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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Hallo, ich würde gerne wissen was ich in folgender Situation machen. Ich habe bereits einen vollständigen und sehr ausführlichen Businessplan erstellt. Diesen musst ich in einer sogen Enigma garage einreichen. Mir wurde dort gesagt, dass eine von einem Steuerberater / Unternehmensberater ausgestellte Tragfähigkeitsbescheinigung nicht erlaubt sein, da diese in meinem Interesse handeln würden. Nach dem nun diese garage terminliche Absprachen nicht eingehalten hat, wurde mir in einer der diversen Emails mitgeteilt, wenn es mir zu lange dauern würde, so könne ich doch selbst jemanden gegen Gebühr beauftragen. Sprich: Da hätte ich 2 Wochen Zeit gespart. Und der Mitarbeiter der garage hat gelogen. Inzwischen wurde mir telefonisch von meiner Integr.F.kraft mitgeteilt, es würde negativ beschieden werden, auf Grund " polemischer" Antworten meinerseits. Anm.: Die Fragen der garage ware dermassen unqualifiziert und fachlich unrichtig (Bsp. Welche Privatentnahmen entstehen? Antwort: Es ist eine UG (haftungsbeschr.) , und somit keine!), das es mich wundert wer da eigentlich "Experte" ist. Ich für meinen teil bin Wirtschaftsfachwirt und habe etliche Jahre Erfahrung. Was kann ich nun tun? |
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#2
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| Uns Unwissenden zuerst erklären, was eine UG ist. Und eine Enigma garage. Und dann noch, wozu der Businessplan gebraucht wird, wenn doch offenbar keine Privatentnahmen oder Lohnzahlungen an den/die Inhaber vorgesehen sind. |
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#3
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| Also eine UG ist eine Unternehmergesellschaft auch genannt Mini-GmbH. D.h. ich und ein Freund sind Gesellschafter. Gleichzeitig bin ich Geschäftsführer und er Stv. Geschäftsführer. Wir sind somit Angestellte der UG. Somit sind keine Privatentnahmen möglich, im Gegensatz zu Einzelunternehmern. Auch kann nicht auf das Vermögen der UG zugegriffen werden. Garage: Herzlich Willkommen auf der Website der .garage | .garage: Selbstständig mit einer guten Idee Um sich selbständig zu machen bzw. zu gründen soll anhand des Businessplanes der Erfolg der Unternehmung abgeschätzt werden. D.h. hoffentlich kommen die 2 nie wieder und wollen ALG2. Dies wird mit der sogen. "Fachkundigen" Stellungnahme, die nichts anderes als ein Formblatt, auch gen. Tragfähigkeitsbscheinigung, erweisen / festgestellt. Dafür ist das Jobcenter u. U. bereit ein Darlehen von bis zu 5000,00 Euro (seit dem 01.01.2009 möglich) für notwendige Anschaffungen, jedoch keine Handelswaren, zur Verfügung zu stellen. Zinsfrei und mit sehr kleinen Rückzahlungsraten. |
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#4
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| Zitat:
Möglich sind Privatentnahmen immer. Was anderes ist es, wenn es gesellschaftsvertraglich nicht vorgesehen ist. |
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#5
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| Das ist klar. Die Gehaltszahlungen sind natürlich eingeplant und dargestellt worden. |
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#6
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| Wer hat denn gesagt, dass Du den Businessplan bei dieser Garage einreichen musst? Ehrlich gesagt, macht mir der Internetauftritt keinen sehr seriösen Eindruck, viel nichtssagendes Gewäsch und absolut nichts irgendwie Konkretes. Bei den von Dir angesprochenen € 5.000,00 meinst Du vermutlich die Fördermöglichkeit nach § 16c Abs. 2 SGB II Zitat:
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#7
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| Zitat:
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