Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > Hartz IV 4 - ALG II - Arbeitslosengeld 2 > Hartz IV 4 - ALG II 2

Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 23.10.2009, 18:34
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 23.10.2009
Beiträge: 3
Standard Grundstück größer als 800qm

Ich habe einen Antrag auf AG II gestellt. Ich verfüge über kein verwertbares Vermögen außer einem Gründstück, das ich geerbt habe. Mein gesamtes Land ist etwa 5000 qm groß (2500qm Gründstück - ca. 20.000 € wert und 2500qm Ackerbau - 5.000 € wert), das im Ausland in einem Dorf liegt und nur einen Zugang hat. Diese Woche bekam ich einen Ablehnungsbescheid mit der Begründung, dass ich mein Gründstuck veräußern muss (über 5400 € wert ist). Kann die ARGE mich dazu zwingen, das Land zu verkaufen? Gibt es eine gute Lösung um die Veräußerung zu vermeinden und trotzdem irgendwelche Leistungen von der ARGE zu bekommen? Vielleicht hat ja jemand so etwas ähnliches schon erlebt, würde mich über Antwort sehr freuen
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 23.10.2009, 18:37
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.988
Standard

Warum sollte dich die ARGE zwingen? Sie zahlt dir einfach kein Geld und was du jetzt machst, ist im Prinzip "dein Bier". Wenn du deinen Lebensunterhalt anderweitig absichern kannst, muss du dein Vermögen auch nicht zu Geld machen...

Turtle
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 23.10.2009, 18:48
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 23.10.2009
Beiträge: 3
Standard

Danke Turtle aber .... gibt es eine Lösung um das Vermögen zu behalten und trotzdem die Leistungen zu bekommen?
Es ist mir klar, dass niemand mich dazu zwingen kann.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 23.10.2009, 18:58
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 23.10.2009
Beiträge: 3
Standard

Wenn es 800 qm gewesen wäre, hätte ich die Leistungen bekommen oder auch nicht? Spielt der Wert dieses Vermögens überhaupt eine Rolle, oder die Fläche ist hier entscheidend?
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 23.10.2009, 19:04
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 19.08.2009
Beiträge: 4.204
Standard

Bei einem unbebauten Grundstück ist die Fläche wurscht. Es geht allein um Verwertbares ehe du vom Staat Geld bekommt weil du hilfsbedürftig bist.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 24.10.2009, 00:00
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.988
Standard

Zitat:
gibt es eine Lösung um das Vermögen zu behalten und trotzdem die Leistungen zu bekommen?
Sinn und Zweck einer staatlichen Fürsorgeleistung ist es, dass man Geld denen zukommen lässt, die WIRKLICH BEDÜRFTIG sind. Findest du, dass das jemand ist, der Vermögen im Wert von 25.000 Euro hat? Ich nicht.

Turtle
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are an



Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 02:29 Uhr.


Verein für soziales Leben e. V.
sozialhilfe24

Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0