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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Hallo, habe folgende Frage: rutsche möglicherweise in 6 Monaten in Hartz IV. Ist es erlaubt, jetzt noch größere Anschaffungen zu tätigen? Ich benötige dringend eine neue Küche, meine ist 35 Jahre alt. Bezahlt würde diese vom Sparkonto. Vielen Dank im voraus für Infos! |
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#2
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| Das kannst du tun. Es ist nur nicht erlaubt, sein Vermögen zu verschleudern (z.B. Luxusweltreise) um bedürftig zu werden.
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
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#3
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| Ich denke mal das wenn Du nachweisen kannst das Du Dir die Küche auch ohne zukünfitgen ALG II Bezug gekauft hättest, weil diese schon so alt war bzw. ist das sie auseinaderfällt kann niemand was sagen. Aber wenn es nur dazu dient Dich bedürftig (absichtlicher Abbau von zu hohem Vermögen) zu machen, wirst Du Schwiergikeiten bekommen. Angela |
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#4
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| Vor dem Antrag darfst Du Dir sicher eine neue Küche zulegen. Das einzige, wo Du vorsichtig sein solltest - Du darfst Dich natürlich nicht mutwillig bedürftig machen, aber sinnvolle Anschaffungen kann Dir niemand verbieten. Insbesondere nicht, wenn überhaupt noch nicht feststeht, ob Du wirklich ALG II beantragen musst. |
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#5
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| Herzlichen Dank für die prompten Antworten!!!!!!! |
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#6
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| ich denk auch das ist kein Problem Es sei denn du kaufst dir eine extrem teure Luxus Küche |
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