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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 26.07.2010, 11:30
Gesperrt
 
Registriert seit: 19.06.2010
Beiträge: 28
Standard Grundrente und Hartz 4

hallo,

vielliecht kann mir jemand auskunft geben, ob man auch beim bezug der grundrente, die sich aus alg2 + zu-geringe-rente zusammensetzt, auch alle 6 monate den antrag neu stellen muß ?

danke für eine gut info im voraus ...
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  #2  
Alt 26.07.2010, 11:40
Benutzerbild von Grubenpony
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Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 8.072
Standard

Zitat:
Zitat von mescalito69 Beitrag anzeigen
vielliecht kann mir jemand auskunft geben, ob man auch beim bezug der grundrente, die sich aus alg2 + zu-geringe-rente zusammensetzt, auch alle 6 monate den antrag neu stellen muß ?
Du meinst den Antrag auf ALGII? Der Bewilligungsbescheid ist im allgemeinen zeitlich befristet. Wie lange deine Bewilligung gilt, sollte auf dem Bescheid zu ersehen sein. Rechtzeitig vor Ablauf sollte man dann einen Weiterbewilligungsantrag stellen.
__________________
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  #3  
Alt 26.07.2010, 12:01
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 17.935
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Was denn für eine Grundrente?!

Turtle
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  #4  
Alt 26.07.2010, 13:24
Gesperrt
 
Registriert seit: 19.06.2010
Beiträge: 28
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ja, ich meine zu-kleine-rente + alg2-zuschuss, damit leben im modus grundsicherung möglich ist.
das alg2 ist auf maximal 6 monate beschränkt.
mir ist klar, daß auf dem bescheid die gültigkeitsdauer steht. aber wenn man nun 65 ist, so ist eine beschränkung wegen möglicher arbeitsaufnahme wohl nicht mehr gegeben.
neue frage: ist nun die ganze prozedur mit all den nachweisen und schikanen, wenn man über 65 ist, alle 6 monate zu wiederholen ?
vielleicht kann mir jemand antworten, der über 65 ist und seinen lebensunterhalt unter diesen bedingungen erlangt .... thx
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  #5  
Alt 26.07.2010, 13:26
Benutzerbild von gfr
gfr gfr ist offline
Moderator
 
Registriert seit: 04.03.2009
Beiträge: 2.577
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Wenn Du über 65 bist, hast Du gar keinen Anspruch auf ALG 2, sondern höchsten auf Grundsicherungsleistungen nach dem 4. Kapitel SGB XII.
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  #6  
Alt 26.07.2010, 13:38
Benutzerbild von ubu
ubu ubu ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 15.04.2009
Ort: Westfälisches Zonenrandgebiet
Beiträge: 601
Standard

Und die Grundsicherung soll (nicht muß) in der Regel für 12 Kalendermonate bewilligt werden (§ 44 Abs. 1 Satz 1 SGB XII).
__________________
Schöne Grüße
ubu
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antrag, grundrente, hartz 4

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