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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Hallo in die Runde. Wird bei Hartz 4 eine anderes Vermögen berücksichtigt als bei der Alters-Grundsicherung. ![]() Wo liegen die Unterschiede. mamodent |
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#2
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| Man könnte es so formulieren: Bei der Grusi ist sehr wenig geschützt, beim ALG 2 sehr viel. Was genau willst du wissen? Turtle |
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#3
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| Ich habe jetzt den obigen Satz nicht verstanden. Ich habe immer gedacht, bei der Grundsicherung wird nicht auf das Vermögen der Angehörigen zurückgegriffen. |
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#4
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| Zitat:
Das wollte der TE ja auch nicht wissen. |
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#5
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| Ich kann in der Frage des Threaderstellers nichts erkennen, dass es ihm um Vermögen von Angehörigen geht. Deshalb habe ich ja auch gefragt, worum es konkret eigentlich gehen soll. Turtle |
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#6
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| Genau möchte ich wissen, Bei Hartz 4 ist ein Haus geschützt unter einigen Bedingungen. Ist das auch bei der GS so. Hartz 4 schützt 9000,- € oder sogar etwas mehr auf dem Barkonto, je nach Alter. Bei der GS ist das auch geschützt ? Ich meine nicht den Betrag für die Rente. Aber ist auch der geschützt ?, bei der GS. Eben diese Sachen meine ich wenn ich nach den Unterschieden bei der GS und Hartz 4 frage. Da gibt es sicher noch einige andere Punkte, die mir jetzt aber nicht einfallen. Oder anders gefragt, worauf muss ich achten wenn ich von Hartz 4 auf GS umsteige. mamodent |
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#7
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| Ein selbstbewohntes und angemessenes Haus oder ein Eigentumswohnung ist auch bei der Grusi geschützt. Beim Vermögen sind jedoch nur 2600 Euro geschützt, beim ALG 2 mehr, nämlich 150 Euro pro Lebensjahr mind. jedoch 3100 Euro. Das mit der Rente habe ich nicht verstanden, Rente ist Einkommen und kein Vermögen, was meinst du damit? Turtle |
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#8
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| Hallo, ach ich meine den Betrag den man für die spätere Rente irgendwo angelegt hat. Riesterrente oder so. Auszahlbar erst ab 65 Jahre. Richtig ist aber doch das die Kinder aussen vor bleiben. mamodent |
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#9
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| Das ist m. W. n. auch geschützt. Turtle |
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#10
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| Nur damit keine Missverständnisse aufkommen. Der Betrag, der in der Riesterrente angespart ist, bleibt so lange geschützt und bei der Vermögensberechnung unberücksichtigt, bis die Auszahlungsphase beginnt. Ab der ersten Auszahlung aus der Riesterrentenversicherung erfolgt die Anrechnung als Einkommen. Und die Kinder bleiben "außen vor", wenn für das Elternteil Leistungen der Grundsicherung im Alter erbracht werden und die Kinder nicht mehr als 100.000,--EUR/Jahr verdienen. |
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| grunsicherung, vermögen |
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