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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 08.02.2011, 08:12
jey jey ist offline
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Registriert seit: 08.02.2011
Beiträge: 1
Beitrag Habe ich nach meiner Selbstständigkeit noch anspruch auf Hartz4?

Hallo zusammen,
ich war jetzt 2 Jahre lang Selbstständig und muss sie nun leider wieder aufgeben. Die Gründe sind, das es bei Krankenkasse nun mal einen Gesetzliches Mindesteinkommen geben soll wenn man Selbstständig ist, ob man dieses nun erreicht oder nicht. Nun ist es ja auch noch seit ein paar jahren pflicht versichert zusein. Somit sieht es momentan im Grunde so aus als würde ich nur arbeiten um die Krankenkasse zubezahlen und den rest an das Finanzamt abzudrücken. Was irgendwie nicht ganz angehen kann. Mein Unternehmen ist grade so schön am wachsen, perfekt ist anders aber es war doch eine schöne Zeit. Aber ich habe auch die Verantwortung für meine Tochter und somit kann ich unter den Umständen nicht weiter machen.
Was ich mich jetzt aber eigentlich frage wie muss ich mich verhalten.
Ich bin nun wieder bei meinen Eltern eingezogen, meine Ex-Freund wohn nun auch wieder woanders. Meine Eltern sind seit jahren Krankheitsbedingt Hartz 4 Empfänger, wie muss ich jetzt einen Antrag auf ALG2 stellen?
Ach und noch was, ich habe bei unserem Bürger Service Center erst in ein paar Tagen einen Termin zum Ummelden und zum Gewerbeabmelden, kann ich eigentlich jetzt schon zum Amt gehen und den Antrag stellen oder muss ich danoch mit warten bis ich um- und abgemeldet bin?

Liebe Grüße aus Bremen
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  #2  
Alt 08.02.2011, 09:40
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Registriert seit: 27.02.2009
Beiträge: 190
Standard

Ja, Anspruchvoraussetzung § 7 SGB II und § 8 SGB II .

Zitat:
kann ich eigentlich jetzt schon zum Amt gehen und den Antrag stellen oder muss ich danoch mit warten bis ich um- und abgemeldet bin?
Ja, denn es zählt das Datum der Antragstellung. Die erforderlichen Unterlagen können nachgereicht werden.

Grüße
__________________
Nimm das Leben nicht so ernst...
...du kommst sowieso nicht lebend raus!

PS: Wer Rechtschreibfehler findet, kann sie selbstverständlich behalten.
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Stichworte
alg2, anspruch auf alg2, selbstständig

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