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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #11  
Alt 03.08.2010, 12:17
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Im ALG II-Antrag wird extra nach einer Steuererstattung (oder zu erwartenden) gefragt. Es kann mir also keiner erzählen, daß er das nicht wußte.
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  #12  
Alt 03.08.2010, 13:25
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@ vegas:

wie gesagt (ich wiederhole), ich habe die erforderlichen Angaben gemacht, bin meiner Meldungspflicht nachgekommen. Von möglichen Konsequenzen wusste ich nichts mehr (in der Tat Asche auf mein Haupt), dennoch hat auch die ARGE erst nach über 2 Monaten gehandelt. DAS ist der unterschied.

Sicherlich, werde es zurückzahlen, muss ich ja wohl. Hätte zwar lieber auf 3 Raten verzichtet, anstatt jetzt die 700€ irgendwie auftreiben zu müssen, aber das ist jetzt wohl mein Pech.
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  #13  
Alt 03.08.2010, 15:58
Benutzerbild von Turtle1972
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Beiträge: 18.988
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Und wir wiederholen das hier:

Du kannst im April noch nicht angegeben haben, dass du die Steuererstattung schon auf dem Konto hattest, wenn du sie erst im Mai erhalten hast!

Und im Übrigen hättest du da keine ungenaue Vorausschau vorlegen müssen, sondern den Kontoauszug.

Und im Übrigen ist das pillepalle. Ob nun nach § 45 SGB X oder nach § 48 SGB X: die überzahlten Beträge sind nunmal zurückzufordern und von dir auch zurückzuzahlen.

In dem Umfang, wie du die Steuererstattung bekommen hast, warst du nunmal nicht auf das Geld der Allgemeinheit angewiesen!

Turtle
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Stichworte
einkommenssteuer, rückzahlung, steuerrückerstattung

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