich vom Finanzamt zu erwarten hatte? Des Weiteren befand sich auf der allerersten Liste der für den Initialantrag nötigen Dokumente kein Posten „Einkommenssteuererklärung“. Ich wurde also im Dunkeln gelassen, bzw. es wurde vorausgesetzt, dass ich, als Unkundiger, mich über alles gänzlich selber informiere. Ich kann die 700€ jetzt nicht zahlen. Ich habe durch mein Studium rund 9000€ Schulden, in Form eines Kredites, das WEIß das Amt auch. Ich bin hilflos und ratlos und maßlos erboßt über die haltlosen Beschuldigungen des Amtes, ich hätte all dies wohl wissentlich getan. Wie kann ich nun vorgehen? Gruß, Franzi |
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#2
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| Auszug aus den Hinweisen zum Ausfüllen des HAupantrages ALG II Hier sind z. B. Steuerrückerstattungen, Ertragsgutschriften, Glücksspielgewinne, Gratifi- kationen und die Eigenheimzulage anzugeben, sofern diese Einkommen im Bedarfszeit- raum (d. h. ab dem Tag der Antragstellung) zufließen. Nach dem Zuflussprinzip kommt es auf den tatsächlichen Eingang der Zahlungen beim Zahlungsempfänger an. Der maß- gebende Zeitraum der Besteuerung ist nicht entscheidend. Änderungen in den Einkommensverhältnissen in Ihrer Bedarfsgemeinschaft haben Ein- fluss auf die Höhe des Arbeitslosengeldes II und des Sozialgeldes und sind immer unver- züglich mitzuteilen. Zurück zu dem Schreiben: War das ein Schreiben -Anhörung- nach § 24 SGB X ? (1) Bevor ein Verwaltungsakt erlassen wird, der in Rechte eines Beteiligten eingreift, ist diesem Gelegenheit zu geben, sich zu den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen zu äußern. Wenn ja, wie lautete den der textvorwurf genau? [QUOTENun kommt dieses Wochenende ein Schreiben vom Amt, indem mir direkt und unverblümt Unterschlagung vorgeworfen wird, mit der Forderung, sämtliche Zahlungen, die ich seit Mai von der ARGE bekommen habe (3 x 240€) zurückzuzahlen, da ich ja von meiner Steuerrückerstattung hätte leben können.][/QUOTE]
__________________ Recht haben und Recht bekommen.... Jeder hat das Recht auf seine Meinung, aber nur.... Ein Blick in das Gesetz hilft vielmals weiter, als das Bauchgefühl. Dei Suche nach der Schuld/ Ursache beginnt meistens bei den... |
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#3
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| es steht folgendermaßen in dem Schreiben: "Es ergibt sich eine Gesamtforderung in Höhe von: 722€ Sie haben während des genannten Zeitraumes (Mai-Juli) Anspruch auf Erstattung der von Ihnen geleisteten Einkommenssteuer. Mit den nachgewiesenen Einkommenverhältnissen waren Sie nicht in bisher festgestellter und bewilligter Höhe hilfebedürftig im Sinne des § 9 SGB II. Ihr Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes besteht daher nur noch in geringerer Höhe. Sie wussten bzw. hätten wissen müssen, dass der Ihnen zuerkannte Anspruch zum Ruhen gekommen oder ganz oder teilweise weggefallen ist (§ 48 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB X). In der Zeit vom 1. Mai bis 31. Juli wurden Leistungen nach SGB II in der genannten Höhe zu Unrecht gezahlt. Diese Beträge sind gemäß § 50 SGB X zu erstatten." Ich wusste das eben nicht und wurde auch nicht belehrt, obwohl ich meinem persönlichen Sachbearbeiter das Steuerschreiben in die Hand gedrückt habe. Über 2 Monate später kam dann dieses Schreiben. Wie gesagt, meine Studiumsschulden lassen diese Zahlung nicht zu. Gibt es da keine Möglichkeit? Bin ich gänzlich im Unrecht? |
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#4
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| Hallo Franzi959, was die Überzahlung betrifft, da brauchst du jetzt keine Angst haben das du es AUF EINMAL zurückzahlen mußt! Das Forderungsmangament der BA wird schriftlich an dich herantreten, nach der Wiederspruchsfrist. Mit denen kann eine niedrige Ratenzahlung vereinbart werden, obwohl ich schonmal gelesen habe , das wenn man IM Alg 2 Bezug steht erstmal garnichts zurückzahlen muß, sondern erst wenn sich deine wirtschaftlichen Verhältnisse geändert haben-will mich aber hinsichtlich dessen nicht 100% festlegen-werden dir hier andere bestimmt was zu schreiben. Andernfalls bleibt dir der Wiederspruch , weil du ja deiner Verpflichtung als Leistungsempfänger nachgegangen bist- wenn der SB dann falsch berechnet oder seinerseits schludert, dann ist es Verschulden der Arge das es zur Überzahlung gekommen ist! Allerdings das zu beweisen ist immer schwer!! Deswegen für die Zukunft: immer sämtliche eingereichte Unterlagen-egal ob Verdienstbescheinigung, oder wie bei dir Schreiben vom Steuerberater, Krankenscheine- weiß der teufel was......quittieren lassen bzw.EINGANGSBESTÄTIGUNG geben lassen!!! Ist dein Recht und muß seitens der Arge auch gemacht werden! Damit man wie du jetzt, im Härtefall sagen kann: Hey Leute....dann und dann eingereicht, und dann sieht die Sache schon ganz anders aus Calimero |
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#5
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| Das mit dem Verzicht hätte doch eh nicht geklappt (§ 46 Abs. 2 SGB I: SGB 1 - Einzelnorm) Und für Rückforderungen hat das Amt nunmal 1 Jahr Zeit.. Im Übrigen reicht eine Aufstellung des Steuerberaters nicht, da dieses Schriebs ja überhaupt keine Aussage darüber treffen kann, wann das Finanzamt die Steuererklärung bearbeitet und wann dann der wirkliche Zufluss des Geldes erfolgt! Turtle |
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#6
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| @ Turtle1972: ich habe damals, als ich meinem SB den vorläufigen Wisch überreicht habe sogar gesagt, dass das Geld schon auf meinem Konto sei. Von ihm kam nichts. @Calimero74: das beruhigt mich ein bisschen, ehrlich, ich hoffe ja sehr, dass ich das Geld wenigstens in Raten zahlen darf. Das mit der Quittierung ist eine gute Idee, hinterher ist man natürlich immer schlauer! So wie es aussieht, komme ich wohl um eine zahlung nicht drum rum. Und @ JL: eine Klage gegen eine staatliche Institution ist mir dann wahrscheinlich doch eine Nummer zu groß. Die Gerichtskosten wären ohnehin untragbar. Es sieht einmal mehr wieder so aus, dass wenn man das Kleingedruckte nicht absolut ausführlichst liest, man auch nicht etwa vom Amt selber aufgeklärt wird, obwohl die ja quasi Rechtsbelehrungspflicht haben. Man hätte so etwas verhindern können, wenn man mich viel früher aufgeklärt hätte, was in Anbetracht meiner stets nachgekommenen Pflichten auch möglich gewesen wäre. Stattdessen ließ man mich wissentlich im Dunkeln. So seh ich das. Die Überzahlung ist nicht durch meine Fahrlässigkeit zustandegekommen, sondern durch die Nachlässigkeit des Amtes. ICH muss das jetzt ausbaden. |
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#7
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| Zitat:
Zitat:
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Unterschreibt man nicht dafür, dass Merkblatt zur Kenntnis genommen zu haben? Zitat:
Es ändert jedoch derzeit nichts am weiteren Verlauf. Zitat:
Zitat:
__________________ Recht haben und Recht bekommen.... Jeder hat das Recht auf seine Meinung, aber nur.... Ein Blick in das Gesetz hilft vielmals weiter, als das Bauchgefühl. Dei Suche nach der Schuld/ Ursache beginnt meistens bei den... |
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#8
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| @ philosoph: es mag dich überraschen, aber das endgültige Schreiben vom Finanzamt kam tatsächlich erst einige Zeit später. "Ist das Amt nicht durch die Hinweise seiner grundsätzlichen Pflicht nachgekommen? Unterschreibt man nicht dafür, dass Merkblatt zur Kenntnis genommen zu haben?" Und ist es dann zuviel verlangt, einem beim persönlichen Gespräch und bei Durchsicht der Unterlagen noch einmal darauf hinzuweisen? Bevor man eine Überzahlung riskiert, die ja zunächst zu Lasten des Amtes fällt? |
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#9
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| Seltsamer Sachverhalt. Erst so: Zitat:
Zitat:
Zitat:
Da hier niemand bei Deinem Gespräch mit dem SB dabei war, ist es aus der Entfernung und im Nachinein ohnehin nicht möglich, zu beurteilen, ob er sich Dir gegenüber möglicherweise nicht korrekt verhalten bzw. nicht vollständig belehrt hat. Ansonsten: Die Wortwahl in dem Schreiben der ARGE solltest Du nicht überbewerten; so klingt das nunmal, wenn das Amt Leistungen erstattet haben will. Würde man Dir vorwerfen, die Auszahlung der Sozialleistungen durch falsche Angaben absichtlich herbeigeführt zu haben, würden ganz andere Kaliber aufgefahren werden. |
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#10
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| Zitat:
![]() Denk dir einfach da STEHT. Hallo Herr X, durch einen Fehler ist Ihnen zu viel Überwiesen worden...das werden wir jetzt zusammen cool abwickeln .Und aus den "haltlosen Anschuldigungen" wird ein normaler Verwaltungsvorgang.. Fakt ist doch, daß das zuviel war.. Zahlt es in Raten zurück.. Und dann scheint wieder die Sonne.. ![]() |
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| einkommenssteuer, rückzahlung, steuerrückerstattung |
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