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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 19.04.2010, 23:18
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Beiträge: 31
Frage Gewinn-/ Kostenberechnung aus selbständiger Tätigkeit ??HILFE??

Hallo zusammen,
Ich bin 24J jung und schon seit geraumer Zeit ALG2 Empfänger.
(Bedarfsgem. 2Erw. 2.Kid.)

Im letzten Jahr habe Ich schon einmal versucht mich mit Hartz4 selbständig zu machen, was jedoch aufgrund fehlender Förderungen/Finanzierungen scheiterte.

Gerne würde ich es aber auch mit wenig bis sehr wenig Startkapital versuchen wollen (klar Hartz4),ohne Einstiegsgeld, mit voller verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt (quasi Nebenjob) und das ganze im Einzelhandel !

Meine Frage nun ...
vorwort:
Angenommen ich schaffe es mit 3 versch. Positionen einen Gewinn von durchschnittlich z.B. 30EUR mon. zu erzielen, würde aber gerne diese 30EUR auch nutzen um vlt. in eine
4.&5. Position zu investieren, damit ich vlt. die Möglichkeit auf einen i.D. liegenden Gewinn von z.B. 50EUR hätte und somit die Chance auf ein Leben OHNE > H4 .....


In wie fern dürfen erzielte Gewinne in neue Waren investiert werden???


Habe leider jetzt schon fst. 3std mit suchen im WWW verbracht und würde mich auf was aussagekräftiges von Euch freuen. oder vlt. hat jmd. von euch nen passenden Link zur Hand.

Danke vorab
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  #2  
Alt 20.04.2010, 07:30
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Ganz ehrlich - ich würde Dir einen Grundkurs in Buchführung empfehlen. Fass das jetzt bitte nicht als Besserwisserei auf, aber Deine Frage zeigt, dass Du davon keine Ahnung hast. Und "fehlerhafter" Umgang mit den Zahlen ist nun mal einer der Hauptgründe für das Scheitern eines Gewerbes.

Zu Deiner Frage - Wareneinkauf ist Betriebsausgabe, die tätigst Du aus den Betriebseinnahmen, nicht aus dem Gewinn. Gewinn ist das, was dann noch nach dem Wareneinkauf übrig bleibt.
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  #3  
Alt 20.04.2010, 08:37
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Registriert seit: 19.04.2010
Ort: MG-NRW
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Danke für die rasche Antwort.
Natürlich fasse ich es als Besserwisserei auf, du scheinst es auch besser zu wissen.
(ist ja nichts schlimmes. ich muss wahrscheinlich noch einiges lernen, wie Jeder einmal)

Das Ganze scheint Mir allerdings sehr sehr suspekt....

Wenn ich nun fast Alles in Wareneinkauf investiere und die Gewinne somit im Rahmen von Freibeträgen bis minimal "klein'" halte, besteht ja die Möglichkeit, dass Ganze soweit zu betreiben bis irgendwann die Lager "voll" sind.

Das würde bedeuten ich habe es alleine durch den Wareneinkauf selbst in der Hand wie hoch die Gewinne ausfallen werden..... ?!

d.h. wenn Ich dann meine ....so nach 2-3 Jahren ist auch mal langsam genug, da Gewinne von ein paar Tausend erzielt werden könnten, würde ich den vielen Wareneinkauf einstellen bis auf Haltung.

Dann könnte ich also der ARGE aufwiedersehen sagen und sofort in eine gut bezahlte Tätigkeit wechseln, nämlich meine Existenz ???
Hat die Arge da nicht vorher ein Wörtchen mit zu reden ?


Ich hoffe ich habe mich als Laie verständlich genug ausgedrückt....
klingt doch ein wenig suspekt, oder ?
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  #4  
Alt 20.04.2010, 08:56
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Doch ARGE redet da "ein Wörtchen" mit.

Die "schlimmen" Worte finden sich in den Absätzen 2 und 3 des § 3 ALG II-V

Zitat:
(2) Zur Berechnung des Einkommens sind von den Betriebseinnahmen die im Bewilligungszeitraum tatsächlich geleisteten notwendigen Ausgaben mit Ausnahme der nach § 11 Abs. 2 SGB II abzusetzenden Beträge ohne Rücksicht auf steuerrechtliche Vorschriften abzusetzen.
(3) 1 Tatsächliche Ausgaben sollen nicht abgesetzt werden, soweit diese ganz oder teilweise vermeidbar sind .......
ARGE guckt also schon, ob Einnahmen und Ausgaben in einem "vernünftigen" Verhältnis zu einander stehen. Und die Erfahrung zeigt, sie guckt da gerne mit großem Eifer, was wiederum zu ziemlich vielen "Diskussionen" führt.
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  #5  
Alt 20.04.2010, 13:21
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Also im Klartext .....

Wenn der zuständige SB es nicht für angemessen findet die Betriebsausgaben zu erhöhen um folglich mehr Gewinn zu erzielen, dann ist das erstmal so??

Und klare Niederschriften mit festen Sätzen gibt es dazu wahrscheinlich auch nicht!

...ist das ein kompliziertes Unterfangen im Zusammenhang mit Hartz4,
**einfacher gedacht als es ist**

Da kommt Mir als erstes nur der Strohmann in den Kopf...und da muss sich ja wohl keiner wundern...
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  #6  
Alt 20.04.2010, 14:06
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Strohmann und solche Sachen vergiß mal lieber gleich - das gibt mehr Ärger als Du verkraften kannst.

Es ist schon so, dass es über die Betriebsausgaben vielfach "heiße" Diskussionen gibt. Aber ich stehe zunächst mal auf dem Standpunkt, wenn man vernünftig mit SB spricht und da auch ein wenig Überzeugungsarbeit leistet, alles vernünftig begründen kann, dann sollte das einvernehmlich zu regeln sein. Bemüh Dich, Deine Zahlen ordentlich belegt zu bekommen, das ist schon mal sehr wichtig. Wenn Unordnung in den Zahlen, in den Belegen ist, dann wittert mancher SB was - und ich kann's ihm nicht mal verdenken.

Wenn Du alles schön sauber belegen kannst, dann fällt auch die Begründung leichter und dann wird das schon klappen. Ausnahmen bestätigen natürlich, wie immer, die Regel.
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berechnung, gewinne, kosten, selbständig

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