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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 28.07.2009, 15:31
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Böse Gründung aus ALG2

Hallo,

ich würde gerne wissen was ich in folgender Situation machen.
Ich habe bereits einen vollständigen und sehr ausführlichen Businessplan erstellt.
Diesen musst ich in einer sogen Enigma garage einreichen. Mir wurde dort gesagt, dass eine von einem Steuerberater / Unternehmensberater ausgestellte Tragfähigkeitsbescheinigung nicht erlaubt sein, da diese in meinem Interesse handeln würden.
Nach dem nun diese garage terminliche Absprachen nicht eingehalten hat, wurde mir in einer der diversen Emails mitgeteilt, wenn es mir zu lange dauern würde, so könne ich doch selbst jemanden gegen Gebühr beauftragen.

Sprich: Da hätte ich 2 Wochen Zeit gespart. Und der Mitarbeiter der garage hat gelogen.

Inzwischen wurde mir telefonisch von meiner Integr.F.kraft mitgeteilt, es würde negativ beschieden werden, auf Grund " polemischer" Antworten meinerseits.
Anm.: Die Fragen der garage ware dermassen unqualifiziert und fachlich unrichtig (Bsp. Welche Privatentnahmen entstehen? Antwort: Es ist eine UG (haftungsbeschr.) , und somit keine!), das es mich wundert wer da eigentlich "Experte" ist.
Ich für meinen teil bin Wirtschaftsfachwirt und habe etliche Jahre Erfahrung.

Was kann ich nun tun?
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  #2  
Alt 28.07.2009, 15:47
Benutzerbild von Grubenpony
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Zitat:
Zitat von Sunnyboy75 Beitrag anzeigen
Was kann ich nun tun?
Uns Unwissenden zuerst erklären, was eine UG ist. Und eine Enigma garage. Und dann noch, wozu der Businessplan gebraucht wird, wenn doch offenbar keine Privatentnahmen oder Lohnzahlungen an den/die Inhaber vorgesehen sind.
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  #3  
Alt 28.07.2009, 15:54
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Also eine UG ist eine Unternehmergesellschaft auch genannt Mini-GmbH.
D.h. ich und ein Freund sind Gesellschafter. Gleichzeitig bin ich Geschäftsführer und er Stv. Geschäftsführer. Wir sind somit Angestellte der UG.
Somit sind keine Privatentnahmen möglich, im Gegensatz zu Einzelunternehmern.
Auch kann nicht auf das Vermögen der UG zugegriffen werden.

Garage: Herzlich Willkommen auf der Website der .garage | .garage: Selbstständig mit einer guten Idee

Um sich selbständig zu machen bzw. zu gründen soll anhand des Businessplanes der Erfolg der Unternehmung abgeschätzt werden.
D.h. hoffentlich kommen die 2 nie wieder und wollen ALG2.
Dies wird mit der sogen. "Fachkundigen" Stellungnahme, die nichts anderes als ein Formblatt, auch gen. Tragfähigkeitsbscheinigung, erweisen / festgestellt.

Dafür ist das Jobcenter u. U. bereit ein Darlehen von bis zu 5000,00 Euro (seit dem 01.01.2009 möglich) für notwendige Anschaffungen, jedoch keine Handelswaren, zur Verfügung zu stellen. Zinsfrei und mit sehr kleinen Rückzahlungsraten.
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  #4  
Alt 28.07.2009, 16:11
Benutzerbild von Grubenpony
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Zitat:
Zitat von Sunnyboy75 Beitrag anzeigen
Somit sind keine Privatentnahmen möglich, im Gegensatz zu Einzelunternehmern.
Aber doch wohl Gehaltszahlungen?

Möglich sind Privatentnahmen immer. Was anderes ist es, wenn es gesellschaftsvertraglich nicht vorgesehen ist.
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  #5  
Alt 28.07.2009, 16:12
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Das ist klar. Die Gehaltszahlungen sind natürlich eingeplant und dargestellt worden.
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  #6  
Alt 28.07.2009, 17:09
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Wer hat denn gesagt, dass Du den Businessplan bei dieser Garage einreichen musst? Ehrlich gesagt, macht mir der Internetauftritt keinen sehr seriösen Eindruck, viel nichtssagendes Gewäsch und absolut nichts irgendwie Konkretes.

Bei den von Dir angesprochenen € 5.000,00 meinst Du vermutlich die Fördermöglichkeit nach § 16c Abs. 2 SGB II

Zitat:
(2) 1 Erwerbsfähige Hilfebedürftige, die eine selbständige, hauptberufliche Tätigkeit aufnehmen oder ausüben, können Darlehen und Zuschüsse für die Beschaffung von Sachgütern erhalten, die für die Ausübung der selbständigen Tätigkeit notwendig und angemessen sind. 2 Zuschüsse dürfen einen Betrag von 5 000 EUR nicht übersteigen.
Dazu einige Fragen, die ich bei Deinem Konzept nicht verstehe.
  1. Wer soll denn die € 5.000,00 bekommen - Du?
  2. Wenn ja, worin besteht denn Deine selbstständige, hauptberufliche Tätigkeit? Hast Du denn als angestellter Geschäftsführer der UG noch Zeit, zusätzlich hauptberuflich selbstständig tätig zu sein.
  3. Hast Du denn für diese zusätzliche selbstständige, hauptberufliche Tätigkeit auch einen Businessplan erstellt?
  4. Wie hast Du es geschafft, in Businessplan darzulegen, dass Du zwei hauptberufliche Tätigkeiten mit Aussicht auf wirtschaftlichen Erfolg nebeneinander ausüben kannst?
  5. Erlaubt Dir der Gesellschaftsvertrag der UG, neben der Tätigkeit als angestellter Geschäftsführer auch noch selbstständig in einem nicht konkurrierenden Tätigkeitsgebiet eine selbstständige Tätigkeit auszuübern?
Du siehst, Fragen über Fragen, die sich mir da aufdrängen. Ich hab mich seinerzeit ohne zusätzliche Förderung aus ALG II selbstständig gemacht, aber da gab's den § 16c auch noch nicht.
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  #7  
Alt 28.07.2009, 17:22
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Zitat:
Zitat von Clownfisch Beitrag anzeigen
Wer hat denn gesagt, dass Du den Businessplan bei dieser Garage einreichen musst? Ehrlich gesagt, macht mir der Internetauftritt keinen sehr seriösen Eindruck, viel nichtssagendes Gewäsch und absolut nichts irgendwie Konkretes.
Laut Jobcenter Kiel sind das die sogen. Experten, ohne die angebl. nix läuft.

Bei den von Dir angesprochenen € 5.000,00 meinst Du vermutlich die Fördermöglichkeit nach § 16c Abs. 2 SGB II

Genau


Dazu einige Fragen, die ich bei Deinem Konzept nicht verstehe.
  1. Wer soll denn die € 5.000,00 bekommen - Du?
    Ja ich für die UG.
  2. Wenn ja, worin besteht denn Deine selbstständige, hauptberufliche Tätigkeit? Hast Du denn als angestellter Geschäftsführer der UG noch Zeit, zusätzlich hauptberuflich selbstständig tätig zu sein.
    Die UG ist meine Firma. Ich und mein Partner sind hälftig beteiligt.
  3. Hast Du denn für diese zusätzliche selbstständige, hauptberufliche Tätigkeit auch einen Businessplan erstellt?
    Nein, es gibt nur die UG
  4. Wie hast Du es geschafft, in Businessplan darzulegen, dass Du zwei hauptberufliche Tätigkeiten mit Aussicht auf wirtschaftlichen Erfolg nebeneinander ausüben kannst?
    Nur 1 Firma. Die UG.
  5. Erlaubt Dir der Gesellschaftsvertrag der UG, neben der Tätigkeit als angestellter Geschäftsführer auch noch selbstständig in einem nicht konkurrierenden Tätigkeitsgebiet eine selbstständige Tätigkeit auszuübern?
    Nein, es gibt nur 1 Firma.
Du siehst, Fragen über Fragen, die sich mir da aufdrängen. Ich hab mich seinerzeit ohne zusätzliche Förderung aus ALG II selbstständig gemacht, aber da gab's den § 16c auch noch nicht.
Also, Businessplan für die UG deren Geschäftsführer/Gesellschafter ich zu 50% sein soll.
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