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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Ich habe einen Antrag auf AG II gestellt. Ich verfüge über kein verwertbares Vermögen außer einem Gründstück, das ich geerbt habe. Mein gesamtes Land ist etwa 5000 qm groß (2500qm Gründstück - ca. 20.000 € wert und 2500qm Ackerbau - 5.000 € wert), das im Ausland in einem Dorf liegt und nur einen Zugang hat. Diese Woche bekam ich einen Ablehnungsbescheid mit der Begründung, dass ich mein Gründstuck veräußern muss (über 5400 € wert ist). Kann die ARGE mich dazu zwingen, das Land zu verkaufen? Gibt es eine gute Lösung um die Veräußerung zu vermeinden und trotzdem irgendwelche Leistungen von der ARGE zu bekommen? Vielleicht hat ja jemand so etwas ähnliches schon erlebt, würde mich über Antwort sehr freuen |
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#2
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| Warum sollte dich die ARGE zwingen? Sie zahlt dir einfach kein Geld und was du jetzt machst, ist im Prinzip "dein Bier". Wenn du deinen Lebensunterhalt anderweitig absichern kannst, muss du dein Vermögen auch nicht zu Geld machen... Turtle |
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#3
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| Danke Turtle aber .... gibt es eine Lösung um das Vermögen zu behalten und trotzdem die Leistungen zu bekommen? Es ist mir klar, dass niemand mich dazu zwingen kann. |
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#4
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| Wenn es 800 qm gewesen wäre, hätte ich die Leistungen bekommen oder auch nicht? Spielt der Wert dieses Vermögens überhaupt eine Rolle, oder die Fläche ist hier entscheidend? |
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#5
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| Bei einem unbebauten Grundstück ist die Fläche wurscht. Es geht allein um Verwertbares ehe du vom Staat Geld bekommt weil du hilfsbedürftig bist. |
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#6
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| Zitat:
Turtle |
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