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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| hallo, vielliecht kann mir jemand auskunft geben, ob man auch beim bezug der grundrente, die sich aus alg2 + zu-geringe-rente zusammensetzt, auch alle 6 monate den antrag neu stellen muß ? danke für eine gut info im voraus ... |
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#2
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| Du meinst den Antrag auf ALGII? Der Bewilligungsbescheid ist im allgemeinen zeitlich befristet. Wie lange deine Bewilligung gilt, sollte auf dem Bescheid zu ersehen sein. Rechtzeitig vor Ablauf sollte man dann einen Weiterbewilligungsantrag stellen.
__________________ Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank. |
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#3
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| Was denn für eine Grundrente?! Turtle |
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#4
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| ja, ich meine zu-kleine-rente + alg2-zuschuss, damit leben im modus grundsicherung möglich ist. das alg2 ist auf maximal 6 monate beschränkt. mir ist klar, daß auf dem bescheid die gültigkeitsdauer steht. aber wenn man nun 65 ist, so ist eine beschränkung wegen möglicher arbeitsaufnahme wohl nicht mehr gegeben. neue frage: ist nun die ganze prozedur mit all den nachweisen und schikanen, wenn man über 65 ist, alle 6 monate zu wiederholen ? vielleicht kann mir jemand antworten, der über 65 ist und seinen lebensunterhalt unter diesen bedingungen erlangt .... thx |
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#5
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| Wenn Du über 65 bist, hast Du gar keinen Anspruch auf ALG 2, sondern höchsten auf Grundsicherungsleistungen nach dem 4. Kapitel SGB XII. |
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#6
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| Und die Grundsicherung soll (nicht muß) in der Regel für 12 Kalendermonate bewilligt werden (§ 44 Abs. 1 Satz 1 SGB XII).
__________________ Schöne Grüße ubu |
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| Stichworte |
| antrag, grundrente, hartz 4 |
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