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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Habe jetzt mal ein kleines Problemchen bei dem ich hoffe euren Ratschalg zu erhalten. Als ich 2005 ALG II erhielt und erfuhr das ich dann von der GEZ befreit werden kann schickte ich die entsprechenden Unterlagen zur GEZ. Da sich danach nichts mehr rührte, sprich ich erhielt weder eine Mitteilung das man meine Unterlagen erhalten habe, noch das ich zukünftig weiter unaufgefordert meine Unterlagen zusenden sollte, habe ich mich auch nie wieder bei der GEZ gemeldet. Auch von der GEZ habe ich seitdem nichts mehr gehört. Sollten die sich doch mal rühren, reicht es dann aus, denen dann alle Unterlagen nachzureichen oder werde ich mit Strafen rechnen müssen. Wie sieht es aus wenn ich der GEZ dann auch mitteilen kann das ich mich ja gemeldet habe und da sie sich nicht mehr gemeldet hatten, das ich das für erledigt betrachtet habe? Ich muss dazu sagen das ich bis zum damligen Zeitpunkt davon ausgegangen bin das die GEZ über meine Vermieterin, die meine Mutter ist, gezahlt wird. Weil ich aber erfuhr das dem nicht so ist, hatte ich meine Unterlagen sozusagen freiwillig und ohne Aufforderung der GEZ geschickt. Ich habe also nicht mal eine Art Kundennumer oder so auf die ich mich beziehen könnte. Angela |
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#2
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| Im schlechtesten Fall ist dort nie etwas bearbeitet worden, keiner weiß etwas von Unterlagen. Das befreit dich wieder nicht von rückwirkenden Forderungen zur Nachzahlung von Gebühren bis Ewigkeiten zurück, wenn du sagst , dass du 2005 Unterlagen zugeschickt hast und somit also mindestens seit dieser Zeit oder länger ...( da gehen die Ohren ganz weit auf ...) ein Gerät hast. Oder du und deine Mutter oder deine Mutter zu Hause und du ein Autoradio... da kann man dann doppelt kassieren ... Anders eventuell, wenn du die Absendung eines offiziellen Befreiungsantrages beweisen kannst (Einschreiben mit Rückschein) Sonst hast du keine Chance. Die GEZ ist eine Geldeintreibermaschinerie, und für diese und ihren Zweck sind die Gesetze entsprechend gemacht worden |
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